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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Hausbau: Sicherheit durch präzisen Zahlungsplan

Private Bauherren, die mit Schlüsselfertiganbietern arbeiten, profitieren seit 2018 vom Verbraucherbauvertrag. Dieser verstärkt ihren Schutz vor finanziellen Einbußen bei einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens, auch im Hinblick auf Abschlagszahlungen. Denn diese werden in einem Zahlungsplan festgehalten, der im Idealfall ein zentraler Bestandteil des Verbrauchervertrags ist. Laut Verband Privater Bauherren ist es entscheidend, dass jeder Zahlungsplan individuell ausgehandelt und in der Baubeschreibung genau spezifiziert wird. So werden die Abschlagszahlungen an tatsächlich fertiggestellte Bauabschnitte geknüpft. Das schützt den Bauherren vor vorzeitigen, hohen Zahlungen für unvollendete Arbeiten schützt. Vorsicht ist bei Vertragsangeboten geboten, die hohe Anzahlungen oder Vorkasse fordern, ohne dass entsprechende Bauleistungen erbracht wurden. Ein korrekter Zahlungsplan sollte immer eine Sicherheitsleistung beinhalten, die der Unternehmer stellt. Bauherren sollten den Vertrag und den Zahlungsplan vor Unterschrift laut VPB von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. So können sie sicherzustellen, dass die Zahlungen den Baufortschritten angemessen sind. © immonewsfeed

Wärmeschutzverglasung: Verbesserung der Energieeffizienz möglich

Wärmeschutzverglasungen spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie verhindern, dass Wärme durch Fensterflächen nach außen entweicht. Dadurch lassen sich Heizkosten signifikant zu reduzieren. Besonders in der kalten Jahreszeit, in der Heizenergie durch alte Fenster verloren gehen kann, bietet der Austausch hin zu modernen Doppel- oder Dreifachverglasungen eine effektive Lösung zur Energieeinsparung. Für Gebäudeeigentümer, die in die Jahre gekommene Immobilien besitzen, empfiehlt sich die Modernisierung der Fenster. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese älter als zwanzig Jahre sind. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachisolierung bieten nicht nur eine verbesserte Wärmeisolation, sondern auch eine optimale Lichttransmission. Spezielle Beschichtungen reflektieren die Infrarot-Wärmestrahlung, wodurch die Wärme effektiv im Raum gehalten wird und somit Heizkosten weiter gespart werden können. Ein weiterer bedeutender Vorteil moderner Verglasungen ist die gesteigerte Wohnqualität. Durch höhere Oberflächentemperaturen der inneren Scheiben wird eine größere Behaglichkeit nahe den Fenstern erreicht. Dreifachverglaste Fenster, die früher hauptsächlich in Passiv- und Niedrigenergiehäusern verwendet wurden, gewinnen daher zunehmend an Bedeutung in der Altbausanierung. Eigentümer, die über den Fensteraustausch nachdenken, sollten sich zunächst über staatliche Zuschüsse für den Modernisierungsprozess informieren. Danach können sie sich auch von Fachhändlern vor Ort beraten lassen. © immonewsfeed

Markisen: Dürfen sie ohne Weiteres montiert werden?

Ein Mieter wollte auf seinem Balkon eine Markise anbringen und fragte seinen Vermieter um Erlaubnis. Dieser verweigerte ihm dies allerdings, da er optische Beeinträchtigungen des Gebäudes befürchtete. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht München (AZ: 411 C 4836/13). Dieses entschied, dass der Vermieter die Zustimmung zur Montage nicht verweigern darf. Das Interesse des Mieters, sich vor Sonnenstrahlung zu schützen, sei wichtiger sei als die vom Vermieter befürchtete optische Beeinträchtigung. Ein anderslautendes Urteil erging vom Amtsgericht Köln im Fall eines Mieters, der eine Markise auf der Terrasse einer modern gestalteten Wohnanlage anbringen wollte. Hier überwogen die Interessen des Vermieters, da die Markise aufgrund der puristischen Architektur und der Sichtbarkeit in einem offenen Innenhof als störend angesehen wurde. In diesem Fall wurde dem Mieter zugemutet, alternative Sonnenschutzmethoden wie Sonnenschirme oder einen mobilen Pavillon zu nutzen (AZ: 201 C 62/17). Diese Urteile zeigen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Markisenmontage von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt, einschließlich des Gebäudetyps und der Lage der Wohnung. Mieter sollten stets eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und idealerweise eine Fachfirma mit der Montage beauftragen, um Beschädigungen zu vermeiden und ihre Rechte zu sichern. © immonewsfeed

