Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Mit dem Online-Gartenplaner zum Traumgarten:
Wer seinen Garten gestalten möchte, kann mit einem Online-Gartenplaner seinen Traumgarten bereits vorab visualisieren. Das Online-Magazin planungswelten.de stellt auf seiner Internetseite unterschiedliche Planer zur Verfügung; die meisten sind kostenlos und können sofort genutzt werden. Die Gestaltung ist leicht und intuitiv. Als Grundlage für die Planung wird ein Grundriss des Gartens angelegt und schon kann es mit der Gestaltung beginnen. Ganz gleich, ob Sie einen Gartenteich oder ein buntes Blumenbeet anlegen, Bäume pflanzen oder eine Terrasse gestalten möchten, mit Online-Gartenplanern bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie Ihr Garten in Zukunft aussehen könnte. Von der Planung der Gartenwege, über die Errichtung eines Sichtschutzes für den Garten bis hin zur Anordnung der Gartenmöbel, die Bedienung ist kinderleicht und bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Programme enthalten Fotos, die für den individuellen Gartenentwurf genutzt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, eigene Bilder hochzuladen und den Online-Garten recht realitätsgetreu zu entwerfen. Die vorgestellten Gartenplaner bieten eine 3D-Optik und können ohne vorherige Anmeldung sofort genutzt werden. Ist der Entwurf des Traumgartens fertig, kann er ausgedruckt werden und als Vorlage für die Umsetzung dienen. Da Produkte, Verlegemuster für Terrassen und Wege sowie die Farben online ausgewählt werden können, bekommen Gartenplaner einen guten Eindruck, wie der eigene Garten aussehen wird. Der Entwurf dient zudem als Grundlage für die Kostenplanung und kann den Herstellern vorgelegt werden. Quelle: planungswelten.de © photodune.net
Energieeffizienzklassen für Gebäude:
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieklasse eines Gebäudes. Ähnlich den Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten werden die Gebäude-Energieklassen mit einem Buchstaben klassifiziert und alphabetisch eingeteilt. Die höchste und damit beste Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird mit einem A+ und der Auszeichnung „sehr energiesparend“ bewertet. Gefolgt von einem A, B, C, D, E, F, G und zuletzt der Energieeffizienzklasse H („nicht energiesparend“). Unabhängig vom Gebäudetyp fällt ein großer Teil der Neubauimmobilien in die Energieeffizienzklassen A+, A und B. Die Einteilung von Gebäuden in Energieeffizienzklassen ermöglicht es, unterschiedliche Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Gleichzeitig erhalten Interessenten wichtige Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes. Ist der energetische Zustand schlecht und das Gebäude mit einer niedrigen Energieeffizienzklasse ausgewiesen, sind der CO2-Ausstoß sowie die Heizkosten höher als bei einer energieeffizienteren Immobilie. Die Verbraucherzentrale NRW gibt eine Übersicht über die etwaigen jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter, mit denen bei den unterschiedlichen Gebäude-Energieklassen zu rechnen ist. Während ein Gebäude der Energieklasse A+ weniger als zwei Euro und der Klasse A zwei Euro pro Quadratmeter im Jahr an Energiekosten verursacht, belaufen sich diese bei einem Gebäude der Klasse F auf etwa 9 Euro und der Klasse H auf mehr als 13 Euro. Mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung können Gebäude höhere Energieeffizienzklassen erreichen. Quelle: effizienzhaus-online.de © fotolia.de
Urteil: Umlage der Gartenpflegekosten auf Mieter unzulässig:
In einer Wohnanlage in Berlin-Buch mietete ein Ehepaar im November 2014 eine Wohnung. In dem Wohnquartier befinden sich Grünanlage, Sozialeinrichtungen, Sportanlage sowie Kinderspielplätze. Die Anlage ist für die Öffentlichkeit zugänglich, die Eigentümer und Mieter der Wohnanlage haben, laut Hausordnung, dieselben Nutzungsrechte wie Besucher. Die Eigentümerin und Vermieterin der Wohnung des Ehepaares legte die entstandenen Kosten für die Pflege der Grün- und Gemeinschaftsflächen der Wohnanlagen in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um. In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 wurden den Mietern hierfür knapp 410 Euro berechnet. Im Folgejahr 2017 waren es über 120 Euro. Die Mieter weigerten sich, diese Kosten zu zahlen. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage, da sie die Forderung als zulässig empfand (AZ 65 S 132/19). Sowohl das Amtsgericht Pankow/Weißensee als auch das Landgericht Berlin hielten die Umlage der Gartenpflegekosten auf die Nebenkosten der Mieter für unzulässig und wiesen die Klage sowie die Berufung ab. Denn in diesem Fall erlauben die bauplanerischen Bestimmungen des Wohnquartiers die Nutzung der Anlage durch die Öffentlichkeit. Eine Widmung einer Wohnanlage an die Öffentlichkeit besagt, dass jedermann die Flächen nutzen kann, unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter einer Wohnung ist. Demnach können die Gartenpflegekosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, da der Bezug zur Mietsache fehlt. Quelle: LG Berlin © photodune.net
Tipps: So gestalten Sie einen kleinen Balkon:
