Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energiepreise: Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende

Auch Auszubildende und Studierende können den Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat das Kabinett kürzlich beschlossen. In einem FAQ schildert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen. So bekommen Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, automatisch den Heizkostenzuschuss. Auch Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, können den Heizkostenzuschuss bekommen. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen. Der Antrag kann vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen allerdings erst noch durch die Bundesländer bestimmt werden. Während sich der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende pauschal auf einmalig 115 Euro beläuft, erhalten Wohngeldhaushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße. Dieser beläuft sich bei einer Person auf 135 Euro, bei zwei Personen auf 175 Euro und für jede weitere Person auf 35 Euro. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden, die vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten. Quellen: bmbf.de/bundesregierung.de © photodune.net

Urteil: Nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn

Ein Mieter, der in einem Reihenhaus wohnt, darf nicht einfach Bohrlöcher in eine Außenwand bohren, ohne seinen Nachbarn vorab um Erlaubnis zu fragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (AZ: V ZR 25/21). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter (Beklagte) in eine Außenwand Löcher für die Verlegung einer Stromleitung für eine elektrische Markise gebohrt. Zunächst hatte der Kläger, der auch Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist, seinen Mieter per anwaltlichem Schreiben aufgefordert, den ursprünglichen Zustand der Außenwand wieder herzustellen – allerdings ohne Erfolg. Nun zog der Eigentümer vor Gericht. Der Fall landete daraufhin zunächst vor dem Amtsgericht und dem Landgericht und später dann vor dem BGH. Der BGH bestätigt die Entscheidung des Landgerichts München II weitestgehend und begründet diese unter anderem wie folgt: „Zu einer Einwirkung auf die […] im Alleineigentum des Klägers stehende Wand ist der Beklagte nicht berechtigt, so dass er nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Beseitigung des Kabelkanals und der Bohrlöcher verpflichtet ist“. Für das Urteil entscheidend ist auch die Tatsache, dass die Außenmauern durch eine Fuge getrennt sind. So seien die Mauerschalen eindeutig dem jeweiligen Gebäude zuzuordnen. Quelle: BGH (AZ: V ZR 25/21) © Fotolia

Einrichtung: Minimalistisches Wohnen

Wie minimalistisches Wohnen geht, zeigt das Portal wmn.de der Funke-Mediengruppe. Zunächst sollten überflüssige Gegenstände aussortiert werden. Dabei müsse nicht alles entsorgt werden, sondern die Gegenstände können auch weiterverkauft oder verschenkt werden. Bei der Möbelwahl sollte auf schlichte Farben, Platz zum Verstauen und klare Linien und Formen geachtet werden. Die Wände sollten für einen minimalistischen Look nur in einer Farbe gestrichen werden, und zwar in einem dezenten Weiß. Bei den Farben für die Einrichtungsgegenstände kommen vor allem die Töne Weiß, Beige, Grau und Schwarz zum Einsatz. Gemütlich wird es mit Kissen und Decken im passenden Farbstil. Bei dem Wohnkonzept geht es vor allem aber auch um Ordnung. So sollten zum Beispiel keine Gegenstände auf dem Boden liegen. Durch das Einsortieren dieser in entsprechende Mappen, Schubladen und Boxen mit einem festen Platz wirkt die Wohnung aufgeräumter. Weitere Tipps zum minimalistischen Wohnen erhalten Interessenten auf wmn.de. Quelle: wmn.de © photodune.net

Studie: Investoren für mehr Nachhaltigkeit

Immobilieninvestoren in Europa wollen den Immobilienbestand künftig nachhaltiger ausrichten. In Deutschland planen 73 Prozent der befragten Immobilieninvestoren die Investition in die nachhaltige Sanierung ihrer Bestände, in Frankreich sind es 72 Prozent und in Großbritannien 57 Prozent. Darüber hinaus ist ihnen auch wichtig, dass die Immobilien über ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat verfügen. Darauf achten in Frankreich 79 Prozent, in Großbritannien 70 Prozent und in Deutschland 60 Prozent der Immobilieninvestoren. Diese und weitere Ergebnisse gehen aus der „Investitionsklima-Studie II/2021: Immobilienmärkte im Zeichen der Transformation“ der Union Investment Real Estate GmbH hervor. Für die Umfrage zur Studie sind von November 2021 bis Januar 2022 insgesamt 150 Immobilienunternehmen und institutionelle Immobilieninvestoren in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vom Marktforschungsinstitut Ipos befragt worden. Quelle und weitere Informationen: realestate.union-investment.com © photodune.net

Online-Veranstaltungsreihe: „Bauen im Bestand“

Wer sich für das „Öffentliches Bauen mit Holz“ interessiert, kann in diesem Jahr an mehreren Online-Veranstaltungen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) teilnehmen. Den Auftakt der Veranstaltungsreihe bildet am Donnerstag, 24. März (9.30 bis 12.15 Uhr), das Thema „Bauen im Bestand“. Auf dem Programm stehen Vorträge von Architekten, Bauleitern und Anwälten wie zum Beispiel „Verwaltungsgebäude Tierpark Berlin – Kreislaufgerechte Sanierung eines DDR-Systembaus“, „Wohnen am Dantebad in München = „Blaupause“ für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften?“ oder „Nachhaltiges Bauen in der Planungs- und Vergabepraxis“. Die Online-Veranstaltungsreihe wird am Dienstag, 14. Juni, am Donnerstag, 22. September, sowie am Dienstag, 15. November, fortgesetzt. Die Vorträge stehen dann unter den Mottos „Vergaberecht und Bauvergabeverfahren“, „Komplettlösung in Holz“ und „Klimaneutrales Bauen öffentlicher Gebäude“. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessenten können sich unter veranstaltungen.fnr.de/holzbau/programm anmelden. Quelle: fnr.de © Fotolia

Energie: Heizungscheck für Wohnungsunternehmen

Einen „Heizungscheck Online“ für Wohnungsunternehmen bieten der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Energieleistungskonzern Getec an. Ziel des Heizungschecks ist es, die Anlageneffizienz zu erhöhen, den Energieverbrauch zu senken sowie den CO2-Austoß zu reduzieren. Der Heizungscheck umfasst vier Schritte. Bei Schritt 1 erfolgt eine Anlagebegehung und die Erfassung von Anlagenparametern der Heizungsanlage vor Ort. Bei Schritt 2 werden weitere Parameter – wie zum Beispiel Abgaswerte und Betriebstemperaturen – festgehalten. Eine softwaregestützte Anlagenanalyse erfolgt dann in Schritt 3. Bei Schritt 4 wird ein 20 bis 25-seitiger Analysebericht erstellt. Dieser enthält unter anderem Empfehlungen zur Anlagenoptimierung. Mit dem Heizungscheck sollen Wohnungsunternehmen nicht nur über ihre bestehenden Anlagen informiert werden, sondern sie können auch Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Anlagen unter Nutzung erneuerbarer Wärmeerzeugung bekommen. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter gdw.de. Quelle: gdw.de © photodune.net


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