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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Entscheidung: Dürfen Vermieter einen Stichtagszuschlag erheben?

Vermieter können aufgrund der Inflation nicht einfach so höhere Mieten verlangen. Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts München I hervor (AZ: 14 S 3692/24). Im vorliegenden Fall forderte die Klägerin eine Zustimmung zur Mieterhöhung, die über die Mietwerte des Mietspiegels 2023 hinausgeht. Sie begründete dies mit einer ungewöhnlichen Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten seit diesem Zeitpunkt. Tatsächlich können Gerichte in solchen Fällen einen sogenannten Stichtagszuschlag vornehmen. Im vorliegenden Fall bedeute aber „ein Anstieg nach dem Index für Nettokaltmieten in Bayern von nur wenig mehr als 3 Prozent keinen außergewöhnlichen Mietanstieg“, so das Landgericht München I. Ein ungewöhnlicher Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ließe sich auch nicht mit einem gestiegenen Verbrauchspreisindex begründen. Dieser repräsentiert die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen von Privatpersonen für Konsumzwecke. Das Urteil gilt als richtungsweisend. Aktuell sind zahlreiche Berufungsverfahren beim Landgericht München I anhängig, in denen der Frage nachgegangen werden muss, ob der Verweis auf den Verbraucherpreisindex ausreicht, um den sogenannten Stichtagszuschlag zu begründen. Die Einführung einer „Stichtagspraxis“ könne laut der zuständigen Kammer zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, die die bedeutsame Befriedungsfunktion des Mietspiegels gerade an angespannten Mietmärkten gefährden könnte. © immonewsfeed

Maßnahmen: Vorbereitung des Zuhauses auf den Winter

Im Herbst sollten Eigentümer verschiedene Wartungsarbeiten durchführen, um ihr Zuhause winterfest zu machen. Dazu gehört das Reinigen der Dachrinnen, um Verstopfungen durch Herbstlaub zu vermeiden und Wasserschäden vorzubeugen. Zudem ist eine gründliche Kontrolle des Dachzustands ratsam, um frühzeitig Schäden zu erkennen und zu beheben.Die thermische Isolierung des Hauses sollte ebenfalls überprüft werden, um Wärmeverluste zu minimieren und Heizkosten zu senken. Der Austausch abgenutzter Dichtungen an Fenstern und Türen hilft ebenfalls, die Wärme im Haus zu halten. Zudem sollten Eigentümer das Haus auf Eintrittspforten für Nagetiere untersuchen und diese gegebenenfalls abdichten, um die ungebetenen Gäste fernzuhalten.Ebenso wichtig ist die Vorbereitung des Gartens: Das Entfernen von Laub, der Rückschnitt der Pflanzen und Düngen des Rasens tragen zu einer optimalen Überwinterung und einem gesunden Wachstum im Frühjahr bei. Das Überprüfen und Warten von Gartengeräten nach der aktiven Saison sichert deren Langlebigkeit und Einsatzbereitschaft für das nächste Jahr. © immonewsfeed

Inklusion: Rotterdam führt im „Inclusive Cities Barometer“

Rotterdam führt als die inklusivste Stadt den Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika. Doch auch deutsche Städte wie Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Köln zeigen in der sogenannten EMEA-Region laut dem „Inclusive Cities Barometer“ von Cushman & Wakefield starke Leistungen in der sozialen, wirtschaftlichen, räumlichen und ökologischen Inklusivität. Die Highlights der Studie zeigen, dass alle untersuchten deutschen Städte als „Social Drivers“ eingestuft werden: Sie können Vielfalt integrieren und nutzen. Das stärkt ihre wirtschaftliche Kraft und macht sie für internationale Investoren attraktiv. Frankfurt beispielsweise, bekannt als internationaler Messestandort, zieht Menschen aus der ganzen Welt an und gilt als Deutschlands Stadt der „Superdiversität“. Köln fördert durch sein Motto „Leben und leben lassen“ eine starke interkulturelle Kompetenz und Toleranz. Berlin wird als kreativer Schmelztiegel beschrieben, der durch seine kulturelle Vielfalt und die Dynamik von fast 190 vertretenen Nationen geprägt ist. München setzt Maßstäbe in Bildung und Wirtschaft mit einem hohen Akademikeranteil und global vernetzten Business-Communities. Hamburgs pflegt mit dem Hafen Handelsbeziehungen in die ganze Welt. Die Städte sind nicht nur wirtschaftliche Zentren, sondern auch Vorreiter in der Schaffung integrativer urbaner Umgebungen. © immonewsfeed

