Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Schnellere Erbschaftssteuerbefreiung in Ausnahmefällen möglich

Kann ein Erbe das Familienheim aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst nutzen, verliert er damit nicht die Erbschaftssteuerbefreiung für dieses. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2021 – II R 18/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin das vom Vater geerbte Einfamilienhaus zwar eine Zeit lang selbst bewohnt. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen war sie dort aber bereits nach sieben Jahren ausgezogen. Normalerweise setzt die Steuerbefreiung laut BFH gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt. Dies sei aber nicht der Fall, wenn er aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert wird. Zwingende Gründe liegen wohl allerdings nur sehr selten vor. Denn sie setzen laut BFH nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims voraus. Im aktuellen Fall gab die Klägerin an, sich aufgrund von gesundheitlichen Problemen in dem Einfamilienhaus kaum noch bewegen und auch nicht ohne fremde Hilfe dort leben zu können. In solchen Fällen könne man laut BFH nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung sprechen. Allerdings muss das Finanzgericht nun noch das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin prüfen, und zwar unter deren Mithilfe. Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzhof.de © Fotolia

Kinderzimmer: So wirkt es ordentlicher und größer

Einrichtungstipps für Kinderzimmer führt das Portal „Falstaff Living“ aus Wien auf. So sollten Eltern unter anderem sparsam mit verschiedenen Materialien sein. Dadurch können sie verhindern, dass im Kinderzimmer Unruhe entsteht. Damit das Kinderzimmer nicht zu unordentlich erscheint, sollten Spielzeug und Anziehsachen des Öfteren aussortiert werden. Das Portal rät außerdem dazu, ein Hochbett ins Kinderzimmer zu stellen. Durch dieses kann nicht nur Platz gespart, sondern den Kindern auch eine Freude gemacht werden – schließlich sind Hochbetten bei vielen Kindern begehrt. Jedoch weist das Portal darauf hin, dass Hochbetten erst für Kinder von einem Alter von zirka sechs Jahren geeignet sind. In Kinderzimmern sollten eher helle Farben zum Einsatz kommen, wenn der Raum optisch größer erscheinen soll. Diesen Effekt kann man laut Falstaff Living auch damit erzeugen, indem man das Kinderzimmer in bestimmten Techniken streicht oder tapeziert. So strecken Tapten mit Längsstreifen das Zimmer und auch an Anstrich, der nur bis knapp unter die Decke geht, sorgt für eine solche Wirkung. Quelle und weitere Informationen: falstaff.at © Photodune

Studie: 25 Prozent der Berliner Privateigentümer finden keine Hausverwaltung

Eigentümer sind laut einer Studie des Unternehmens „Matera“ unzufrieden mit ihren externen Hausverwaltungen. Das betrifft besonders 18- bis 35-Jährige. In dieser Altersgruppe geben 54 Prozent der Befragten an, mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden zu sein oder Probleme dabei zu haben, einen geeigneten Verwalter zu finden. Als Gründe für die Unzufriedenheit sehen die Befragten unter anderem fehlende digitale Prozesse, mangelnde Kommunikation und Intransparenz. Insgesamt ist aber nur einer von fünf Eigentümern mit seiner Hausverwaltung unzufrieden. Laut Matera gibt es hierbei aber Unterschiede von Region zu Region. Besonders groß ist die Unzufriedenheit mit Hausverwaltungen offenbar in Berlin. Dort haben über 25 Prozent der Befragten Schwierigkeiten dabei, eine Hausverwaltung zu finden. Haben die Berliner doch eine Hausverwaltung gefunden, sind 44 Prozent unzufrieden mit dieser. Neben mangelnder Kommunikation und Intransparenz beklagen die Berliner die schlechte Erreichbarkeit ihrer Hausverwaltungen. „Wir wissen, dass Hausverwaltungen vor allem an größeren Einheiten interessiert sind. Solche mit unter 30 Einheiten sind meist nicht lukrativ für sie“, meint Gero Graf, General Manager von Matera Deutschland. Die Studienergebnisse basieren auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.001 Personen zwischen dem 25. und 30. Mai 2022 teilnahmen. Quelle und weitere Informationen: Matera/presseportal.de © Fotolia