Heimkino: Ein besonderes Erlebnis fürs Zuhause

Der Traum eines jeden Filmfans ist ein optimiertes Heimkinoerlebnis. Für den vollen Genuss sind hochwertige Fernseher oder Projektoren und erstklassige Lautsprecher unerlässlich. Diese bieten nicht nur scharfe und kontrastreiche Bilder, sondern auch einen Klang, der mitten ins Filmgeschehen zieht. Es sollten Technologien gewählt werden, die die Seh- und Hörgewohnheiten unterstützen und das Beste aus den Filmen herausholen. Die Platzierung des Fernsehers und der Lautsprecher spielt eine zentrale Rolle. Filmfans sollten darauf achten, dass der Fernseher aus allen Blickwinkeln gut sichtbar ist und der Sound gleichmäßig im Raum verteilt wird. Die richtige Kalibrierung des Displays kann die Bildqualität signifikant verbessern. Wer dies nicht selbst vornehmen möchte, kann Experten für die Kalibrierung engagieren. Direktes Sonnenlicht auf dem Bildschirm sollte vermieden werden. Zudem ist eine neutrale Umgebung wichtig, die die visuelle Wahrnehmung nicht stört. Durch eine durchdachte Einrichtung kann die Atmosphäre im Heimkino deutlich gesteigert werden. © immonewsfeed

Energie: Höhere Kosten ab 2027 fürs Heizen

Die Heizkosten in Deutschland werden ab 2027 erheblich steigen. Das geht aus einer Studie des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz hervor. In dieser wird deutlich, dass die Einführung des EU-Emissionshandels im Gebäudesektor die Kosten für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas deutlich erhöhen wird. Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang zu umweltfreundlicheren Heiztechnologien zu beschleunigen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Laut Studie werden die höchsten Kostensteigerungen Eigentümer und Mieter von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz treffen. Für Wohnungen der Effizienzklasse G könnten sich die jährlichen Zusatzkosten für eine Gasheizung auf zirka 750 Euro und für eine Ölheizung auf bis 1.000 Euro belaufen. Die Studienautoren betonen, dass die Kosten für effizientere Gebäude deutlich geringer sein werden, was den finanziellen Anreiz für energetische Sanierungen verstärkt. Experten raten Eigentümern zur Investition in energetische Sanierungen, um den kommenden Kostenanstieg zu mindern. Gleichzeitig fordern Verbände wie der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) verstärkte staatliche Unterstützungen, um die hohen Sanierungskosten zu stemmen. Die bevorstehende Preissteigerung wird als potenziell soziales Problem gesehen, das Wohnen in Deutschland signifikant verteuern könnte. © immonewsfeed

Bauvertrag: Sonderwünsche sollten präzise formuliert werden

Auch im Schlüsselfertigbau ist es möglich, individuelle Anpassungen wie spezielle Bodenbeläge oder zusätzliche Badezimmer vorzunehmen. Ein Beispiel dafür ist der Wunsch nach einem speziellen Leerrohr für eine PV-Anlage. Sonderwünsche im Bauvertrag sollten allerdings präzise formuliert werden, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Im aktuellen Fall wurde die Baubeschreibung um einen Sonderwunsch des Bauherren ergänzt. Dieser lautete: „Liefern und Einbauen eines Leerrohrs EN 40 im Schacht von KG bis DG gemäß Baubeschreibung ohne Leerdose inkl. Zugdraht. Das Einziehen der Leitungen erfolgt in Eigenleistung.“ Allerdings endete das Leerrohr nicht wie erwartet unter den Dachziegeln, sondern im Dachgeschoss. Doch hat der Bauherr das Recht darauf, dass das Leerrohr bis unter die Dachhaut eingebaut wird? Oder hat die Baufirma sich exakt an die Baubeschreibung gehalten? Das sind Unklarheiten, die nun Juristen klären müssen. Der Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart Andreas Garscha betont, dass ungenaue Formulierungen oft zu Streitigkeiten führen. Bauherren sollten daher unabhängige Sachverständige hinzuziehen, besonders bei der Formulierung von Sonderwünschen im Bauvertrag. © immonewsfeed


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