Grundstück: Was Bauherren wissen sollten

Die Bodenbeschaffenheit ist ein wesentlicher, oft übersehener Faktor beim Hausbau. Viele Bauherren nehmen fälschlicherweise an, dass das Bauunternehmen alle Kosten für den Aushub und die Bebaubarkeit im Pauschalpreis berücksichtigt hat. Tatsächlich sind jedoch im Preis nur die explizit vereinbarten Leistungen enthalten, was bedeutet, dass das Baugrundrisiko meist bei den Bauherren liegt. Das Bauvertragsrecht verlangt, dass Baufirmen potenziellen Käufern eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Diese sollte nicht nur die geplanten Leistungen und Kosten auflisten, sondern auch unvorhergesehene Kostenrisiken thematisieren wie die Beschaffenheit des Baugrunds. Eine gründliche Untersuchung des Bodens vor Baubeginn offenbart oft zusätzliche, kostspielige Notwendigkeiten wie Bodensanierungen oder spezielle Kellerkonstruktionen. Eine frühzeitige Bodenuntersuchung, idealerweise vor der Vertragsunterzeichnung, ist entscheidend, um das Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Sachverständige des Verbands Privater Bauherren bieten hierbei wertvolle Unterstützung, indem sie die Bodenverhältnisse präzise bewerten und so Bauherren vor unerwarteten Ausgaben schützen. © immonewsfeed

Klimaziele: Förderung der energetischen Sanierung

In Deutschland stellen Wohngebäude fast ein Drittel der CO2-Emissionen dar, weswegen energetische Sanierungen zunehmend gefördert werden. Dabei richtet sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude hauptsächlich an Eigentümer, was zu sozialen Ungleichheiten führt. Der Deutsche Mieterbund und das Öko-Institut fordern, dass Förderprogramme stärker auf soziale Gerechtigkeit abzielen und insbesondere Mieter unterstützen, die oft zu den einkommensschwächeren Haushalten zählen. Trotz staatlicher Zuschüsse und einer Klimakomponente im Wohngeld bleibt der Modernisierungsaufwand für viele Mieter finanziell belastend. Um die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen zu steigern, schlagen Experten vor, Förderungen an die Mietpreishöhe zu koppeln und vermehrt gemeinwohlorientierte Vermieter zu unterstützen. Die EU-Gebäuderichtlinie unterstreicht zudem die Notwendigkeit, finanzschwache Haushalte bei der Wärmewende verstärkt zu fördern. Konkrete Vorschläge umfassen zusätzliche Fördermittel für die Sanierung von Sozialwohnungen, um Energiekosten für bedürftige Haushalte erschwinglich zu halten und Energiearmut zu vermeiden. Solche Maßnahmen könnten langfristig zur Erreichung der Klimaziele beitragen, indem sie einen energieeffizienteren Wohnbestand fördern und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit gewährleisten. © immonewsfeed

Urteil: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Falschparkens?

Ein Mieter, der durch Falschparken die Zufahrt blockiert, gibt keinen ausreichenden Grund für eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies entschied das Landgericht Berlin II (AZ: 63 S 193/23). Der Nachteil aufgrund des Falschparkens stufte das LG lediglich als Eigentumsstörung und nicht als Vertragsverletzung ein. Sowohl die fristlose als auch ordentliche Kündigungen waren laut Gericht nicht gerechtfertigt. Grund dafür war, dass das Parken des Mieters die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar machte. Eine Abmahnung fehlte zudem, die als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung gilt. Das Gericht wies darauf hin, dass Eigentümer sich bei Parkverstößen eher auf zivilrechtliche Mittel wie Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen sollten, um gegen unerlaubtes Parken vorzugehen, anstatt mietrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. © immonewsfeed


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