Transparenz: Softwareentwicklung für die Immobilienbranche

Experten des Fraunhofer IBP und ein Expertenteam des Software- und Beratungsunternehmens msg GillardonBSM AG haben gemeinsam einen Software-Prototypen entwickelt, der die Ökobilanz und die wirtschaftliche Gesamtrechnung von Gebäuden miteinander verbindet. Dazu wird zunächst eine spezielle Software des Fraunhofer IBP genutzt. „Dabei fließen die Kennzahlen aller relevanten Komponenten wie beispielsweise Baustoffe, Fassadenwerkstoffe, Isolation- und Dämmmaterial oder der geplante Heizungstyp in die Bewertung über den gesamten Lebenszyklus mit ein“, erklärt Dr.-Ing. Robert Ilg aus der Geschäftsfeldentwicklung am Fraunhofer IBP und Experte für ganzheitliche Bilanzierung. Der Zugriff erfolgt dabei über Datenbanken der Baustoffe. Ist dieser Schritt erfolgt, wird die Ökobilanz in die gemeinsam entwickelte Software übertragen. „Wir erstellen ein szenariobasiertes Risikomodul, das eine Abschätzung von Risiken wie beispielsweise der Baukosten, der Vermietungserträge und der Wertentwicklung der Immobilie erlaubt. Dabei fließen auch langfristige Aspekte wie mögliche Mieteinnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Dynamik des Marktes mit ein“, so Prof. Dr. Konrad Wimmer, Executive Partner bei der msg GillardonBSM AG. Die Software soll unter anderem Architekten und Bauherren wertvolle Informationen liefern, zum Beispiel darüber, ob die verwendeten Baustoffe umweltfreundlich sind oder nicht. Ziel der Software ist es außerdem, die Berechnung der für die Finanzplanung und Kreditvergabe nötigen Daten zu beschleunigen und auch mehr Transparenz für Kaufinteressenten sowie Projektentwickler zu schaffen. In einem nächsten Schritt soll die Lizenzierung der Software für den Markt vorbereitet werden. Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de © wavepoint

Energieeffizienz: „Real Green Award“ vergeben

Mit dem „Real Green Award“ der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) sind kürzlich mehrere Unternehmen ausgezeichnet worden, die Wohn- und Nichtwohngebäuden bereits klimaneutral bauen oder entsprechende Strategien dafür schaffen. Der Award wurde in zwei Kategorien vergeben, und zwar dem „Real Green Award“ für „Ambitionierte Unternehmensansätze“ und dem „Performance Award“ für „Nachweisliche Verbrauchsreduktionen“. Den „Real Green Award“ für „Ambitionierte Unternehmensansätze“ erhielten folgende Unternehmen: alstria office REIT-AG, Rheinwohnungsbau GmbH in Kooperation mit Ampeers Energy GmbH, Evangelische Kirchengemeinde Bühl und Vonovia SE in Kooperation mit d-fine GmbH/right. based on science GmbH (Sonderpreis). Den „Performance Award“ für „Nachweisliche Verbrauchsreduktionen“ sicherten sich die Unternehmen arsago ACM in Zusammenarbeit mit ecoworks GmbH und Deutsche Rockwool GmbH & Co. KG. Gleich zweimal ausgezeichnet wurde die Art-Invest Real Estate Management GmbH & Co. KG, einmal in Kooperation mit der aedifion GmbH für ihre besondere Anstrengungen im Hinblick auf ihre Performanceoptimierung; und fürs Upcycling. Weitere Informationen zu den Gewinnern und deren Projekten erhalten Interessenten über deneff.org. Quelle: deneff.org © Photodune

Schlussanträge: Airbnb muss Teil des Mietzinses in Italien wahrscheinlich einbehalten

Italien darf Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, Steuern von 21 Prozent auf den Mietzins einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Zu dieser Auffassung kommt der Generalanwalt Maciej Szpunar des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinen sogenannten Schlussanträgen. Der Fall muss vor EuGH verhandelt werden, weil die Airbnb Ireland UC und die Airbnb Payments UK Ltd, die zum Airbnb-Konzern gehören, geklagt hatten. Grund dafür war die Einführung eines Gesetzes zum 1. Juni 2017 in Italien. Mit diesem war eine Steuerregelung für die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Immobilien eingeführt worden. Die Steuerregelung gilt für Verträge über die nicht gewerbliche Vermietung von Wohnimmobilien durch natürliche Personen für die Dauer von höchstens 30 Tagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge direkt mit den Mietern oder indirekt über Immobilienvermittler oder Betreiber von Internetportalen wie zum Beispiel Airbnb geschlossen werden. Wann das Urteil des EuGH erwartet wird, steht noch nicht fest. Interessenten können die Schlussanträge des Generalanwaltes unter curia.europa.eu lesen oder sich diese auch in englischer Sprache auf audiovisual.ec.europa.eu/en/ anschauen. Bei sogenannten Schlussanträgen handelt es sich um Rechtsanträge, an die der EuGH zwar nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt. Die Schlussanträge müssen von einem Generalanwalt oder einer Generalanwältin überparteilich und unabhängig erstellt werden. Quelle: curia.europa.eu © Fotolia


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