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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Projekt: Entwicklung eines Standard-Holzbausystems

Ein offenes Standard-Holzbausystem für öffentliche Gebäude wollen die Hochschule Wismar, die Technische Universität Braunschweig, der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) und die Haas Fertigbau GmbH bis Ende 2024 gemeinsam entwickeln. Dabei soll es sich laut Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe um ein Standard-Holzbausystem handeln, das Planern sowie kleineren bis mittleren Zimmerei- und Holzbaubetrieben die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ermöglicht. Ziel des Standard-Holzbausystems ist es unter anderem, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe von öffentlichen Gebäuden zu verschnellern und die Prozesse und die Gebäude zu optimieren. Das Projekt durchläuft drei Stufen: die Entwicklung, die Anwendung und die Etablierung. Dabei sollen unter anderem digitale Prototypen entstehen, Konstruktionskataloge entwickelt und ein webbasiertes Informationsportal „Standard-Holzbausysteme+nR“ geschaffen werden. Die Daten des Projektes, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe gefördert wird, werden im Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – unter anderem über einen Leitfaden, Veröffentlichungen und Seminare. Weitere Informationen zum Vorhaben erhalten Interessenten auf der Seite kiwhu.de. Quelle: FNR/kiwhu.de © photodune.net

Grunderwerbsteuer: So lange müssen Paare und Singles sparen

Wie lange müssen Singles und Paare für die Grunderwerbsteuer sparen, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Dieser Frage geht der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (iwd) nach. Herausgekommen dabei ist, dass Paare, die ein Einfamilienhaus kaufen möchten, 5,5 Monatseinkommen für die Grunderwerbsteuer zur Seite legen müssen. Bei Singles, die eine Eigentumswohnung erwerben möchten, sind es 4,6 Monatseinkommen. Bezieht man eine Sparrate von rund 11 Prozent des Nettoeinkommens mit ein, bedeutet das laut iwd, dass Immobilienkäufer für den Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durchschnittlich vier Jahre lang für die Grundsteuer sparen müssen. Diese Dauer ist – je nach Stadt – jedoch extremen Schwankungen unterlegen. In Berlin müssen sowohl Paare, die ein Eigenheim erwerben möchten, als auch Singles, die sich eine Eigentumswohnung kaufen möchten, am längsten sparen. Sie benötigen allein über zehn bzw. über neun Jahre für das Ansparen der Grunderwerbsteuer. Als Gründe dafür nennt das iwd die mittleren Einkommen, die hohe Nachfrage nach Immobilien und die stark gestiegenen Preise für diese. Günstig hingegen kommen Paare in Wunsiedel im Fichtelgebirge weg (1,64 Jahre) und Singles in Görlitz (1,30 Jahre). Quelle und weitere Informationen: iwd.de © photodune.net

Baumfällung: Vermieter dürfen Kosten umlegen

Vermieter können die Kosten für die Fällung eines morschen Baums auf einem Mietgrundstück auf ihre Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 107/20). Demnach zählen die Kosten für die Fällung eines Baumes zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegen eine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die eine morsche Birke fällen und die Kosten dafür von rund 2.500 Euro auf die Mieter umlegen ließ. Auf die Mieterin entfielen Kosten von rund 415 Euro. Sie zahlte diese zwar, aber unter Vorbehalt, und forderte schließlich ihr Geld zurück. Ohne Erfolg. Denn die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, umfasse auch die Fällung eines Baumes. Der BGH weist auch darauf hin, dass es sich bei den Kosten einer Baumfällung um erwartbare Kosten handelt. Quelle: BGH/ AZ: VIII ZR 107/20 © Fotolia

Wohntrends: Das ist 2022 angesagt

Wie lässt es sich im neuen Jahr am besten Wohnen? Das hat das Portal „fuersie.de“ aufgeschlüsselt und die vier größten Wohntrends 2022 ausgemacht. Dabei handelt es sich laut des Portals um Materialien aus Natur, Wiener Geflecht, Teddyfell und um geometrische Muster. Mit Materialien aus Natur ist zum Beispiel Seegras, Marmor oder unbehandeltes Holz gemeint. Beim „Wiener Geflecht“ handelt es sich um ein spezielles Flechtwerk, das sich in verschiedenen Accessoires und Möbeln wie Kopfteilen an Betten, Tischen oder auch Regalen wiederfinden kann. Teddyfell wird laut „fuersie.de“ unter anderem bei Sesseln, Decken oder Teppichen eingesetzt; geometrische Muster sind auf Bildern, Vasen und Tassen zu sehen. Auch Beispielbilder für werden beim Portal gezeigt. Zudem gibt es Informationen zu weiteren Einrichtungsthemen. Quelle: fuersie.de © photodune.net

Logistikimmobilien: Analyseunternehmen rechnet mit Rekordfertigstellungsvolumen

Für 2021 und 2022 rechnet das mit Analyseunternehmen Bulwiengesa mit einem Rekordfertigstellungsvolumen bei Logistikimmobilien von je über fünf Millionen Quadratmetern. Zuletzt blieben die fertiggestellten Logistikflächen mit 3,7 Millionen Quadratmetern aufgrund verzögerter Baustarts durch die Corona-Pandemie zwar hinter dem Vorjahreswert von 4,9 Millionen Quadratmetern zurück. Dennoch erwartet das Analyseunternehmen nun eine starke Neubauaktivität. Die Investitionen in Logistikimmobilien 2020 erreichten, trotz Corona-Pandemie, mit etwas weniger als fünf Milliarden Euro in etwa das Niveau der beiden vorangegangenen Jahre. Das Analyseunternehmen hat auch untersucht, was zum Erfolg von Logistikimmobilien beiträgt: Neben der Lage sei die Qualität des Standortes entscheidend. Es werde zunehmend hochwertiger gebaut, eine gute Dämmung sowie große Lichtflächen für Dach und Wand gehören ebenfalls häufiger zur Ausstattung. Diese und weitere Ergebnisse gehen aus der Studie „Logistik und Immobilien 2021“ hervor, die Bulwiengesa in Zusammenarbeit mit der Berlin Hyp AG, der Bremer AG, Garbe Industrial Real Estate GmbH und der Savills Immobilienberatungs GmbH herausgebracht hat. Es handelt sich um eine Studienreihe. In diesem Jahr erscheinen die Ergebnisse des siebten Jahres. Quelle: Bulwiengesa © Fotolia

Neubau: Höhere Schornsteine erforderlich

Neubauten müssen seit dem 1. Januar 2022 mit höheren Schornsteinen ausgestattet werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit müssen nun „neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine […] einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können“. Ziel der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist es unter anderem, Anwohner in Wohngebieten besser vor dem gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu schützen, der beim Heizen entsteht und durch die Schornsteine austritt. Schornsteine müssen den Dachfirst daher künftig um mindestens 40 Zentimeter überragen. Der Bundesrat hatte der Änderung bereits Mitte September 2021 zugestimmt. Veröffentlicht wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ dann am 13. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt, in dem auch weitere Anforderungen zu finden sind. Laut Bundesumweltministerium sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt von der Änderung betroffen. Quellen und weitere Informationen: bmu.de/bgbl.de/deutsche-handwerks-zeitung.de © photodune.net


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