Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester. Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus. Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren. Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22 © Photodune

Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends

Detailliebe, Komfort und natürliche Materialien – diese Eigenschaften liegen bei Möbeln laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) 2023 im Trend. Dabei sind auch Baukastenlösungen angesagt, die zahlreiche Möglichkeiten erlauben. Im Hinblick auf die Farbwahl werden zurzeit zum Beispiel die Holzarten Esche und Ulme mit hellen Farben wie weiß, beige oder sand oder pudrigen Pastelltönen kombiniert. Die Polstermöbel werden gemütlicher, und zwar nicht nur durch Kissen, sondern auch durch Verstell-Funktionen an Kopf-, Rücken-, und Beinelementen. Auch bei den Stühlen ist dieser Trend auszumachen – besonders bequem werden sie durch Sitzschalen, eine Polsterung und Armlehnen. Bei den Bezügen können Stoffe, Leder oder Lederimitate gewählt werden. Laut VDM/VHK wird das Homeoffice ein Bestandteil des Wohnens bleiben. Verschiedene Möbel-Lösungen ermöglichen das Arbeiten in verschiedenen Räumen des Hauses oder der Wohnung. Im Homeoffice und in den anderen Räumen spielt Holz eine besondere Rolle. Weitere Wohntrends – zum Beispiel in Küche und Schlafzimmer – erfahren Interessenten unter moebelindustrie.de. Quelle: moebelindustrie.de © Fotolia

Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten

Die Löhne sind zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt schneller gestiegen als die Mieten. Das geht aus der Studie zur „Bezahlbarkeit von Mieten“ des Vereins Haus und Grund hervor. Demnach stiegen die Löhne sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter im Median im genannten Zeitraum um 14,2 Prozent auf 3.525 Euro. Im selben Zeitraum stiegen die Bestandsmieten um 7,3 Prozent auf 7,32 Euro pro Quadratmeter und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent auf 8,02 Euro pro Quadratmeter. So sei das „Wohnen zur Miete während des Betrachtungszeitraums im Mittel für alle günstiger geworden“. Zu den drei bezahlbarsten Kreisen bei den Bestandsmieten zählen die Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Nordsachsen. Bei den Neuvertragsmieten machen Vorpommern-Greifswald, Berlin und Potsdam Mittelmark das Rennen. Zu den drei am wenigsten bezahlbaren Kreisen zählen im Hinblick auf die Bestandsmieten Wolfsburg, Göttingen und Gifhorn. Bei den Neuvertragsmieten schneiden Kempten (Allgäu), Rosenheim und Dillingen a. d. Donau. Während die Löhne (Median) in Kempten (Allgäu) von 2015 auf 2021 beispielsweise nur um 14,6 Prozent stiegen, legten die Neuvertragsmieten hier um 30 Prozent zu. Die vollständige Studie können Interessenten unter hausundgrund.de kostenlos lesen. Quelle: hausundgrund.de © Photodune

Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden. Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne. Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de. Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de © Fotolia

Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen

Auf welche Aspekte Mieter bei der Wohnungssuche achten und wie sie Energiefresser enttarnen können, verrät das Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen „enercity“. Mieter sollten die Wohnung unter anderem im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten, den Zustand von Fenstern und Türen und auf Schimmelbildung prüfen. Darüber hinaus können sie sich über den Zustand der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die Rohrisolierung informieren. Ebenso lohnt sich laut enercity ein Blick auf den Energieausweis und die Erfassung des Energie- und Warmwasserverbrauchs. Bei der Wahl der Wohnung könne so zum Beispiel auf die Lage innerhalb des Hauses geachtet werden. Wohnungen die inmitten anderer Wohnungen liegen, kühlen nicht so schnell aus wie solche mit Außenwänden. Auch für Wohnungen, die über dem Keller oder im Dachgeschossen liegen, wird laut enercity gegebenenfalls mehr Heizwärme benötigt, da sie Kälte aufnehmen beziehungsweise durch schlechte Isolierungen Wärme verlieren können. Ob Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, lasse sich durch einen einfachen Test herausfinden: Lässt sich ein eingelegtes Blatt Papier aus einem geschlossenen Fenster oder einer geschlossenen Türe ziehen, funktionieren die Dichtungen nicht richtig. Auf Schimmelbildung sollte man bei Wohnungsbesichtigungen insbesondere an Ecken und an den Rolllädenkästen achten. Bei der Heizungsanlage sollte geprüft werden, ob es sich um ein modernes, intelligentes System handelt oder die Wohnung noch über eine alte Anlage verfügt. Durchlauferhitzer und Wasserboiler sollten außerdem nicht älter als acht Jahre alt sein, damit die Warmwasserbereitung nicht zur Kostenfalle wird. Wohnungsinteressenten können bei der Besichtigung zudem einen Wasserhahn aufdrehen. Wird das Wasser nicht innerhalb von zehn Sekunden 40 bis 50 Grad warm, könnte das auf schlecht isolierte Rohre hindeuten. Zudem lassen Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+ bis B auf einen niedrigen Endenergieverbrauch schließen und mit eigenen Stromzählern in der Wohnung lässt sich Energieverbrauch gut im Blick halten. Quelle und weitere Informationen: enercity.de © Fotolia

Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden. Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise. Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland. Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz © Fotolia


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