Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energieeffizienz: Energetische Sanierung: ohne Plan drohen böse Überraschungen

Wer sein altes Einfamilienhaus energetisch sanieren möchte, sollte dies gut planen und einen Sachverständigen zu Rate ziehen, das empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn eine energetische Sanierung sei ein komplexer Prozess. Wird falsch saniert, drohen bisweilen teure Bauschäden, so der Verband in einer aktuellen Meldung. Um eine optimale energetische Sanierung des alten Hauses zu gewährleisten, sei zunächst immer ein fundiertes Energie- und Sanierungsgutachten eines Bausachverständigen erforderlich, so die Experten des VPB. Dieser sollte zunächst die Baustruktur untersuchen und anschließend prüfen, welche Baustoffe sowie Baumaßnahmen in Frage kommen könnten. Anschließend legt der Sachverständige fest, in welcher Reihenfolge die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten und kalkuliert die Sanierungskosten. Ist die Arbeit des Bausachverständigen erledigt, kann der Hausherr mit der Ausschreibung der einzelnen Baumaßnahmen beginnen. Die Sanierungsmaßnahmen auf mehrere Jahre zu verteilen, sei laut Experten des VPB dann ratsam, wenn ad hoc nicht genügend Kapital zu Verfügung stehe. Quelle: VPB © Roxcone, #54743477 – Fotolia.com

Mieten & Vermieten: Urteil: Illegaler Waffenbesitz rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrages

Befindet sich in der Wohnung eines Mieters eine illegale Waffe, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Vermieters. Das entschieden Richter des Landgerichts Berlin in einem aktuellen Urteil (65 S 54/18). Im vorliegenden Fall durchsuchten Beamte der Polizei im Zuge von Ermittlungen die Wohnung einer Mieterin und fanden dabei eine scharfe Waffe samt Munition. Eine Erlaubnis für den Besitz dieser Waffe besaßen jedoch weder die Mieterin noch die anderen Mitbewohner. Die Vermieterin sah darin die vertraglichen Pflichten der Mieterin verletzt sowie den Hausfrieden der gesamten Mietwohnung gefährdet und kündigte der Mieterin fristlos. Diese klagte dagegen vor Gericht. Die Richter entschieden, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig war, da es der Vermieterin nicht zuzumuten sei, dass das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bestehe. © photodune.net

Steuern & Finanzierung: Großes Wachstumspotenzial für die Immobilien-Verrentung

In Deutschland wächst das Interesse an der Immobilien-Leibrente. Jeder vierte Makler schätzt in einer aktuellen Befragung des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) sowie der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG das Potenzial bei diesem Immobilienthema als hoch bis sehr hoch ein.    So gaben 60 % der befragten Immobilienvermittler an, dass es sich bei der Immobilien-Verrentung um ein attraktives Geschäftsmodell handelt. Selbst eine Leibrente vermittelt haben bisher nur vier von zehn der Befragten. Ein Grund sei – so die Makler – die mangelnde Nachfrage der Käufer. Zudem merken die Makler selbstkritisch an, dass das eigene Fachwissen zu diesem Thema noch ausbaufähig sei.   Entschließen sich Ruheständler für eine Verrentung ihrer Immobilie, spiele der Wunsch nach einer Aufstockung der monatlichen Einnahmen oftmals eine große Rolle. Auch unter Eigenheimbesitzern ohne Erben sei das Interesse groß – so zeigen sich 20 % der Senioren mit eigener Immobilie aufgeschlossen gegenüber dieser Form der Leibrente.   Quellen: Deutsche Leibrenten, IVD   © photodune.net

Politik & Wirtschaft: Immobilienblase: Warum ein Ende kaum Folgen hätte

Würde der Immobilienboom in Deutschland in naher Zukunft enden, hätte dies kaum gravierende Auswirkungen für die Wirtschaft und die Verbraucher, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der staatlichen Förderbank KfW.    Die Experten begründen ihr Urteil u. a. mit der geringen Verschuldung der deutschen Haushalte. So beträgt in Deutschland der Anteil an Bauinvestitionen gemessen am Bruttoinlandsprodukt nur 10 %. In Ländern wie Irland oder Spanien betrug er dagegen 20 %. Zudem seien die Investitionskosten beim Wohnungsbau hierzulande nur sehr leicht gestiegen. Auch die geringe Beschäftigungszahl in der Baubranche sei ein Indiz dafür, dass bei einem Ende des Immobilienbooms in Deutschland aus makroökonomischer Sicht kaum Gefahr drohe.   Als vor einigen Jahren in den beiden EU-Staaten Irland und Spanien in Folge der Weltfinanzkrise die Immobilienblase platzte, führte dies in beiden Ländern zu massiven wirtschaften Problemen.   Quelle: KfW   © photodune.net

Baubranche: Bautipp: Alte Fertighäuser sind oft sanierungsbedürftig

Vor über 50 Jahren entstanden die ersten Fertighäuser. Viele davon stehen heute wieder zum Verkauf und sind aufgrund ihrer großen Grundstücke und einer gut erschlossenen Nachbarschaft vor allem bei jungen Familien sehr begehrt. Doch bei den alten Häusern in Fertigbauweise lauern zahlreiche Probleme. So weisen Bauexperten des Verbandes Privater Bauherren (VPB) darauf hin, dass die Fertighäuser oft über eine veraltete Technik sowie schlechte Dämmung verfügen. Teilweise gelten die Baustoffe sogar als gesundheitsgefährdend. Ohne eine vorherige Kontrolle durch einen Sachverständigen sollte man – so der Rat der Experten des VPB – solch ein Haus nicht kaufen.   Entscheiden sich die Käufer für den Erwerb einer Immobilie in Fertigbauweise, muss das Haus oftmals aufwendig saniert werden, um den heutigen, modernen Wohnstandard zu erreichen. Diese Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel mit erheblichen Mehrkosten verbunden.   Quelle: VPB   © photodune.net

Mieten & Vermieten: Urteil: BGH sieht Mieter bei der Fensterreinigung in der Pflicht

In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden die Richter, dass die Reinigung der Fensterflächen dem Mieter obliegt. Geklagt hatten die Mieter einer Loftwohnung, die die Vermieterin für die Reinigung der Fenster in die Pflicht nehmen wollten (VIII ZR 188/16). Bei dem Streitfall handelte es sich konkret um die großflächige Fensterfront im Obergeschoss einer umgebauten Fabrikhalle. Bisher hatte die Vermieterin zweimal im Jahr auf eigene Kosten ein Unternehmen für die Reinigung der Fensterflächen beauftragt. Die Mieter verlangten jedoch eine vierteljährliche Fensterreinigung, da die Fenster witterungsbedingt sehr schnell verschmutzen würden. Dies lehnte die Vermieterin ab und verwies darauf, dass die Fensterreinigung Mietersache sei. Die Richter aus Karlsruhe stellten im aktuellen Urteil klar, dass Mieter grundsätzlich für die Reinigung der Fensterflächen zuständig seien. Im Rahmen der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflichten des Vermieters seien Reinigungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Fenster – ausgenommen.    Quelle: BGH © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular