Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Immobilienkauf: Bargeld nicht mehr zulässig

Immobilien dürfen nicht mehr mit Bargeld, Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Außerdem soll zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen der Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung dienen. Zudem sind ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum erwerben, künftig nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Entsprechende Mitteilungen müssen bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Dies geht aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) hervor, dass der Bundestag kürzlich verabschiedet hat. Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt das SDG II. „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist ein grundsätzlich sinnvolles Instrument, um die Wirtschaftssanktionen durchzusetzen und die Bekämpfung von Geldwäsche voranzutreiben“, so Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar beim IVD-Bundesverband. bundestag.de/bundesfinanzministerium.de/ivd.net/ © Fotolia

Ausbildung: Junge Handwerker gesucht!

Mehr Auszubildende in Handwerksberufen gewinnen – für dieses Ziel setzt sich der Deutsche Handwerkskammertag (DHTK) in Zusammenarbeit mit dem Partner Meta ein. Auf verschiedenen Social-Media-Kanälen weist der DHTK daher nun mit einem Video nun unter anderem auf die zahlreichen Berufe hin, die es im Handwerk gibt. So können sich Interessenten zum Beispiel zum Metallbauer, zur Elektromaschinenbauerin oder zum Kraftfahrzeugmechatroniker ausbilden lassen. Laut DHTK lassen sich durch Handwerksberufe nicht nur sichtbare Veränderungen erzielen, sondern Handwerker können auch an der Klimawende mitwirken. „Durch ihre Berufswahl können junge Menschen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Wir freuen uns sehr, dass wir das Berufsangebot des Handwerks auf unseren Social-Media-Kanälen vorstellen, wo junge Menschen sich informieren, Inhalte teilen und sich miteinander austauschen“, so Eva-Maria Kirschsieper, Direktorin für Nachhaltigkeit im Wirtschaftsraum Europa, im Nahen Osten und in Afrika (EMEA-Region) bei Meta. Das Video können sich Interessenten bei Facebook (facebook.com/handwerk/videos/516825113436841/), Instagram (instagram.com/p/CksWJtuKEXp/) oder Twitter (twitter.com/MetaGermany/status/1589897941862735873) ansehen. Auf der Internetseite handwerk.de finden sie zudem Informationen zu den Ausbildungen in den verschiedenen Handwerksberufen, erhalten Karriere- und Bewerbungstipps und können auch einen Lehrstellen-Radar für Ausbildungs- und Praktikumsplätze nutzen. Quelle und weitere Informationen: handwerk.de © Photodune

Analyse: Banken müssen bei Vergabe von Immobilienkrediten genauer hinsehen

Banken werden bei der Vergabe von Krediten an Häuslebauer vorsichtiger. Diese Entwicklung prognostiziert die Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY aufgrund einer aktuellen Analyse. „Auf dem Immobilienmarkt hat sich das Blatt gewendet: Die stark gestiegenen Zinsen bremsen die Nachfrage nach Immobilienkrediten, zudem erscheinen Immobilien, deren Preise zwischen Q1 2019 und Mitte 2022 um 35 Prozent gestiegen sind, in vielen Regionen inzwischen überbewertet“, so Robert Melnyk, Leiter des Bereiches Banken und Kapitalmärkte bei EY Financial Services. Banken werden laut Robert Melnyk daher vorsichtiger bei der Kreditvergabe. Laut EY wird in Deutschland für 2023 ein Rückgang des Immobilienkredit-Bestands um 0,1 Prozent erwartet. Ein Wachstum von 0,5 Prozent wird hingegen für die gesamte Eurozone erwartet. Außerdem habe auch die Erhöhung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers Einfluss auf den Immobilienmarkt. Dieser wird ab Februar 2023 für risikogewichtete Aktiva von 0 auf 0,75 Prozent angehoben. Außerdem war eine Quote eingeführt worden, nach der der sektorale Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite 2,0 Prozent betragen soll. Banken müssen dementsprechend Eigenkapital für vergebene Immobilienkredite zurücklegen und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu abgehalten, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren. Grund dafür ist wohl auch die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass einige Kreditnehmer ihre monatliche Rate künftig nicht mehr tilgen können. Laut EY wird der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen 2023 in Deutschland voraussichtlich von 1,2 Prozent (Stand: Dezember 2022) auf 2,3 Prozent ansteigen. Zuletzt habe es laut EY sehr wenig Kreditausfälle gegeben. Die Prüfungs- und Beratungsorganisation führt dies unter anderem auf die Corona-Hilfsangebote zurück. Es sei nun aber eine Wirtschaftsflaute zu erwarten, die zum Beispiel zum Anstieg von Unternehmensinsolvenzen führt. Quellen: ey.com/bafin.de © Fotolia

Hausbau: VPB rät zu naturnahen Gärten

Biodiversität im Hausgarten fördern und Steinwüsten vermeiden – dass sollten Eigentümer laut dem Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB gibt auch einige Tipps dazu, wie dies gelingen kann. So sollten Eigentümer beispielsweise auf insektenfreundliche Hecken mit Gewächsen wie Roter Hartriegel, Feldahorn oder Hainbuche anstelle von Kirschlorbeer- und Thuja-Hecken setzen. Denn letztere seien für die „Natur fast so interessant wie eine Plastikpalme“. Zudem sollten Eigentümer Monokulturen wie grüne Rasen vermeiden. Besser seien Blumenwiesen mit vielen unterschiedlichen Arten. Aus Liebe zu den Insekten sollten im Garten auch Wildkräuter angepflanzt werden und auf eine überflüssige Beleuchtung sollte verzichtet werden. Darüber hinaus macht der VPB darauf aufmerksam, dass Insekten unter Laub Schutz suchen und die Laubhaufen daher liegengelassen werden sollten. Wer sich selbst nicht mit dem Gärtnern auskennt oder befassen will, kann auch Landschaftsgärtner oder Landschaftsarchitekten beauftragen. Auf keinen Fall sollten Eigentümer laut VPB eine Steinwüste mit Kies oder Schotter schaffen, denn diese könnten das örtliche Mikroklima sogar negativ beeinflussen. Quelle: vpb.de © Photodune

Digitales: Bayern testet digitale Zwillinge

Mithilfe sogenannter „Digitaler Zwillinge“ will der Freistaat Bayern zum modernen Digitalstaat werden. Bei einem „Digitalen Zwilling“ handelt es sich um die Abbildung eines Objektes aus der realen Welt in die virtuelle Welt. Ziel ist es, mithilfe der digitalen Zwillinge verschiedene Vorgänge zu simulieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Situationen aus dem Straßenverkehr handeln. Mithilfe der digitalen Zwillinge soll unter anderem aber auch herausgefunden werden, wie sich die Energieeffizienz in Städten steigern lässt. Aktuell werden noch Kommunen gesucht, die beim im Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ mitmachen möchten. Zurzeit können bis zu 20 Vorhaben bayerischer Kommunen getestet werden. Die Kommunen bekommen beim Aufbau der digitalen Zwillinge Unterstützung vom Bayerischen Digitalministerium und werden beispielsweise von ausgewählten Dienstleistern zu Fragen beraten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich Mitarbeiter aus den Fach- und IT-Bereichen mindestens acht Wochenstunden beim Projekt engagieren. Bewerben können sich zum Beispiel Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Integrierte Ländliche Entwicklungen. Entsprechende Förderanträge können noch bis Dienstag, 31. Januar, eingereicht werden. Die Förderanträge werden zwar von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger auf die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Werden die Voraussetzungen erfüllt, werden die Förderbescheide für die Projekte allerdings nach ihrem zeitlichen Eingang vergeben, dem sogenannten Prioritätsprinzip. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf twinby.bayern/de/startseite. Quellen: twinby.bayern/de/startseite; stmd.bayern.de © Photodune

Urteil: BGH entscheidet bezüglich Beweislastverteilung

Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hat es nun ein Fall geschafft, bei dem eine Weintraube eine entscheidende Rolle spielt (VI ZR 1283/20). Im November 2018 wollte eine Kundin in einem Einrichtungshaus in Kiel einkaufen. Dabei rutschte sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, stürzte und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass ihr letztlich eine Hüftendoprothese implantiert werden musste. Sie klagte daraufhin zunächst vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht auf Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage nach der Beweisaufnahme jedoch ab und auch die Berufung der Klägerin vor dem Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg. Als Grund dafür wurde unter anderem angeführt, dass das Einrichtungshaus für das Vorhandensein glitschiger Essensreste nicht generell haften könne. Zudem könne nie ausgeschlossen werden, dass sich derartige Gefahrenstellen auf dem Boden befinden. Das Berufungsgericht war darüber hinaus der Auffassung, dass die Klägerin erst beweisen muss, dass das Einrichtungshaus keine Sicherungsmaßnahmen getroffen habe. Diesen Beweis habe die Klägerin nicht erbracht. Die Beweislastverteilung sieht der BGH allerdings anders: Denn derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, sei grundsätzlich dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Das Berufungsurteil wird daher aufgehoben und der Fall wird zur neuen Entscheidung ans Berufungsgericht zurückverwiesen. Quelle: BGH/VI ZR 1283/20 © Fotolia


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