Urteil: Energieausweis muss auch vor Ort bereitgestellt werden

zurück zur Übersicht

Kauf- und Mietinteressenten muss der Energieausweis auch während der Immobilienbesichtigung zugänglich gemacht werden. Dabei muss er gut sichtbar ausgehängt oder unaufgefordert vorgelegt werden. Darauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin. Im vorliegenden Fall hatte die DUH bei zwei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die Informationspflicht missachtet worden war. Der Energieausweis war den Interessenten zwar vorab in den Einladungen, nicht aber bei den Besichtigungen selbst bereitgestellt worden. Daraufhin war die DUH vor das Landgericht (LG) Berlin gezogen. Das LG gab ihr Recht (Az LG Berlin 101 O 15/20). Laut DUH ist das Urteil aus folgenden Gründen wichtig: Kauf- und Mietinteressenten können energieintensive Gebäude erkennen, mehr über die Klimawirkung erfahren und auch die künftigen Endenergiekosten ableiten, zum Beispiel fürs Heizen. Die DUH hat verstärkte Kontrollen in diesem Bereich angekündigt. Quelle und weitere Informationen: Deutsche Umwelthilfe © photodune.net

Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

zur kostenlosen Immobilienbewertung

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular
Google Bewertung 4,8 Sterne

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular