Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet. Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt. Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia

Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen. Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair. Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune

Handwerk: ZDH-Präsident äußert sich zu Stimmungslage

In der deutschen Handwerksbranche herrscht eine fragile Stimmung. Das hebt Jörg Dittrich hervor, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Steuern, Abgaben und Dokumentationspflichten würden zu einer weltrekordverdächtigen Belastung für die Betriebe führen. Investitionen und Kreditvergaben sinken in Zeiten, in denen sie eigentlich steigen sollten. „Die Zukunftsaussichten werden in allen Bereichen schlechter“, so Jörg Dittrich. Auch in speziellen Bereichen wie dem Sanitär-, Heizungs- und Klimasektor sei ein Rückgang des Auftragsvorlaufs zu verzeichnen. Die Diskrepanz zwischen der realen Situation und den gesteckten Transformationszielen werde immer größer. Im Wohnungsbau und im Gewerbebau verstärke die aktuelle Verunsicherung die negative Entwicklung weiter. Nicht umgesetzte Maßnahmen und kurzfristige Entscheidungen wie die Beendigung der KfW-Förderung verschärfen die Situation. Der ZDH-Präsident rät Verbrauchern, private Investitionen jetzt zu tätigen, da aufgrund der Gesamtlage keine Preissenkungen zu erwarten seien. Quelle und Informationen: zdh.de © Photodune

Berufswahl: Infos für angehende Bauingenieure

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie möchte Bauingenieurinnen und Bauingenieure gewinnen und wirbt auf der Seite „werde-bauigenieur.de“ für das Berufsbild. Laut des Hauptverbands spielen Bauingenieure eine zentrale Rolle in der Gestaltung und Entwicklung der modernen Welt. Sie sind verantwortlich für die Planung und den Bau von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Schienennetzen, öffentlichen Gebäuden, sowie für Projekte im Bereich der Trinkwasser- und Schmutzwasserentsorgung. Der Berufsalltag eines Bauingenieurs sei vielfältig und umfasse unterschiedlichste Projekte, von großen Infrastrukturvorhaben bis zu kleineren Bauwerken. Bauingenieure müssen dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie den Umfang des Projekts, die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Auftraggeber. Kreativität, Fingerspitzengefühl und umfassendes technisches Wissen seien unerlässlich. Angehende Bauingenieure sollten technisches Verständnis haben, über eine handwerkliche Begabung verfügen, mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse besitzen und mit Soft Skills wie Kommunikations- und Führungsfähigkeit überzeugen. Die ständige Weiterbildung und Anpassung an neue Herausforderungen sei entscheidend in diesem dynamischen Berufsfeld. Interessenten können sich auf der Seite werde-bauigenieur.de nicht nur über Hochschulen informieren, sondern auch in Videos einen Eindruck über das Berufsbild verschaffen. Quelle und weitere Informationen: werde-bauingenieur.de © Photodune

Heizen: Sozialleistungen auch für Menschen mit Einkommen möglich

Auch Menschen mit regulärem Einkommen können unter Umständen Sozialleistungen für hohe Heizkosten beanspruchen. Diese Hilfen sind zum einen möglich, wenn ein eigenständiger Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen wurde. Zum anderen können sie auch beantragt werden, wenn die Kosten durch die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter abgerechnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Zudem seien auch bei akuter Bedrohung durch Energieabschaltung, beispielsweise bei ausstehender Öllieferung oder drohender Stromsperre, staatliche Zuschüsse oder Darlehen möglich. Der Antrag auf Unterstützung muss schriftlich und zeitnah eingereicht werden, auch wenn er zunächst unvollständig ist. Der Anspruch auf Sozialleistungen und die Höhe der Förderung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Höhe der Miet- und Heizkosten. Es gibt Fristen für die Antragstellung, die beachtet werden müssen. Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de © wavepoint

Urteil: Kreuze in Dienstgebäuden dürfen bleiben

Die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern dürfen hängen bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22). Somit ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, die laut Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Die Kreuze gelten als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns. Die Kläger, Weltanschauungsgemeinschaften, hatten gegen den Kreuzerlass und dessen Umsetzung geklagt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Das Gericht befand jedoch, dass die Kreuze keine Grundrechtsverletzung darstellen und keinen Werbeeffekt für christliche Glaubensgemeinschaften haben. Das Gericht erklärte, das Kreuzsymbol identifiziere den Staat nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr symbolisiere es die bayerische Geschichte und Kultur und stehe der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen nicht im Wege. Eine Empfehlung zur Entfernung der Kreuze ist rechtlich unzulässig. Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG10 C 3.22 © Photodune


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