Auch wenn der Balkon der Wohnung nur wenige Quadratmeter misst, kann er sich bei der richtigen Gestaltung und Organisation schnell zu einem beliebten Platz entwickeln. Denn nur, weil der Balkon klein ist, heißt es nicht, dass man sich hier nicht entspannen, grillen und essen kann. Wichtig ist zunächst, sich darüber Gedanken zu machen, zu welchem Zweck der Balkon genutzt werden soll. Denn im Vergleich zu einem großen Balkon, den man in unterschiedliche Bereiche einteilen kann, sollte bei einem kleinen Balkon ein klarer Schwerpunkt gesetzt werden. Es stellt sich die Frage, ob der der Balkon überwiegend als Gemüse- und Obstgarten genutzt werden oder eine gemütliche Freizeitoase zum Sonnen und Entspannen bieten soll. Äußerst beliebt ist es zudem, den Balkon zu einem Koch-, Grill- und Essbereich zu gestalten. Wer sich für Letzteres entscheidet, kann einen platzsparenden Balkongrill auf dem Geländer befestigen. Ein klappbarer kleiner Esstisch, ein sogenannter halber Tisch oder ein ebenfalls am Geländer befestigter Hängetisch finden auch auf kleinen Balkons ausreichend Platz. Mit Balkonstühlen oder einer Sitzbank hat man gleich die passende Sitzgelegenheit und der Balkon verwandelt sich so schnell in eine kleine Miniküche. Ein Eckregal für den Außenbereich sowie Balkontruhen bieten Stauraum für das Grillzubehör und bieten gleichzeitig eine Sitzfläche. Wer aus seinem Balkon eher eine kleine Chill-out-Ecke machen und zum Kaffeetrinken einladen möchte, stellt einen kleinen Beistelltisch auf diesen und legt gemütliche niedrige Sitzkissen, sogenannte Poufs, aus. Diese gibt es in unterschiedlichen Materialien wie Filz, Leder oder Strick. Auf einem Deckchair, einer zusammenklappbaren Strandliege, lässt es sich wunderbar Entspannen. Ausreichend Sonnenschutz mit geringem Platzverbrauch bieten halbrunde Schirmständer mit halbrunden Sonnenschirmen, Sonnensegel und Markisen. Quelle: bauen.de © photodune.net
Studie: Preisentwicklungen Wohneigentum und Mieten:
Laut der diesjährigen Ausgabe des Postbank-Wohnatlas 2021 ist auch in den nächsten Jahren mit einem Preisanstieg bei Wohneigentum zu rechnen. Für die Analysen des Postbank-Wohnatlas haben Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) die Immobilienmärkte in 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland untersucht. In einem Teil des Wohnatlas stellen die Experten des HWWI die Preisentwicklung im Bereich der Kaufimmobilien mit der Entwicklung von Mietpreisen in Vergleich. Um die Kauf- und Mietpreise miteinander zu vergleichen, spielt der sogenannte Vervielfältiger eine wichtige Rolle. Dieser Wert zeigt an, wie viele Jahresnettokaltmieten aufgebracht werden müssen, um eine vergleichbare Eigentumswohnung käuflich zu erwerben. Laut Studienergebnissen lag der durchschnittliche Vervielfältiger unter Berücksichtigung der regionalen Immobilienmärkte 2020 im bundesweiten Durchschnitt bei einem Wert von 25,7. Im Vorjahr lag der Vervielfältiger noch bei 24,0. Des Weiteren zeigen die Analysen, dass sich die Entwicklungen der Immobilienkaufpreise im Vergleich zu den Mietpreisen immer dynamischer entwickeln. Während sich der Vervielfältiger seit dem Jahr 2017 um den Wert 1 und damit um etwa eine Jahresmiete erhöht hat, lag er im Vergleich der Jahre 2019 zu 2020 bereits bei 1,7. Zu diesem Thema finden Interessenten im Postbank-Wohnatlas eine Zusammenstellung der regionale Preisentwicklungen von Kaufimmobilien im Vergleich zu den Entwicklungen der Mietpreise. Je nach Region sind unterschiedliche Verhältnismäßigkeiten zu beobachten. Während der niedrigste Vervielfältiger mit nur 12 Jahresnettokaltmieten in Sachsen-Anhalt im Landkreis Mansfeld-Südharz liegt, beträgt er im Landkreis Nordfriesland an der Nordsee den Wert 75. Zu diesem Landkreis gehören die Inseln Sylt, Föhr und Amrum. Quelle: Postbank © photodune.net
Schallschutz: Mindestanforderungen und Richtlinien:
Wenn es darum geht, ein Gebäude vor Beschallung zu schützen, sind in Deutschland die Vorschriften aus den Landesbauverordnungen einzuhalten. In diesen ist beschrieben, welche technischen Standards und welchen Mindestschallschutz Gebäude aufweisen müssen. Dabei müssen Geräusche, die von baulichen Anlagen ausgehen, so eingedämmt werden, dass sie keine unzumutbaren Belästigungen darstellen oder andere Nachteile hervorrufen. Zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen in den Landesbauverordnungen gibt es eine Reihe weiterer Regeln, Baubestimmungen und öffentlicher Bekanntmachungen der obersten Bauaufsichtsbehörde, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Vorschriften aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bereichen aus der Norm DIN 4109. Im Bereich von Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Etagenwohnungen) beschäftigt sich die VDI-Richtlinie 4100 mit dem erhöhten Schallschutz. Hier werden drei Schallschutzstufen (SSt) kategorisiert und beschrieben, die auf der Einordnung eines subjektiv empfundenen Schallschutzes basieren. Im privatrechtlichen Bereich wird oftmals die SSt II vereinbart. Während die SSt I den Anforderungen der Norm DIN 4109 entspricht, ist die Einhaltung der Vorschriften aus der SSt III oftmals zu aufwendig. Denn bei der Planung des Schallschutzes müssen auch andere Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten werden, wie beispielsweise die Eigenschaften des Baugrundstücks, lokale rechtliche Vorgaben sowie die Einhaltung des Budgets und Zeitplans. Quelle: Baunetzwissen © photodune.net