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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit. Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen. Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de © Photodune

Büros: Mangel an hochwertigen Flächen

Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa. Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen. Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de. Quelle: savills.de © Photodune

Baumängel: vpb gibt Tipps

Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung. Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen. Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral. Quelle und weitere Infos: vpb.de © Photodune

Lehre: Herausragende Arbeiten gewürdigt

Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) verlieh Ende 2023 Förderpreise an Hochschulabsolventen für ihre Hochschulabschlussarbeiten. Laura Beck von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel erhielt den Hauptpreis für ihre Masterarbeit über Building Information Modeling (BIM) im Facility Management („BIM@FM – Analyse der Anforderungen an BIM-Daten zur zielgerichteten Anwendung von BIM-Modellen im Facility Management“). Ein Förderpreis in der Kategorie Personalbemessung ging für ihre Bachelorarbeit an Cosima Zickgraf von der RPTU Kaiserslautern-Landau. In der Fachkategorie „Key Account Management“ konnte Laura Huvermann von der Hochschule Ruhr West an Mühlheim an der Ruhr mit ihrer Masterarbeit überzeugen. In der Fachkategorie „Gebäudeautomation“ wurde Marco Stolle von der TH Nürnberg Georg Simon Ohm für seine Masterarbeit ausgezeichnet. Im Projektarbeitswettbewerb überzeugte Katarzyna Zylla von der Technischen Akademie Wuppertal. Sie gewann für ihre Projektarbeit „Digitalisierung als Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Facility Management“ den Hauptpreis. Auch Andrea Gerg von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft in München und Carola Wünsch von der KG Protektor GmbH & Co. aus Hamburg wurden für ihre herausragenden Projektarbeiten ausgezeichnet. Quelle und weitere Informationen: gefma.de © Photodune

Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet. Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt. Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia

Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen. Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair. Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune


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