Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Cannabis-Geruch: Nachbarschaftsstreit landet vorm Amtsgericht

In Frankfurt am Main sind zwei Nachbarn wegen Cannabis-Geruchs in Streit geraten. Doch was war vorgefallen? In die Wohnung eines Mannes war eines Abends Cannabisgeruch gezogen. Daraufhin ging er auf den Balkon, um das Gespräch mit seinem Nachbarn zu suchen. Dieser stritt jedoch alles ab. Als der Mann daraufhin ankündigte, den Vermieter einzubeziehen, sagte sein Nachbar zunächst: „Dann komm rüber und wir klären das wie Männer.“ Daraufhin kündigte der Mann an, die Polizei zu rufen und bekam als Antwort: „Wenn du das machst, dann hole ich fünf Jungs, die machen dich weg.“ Die herbeigerufene Polizei nahm den Cannabis-Geruch ebenfalls wahr und fand unter anderem sogenannte Longpapers vor. Der Mann, dem gedroht worden ist, stellte schlussendlich einen sogenannten Gewaltschutzantrag beim Amtsgericht Frankfurt Main. Mit Erfolg: Der Nachbar darf sich ihm nun ein halbes Jahr lang nicht mehr nähern. Ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Gefängnis. Quelle: AZ: 456 F 5146/21 EAGS/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Fotolia

Möbel: Portal zeigt gemütliche und schicke Stühle

Stühle müssen für die meisten nicht nur bequem sein, sondern auch noch gut aussehen. Welche breite Auswahlmöglichkeiten an Stühlen für das Esszimmer und für die Küche Eigentümer und Mieter haben, zeigt jetzt das Portal schoener-wohnen.de. Denn ob aus Holz, aus Kunststoff oder aus Fieberglas, schlicht oder bunt, teuer oder günstig – Stühle gibt es in zahlreichen Materialien, Farben und Preiskategorien. Zudem verfügen einige Stühle mit besonderen Features: Sie können sich drehen, haben eine flexible Rückenlehne oder sind stapelbar. Um eine optische Wärme im Raum zu erzeugen, kann beispielsweise amerikanisches Wahlnussholz gewählt werden. Für Eleganz sorgt ein Stuhl aus hauchdünnem Polypropylen und für eine praktische Handhabung ein Stuhl mit abnehmbarem Bezug. Durch alle Designs können sich Interessenten in der Bildergalerie auf schoener-wohnen.de klicken. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net

Entwicklung: Mieten sind laut Haus & Grund bezahlbarer geworden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat in einer Untersuchung herausgefunden, dass die Mieten zwischen 2015 und 2020 für Lohnempfänger bezahlbarer geworden sind. Für die Untersuchung hat der Eigentümerverband unter anderem die Steigerung der Löhne den Steigerungen der Bestandsmieten und Neuvertragsmieten gegenübergestellt. Während die Löhne im Erhebungszeitraum durchschnittlich um 11,3 Prozent gestiegen sind, stiegen die Bestandsmieten laut Haus & Grund durchschnittlich um 6,0 und die Neuvertragsmieten um 6,6 Prozent. Die Bestandsmieten sind nur in 4, die Neuvertragsmieten nur in 55 der 401 untersuchten Kreise weniger bezahlbarer geworden. Jedoch sind für die Untersuchungen die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten herangezogen worden. Der Verband schlussfolgert daher aus seinen Untersuchungen selbst, dass sich staatliche Maßnahmen für eine bessere Bezahlbarkeit des Wohnens vor allem auf Alleinerziehende, Rentner und Studenten konzentrieren sollten. Quelle: hausundgrund.de © photodune.net

Bauen: Deutscher Fassadenpreis ausgelobt

Welcher Architekt hat zwischen 2020 und 2022 die beste gestalterisch hochwertige, innovative und nachhaltige Fassade geschaffen? Das ermittelt nun der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF). Interessierte Architekten können sich noch bis Freitag, 20. Mai, für den mit 5.000 Euro dotierten „Deutschen Fassadenpreis 2022“ bewerben. Für die Teilnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar und 2020 und vor dem 20. Mai 2022 fertiggestellt worden und mit sogenannten vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) nach DIN 18516-1 ausgeführt worden sein. Eine Jury aus Architektur- und Fassadenexperten kürt die Siegerin oder den Sieger am Donnerstag, 29. September, bei einer Festveranstaltung. Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen gibt es unter wettbewerbe-aktuell.de/DeutscherFassadenpreis2022. Quelle: fvhf.de © photodune.net

Energiepreise: Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende

Auch Auszubildende und Studierende können den Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat das Kabinett kürzlich beschlossen. In einem FAQ schildert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen. So bekommen Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, automatisch den Heizkostenzuschuss. Auch Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, können den Heizkostenzuschuss bekommen. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen. Der Antrag kann vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen allerdings erst noch durch die Bundesländer bestimmt werden. Während sich der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende pauschal auf einmalig 115 Euro beläuft, erhalten Wohngeldhaushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße. Dieser beläuft sich bei einer Person auf 135 Euro, bei zwei Personen auf 175 Euro und für jede weitere Person auf 35 Euro. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden, die vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten. Quellen: bmbf.de/bundesregierung.de © photodune.net

Urteil: Nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn

Ein Mieter, der in einem Reihenhaus wohnt, darf nicht einfach Bohrlöcher in eine Außenwand bohren, ohne seinen Nachbarn vorab um Erlaubnis zu fragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (AZ: V ZR 25/21). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter (Beklagte) in eine Außenwand Löcher für die Verlegung einer Stromleitung für eine elektrische Markise gebohrt. Zunächst hatte der Kläger, der auch Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist, seinen Mieter per anwaltlichem Schreiben aufgefordert, den ursprünglichen Zustand der Außenwand wieder herzustellen – allerdings ohne Erfolg. Nun zog der Eigentümer vor Gericht. Der Fall landete daraufhin zunächst vor dem Amtsgericht und dem Landgericht und später dann vor dem BGH. Der BGH bestätigt die Entscheidung des Landgerichts München II weitestgehend und begründet diese unter anderem wie folgt: „Zu einer Einwirkung auf die […] im Alleineigentum des Klägers stehende Wand ist der Beklagte nicht berechtigt, so dass er nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Beseitigung des Kabelkanals und der Bohrlöcher verpflichtet ist“. Für das Urteil entscheidend ist auch die Tatsache, dass die Außenmauern durch eine Fuge getrennt sind. So seien die Mauerschalen eindeutig dem jeweiligen Gebäude zuzuordnen. Quelle: BGH (AZ: V ZR 25/21) © Fotolia


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