Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energiesparen: Kongress in Solingen

Für den „Deutschen Renovation Award“ können sich noch Unternehmen bewerben, die innovative und nachhaltige Technologien für die Sanierung von Bestandsgebäuden entwickelt haben. Die Technologien müssen dabei so konzipiert sein, dass sie die EU-Klimaziele für die Sanierung von Bestandsgebäuden erfüllen. Die Ideen können die Unternehmen am Freitag, 26. August, 8 bis 18 Uhr, beim „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ in der Klingenhalle, Kotter Straße 9, im nordrheinwestfälischen Solingen präsentieren. Die drei besten Ideen werden ausgezeichnet. Beim Kongress gibt es auch Vorträge. Zu den Rednern zählen unter anderem der Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber sowie der Chemiker Michael Braungart, die für ihre Arbeit in ihren jeweiligen Bereichen mehrere Auszeichnungen erhielten. Besucher können aber nicht nur Vorträgen lauschen, sondern sich auch eine begleitende Fachausstellung anschauen. Die Tickets für die Veranstaltung kosten 149 bis 199 Euro. Der Veranstalter, die Smart-Klima GmbH, weist darauf hin, dass es sich um eine Fortbildungsveranstaltung handelt, die mit vier Stunden bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt wird. Tickets und weitere Informationen zum „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ gibt es unter renovation-wave.de. Quelle: renovation-wave.de © Fotolia

Beschluss: SGB-Angemessenheitsprüfung kann höchstens für sechs Monate ausgesetzt werden

Hartz-V-Empfänger dürfen – trotz einer Sonderreglung aufgrund der COVID-19-Pandemie – nicht dauerhaft in zu teurem Wohnraum wohnen. Das beschloss kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Grund dafür ist, dass die sogenannte „SGB-Angemessenheitsprüfung“ längstens für sechs Monate ausgesetzt werden kann. Danach gilt wieder § 22, 2. Buch SGB. Dieser besagt folgendes: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.“ Im vorliegenden Fall hat eine Familie aus Detmold eine Wohnung bewohnt. Die Warmmiete für diese belief sich auf 1.350 Euro. Zu viel, wie das Jobcenter fand und worauf es auch hinwies. Nach dem Ende des zweiten Bewilligungszeitraumes zahlte es daher nur noch 1.000 Euro. Dagegen legte die Familie Widerspruch ein. Das Sozialgericht Detmold verpflichtete das Jobcenter zwar zur vorläufigen Übernahme der gesamten Miete. Daraufhin reichte dieses aber eine Beschwerde beim LSG ein und bekam Recht. Das bedeutet, dass die Familie in eine günstigere Wohnung ziehen muss. Quelle: lsg.nrw.de © Fotolia

Terrasse: Die optimale Gestaltung

Einen 3-Punkte-Plan für die Terrassengestaltung liefert das Portal „brigitte.de“. Dabei rät es dazu, die Bedürfnisse zu ermitteln (Punkt 1), den Stil zu wählen (Punkt 2) sowie einen Plan zu erstellen (Punkt 3). Bei Punkt 1 sollte zunächst herausgefunden werden, ob eine größere Terrasse und dafür weniger Platz im Garten infrage kommt oder eine kleinere Terrasse und dafür mehr Platz im Garten. Entscheiden sich Gartenbesitzer für die zweite Variante, geht mit dieser voraussichtlich auch mehr Pflegeaufwand einher. Bei Punkt 2 sollten Gartenbesitzer sich auf eine Stilrichtung festlegen und ihre Terrasse später entsprechend auf diese abstimmen. Dabei können sie sich beispielsweise für die Stilrichtung „Landhaus“, „Asian Style“, „Modern“, „Mediterran“ oder „Romantisch“ entscheiden. Ist eine Stilrichtung gewählt, sollten unter anderem auch die Gartenmöbel, die Blumentöpfe sowie die Textilien dieser Stilrichtung entsprechen und gewählt werden. In einem dritten Schritt (Punkt 3) rät das Portal „brigitte.de“ dazu, einen Plan zu erstellen. Hier gibt es noch einmal vier Unterpunkte, die es zu berücksichtigen gilt. So muss die Grundstücksgröße ermittelt werden. Die gewünschten Teilbereiche müssen festgelegt werden. Bei einer Neugestaltung sollte der passende Bodenbelag gewählt und der Materialaufwand (inklusive Reservematerial) berechnet werden. Außerdem sollten die Möbel und die Stellplätze für diese gewählt werden. Dabei sollte können Gartenbesitzer unter anderem darauf achten, dass sie gut von ihnen aufstehen können. Quelle und weitere Tipps: brigitte.de © Photodune

Gartenbau: Tipps für die naturnahe Gestaltung

Wer sich im Zusammenhang mit dem Hausbau auch für den Gartenbau interessiert, bekommt in dem Leitfaden „Der natürliche Garten – Ökologische Gartengestaltung leicht gemacht“ des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf erste hilfreiche Tipps zur richtigen Bepflanzung und zur Pflege des Gartens. So geht aus dem Leitfaden unter anderem hervor, dass eine naturnahe Gestaltung ratsam ist, um einen kleinen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz zu leisten. Dabei kann unter anderem darauf geachtet werden, heimische anstelle von exotischen Pflanzenarten zu verwenden. Grund dafür ist, dass heimische Pflanzenarten robuster sind und dass exotische Pflanzenarten oft Düngemittel oder Pestizide benötigen, die das Grundwasser belasten können. Zudem bieten heimische Pflanzen den heimischen Tieren ein breiteres Nahrungsangebot. Im Leitfaden wird dazu ein Beispiel genannt: „So ernährt der heimische Wachholder beispielsweise 43 Vogelarten, der chinesische Wachholder dagegen nur eine Art.“ Im Leitfaden finden sich auch Beispiele dazu, welche Pflanzen für eine naturnahe Gartengestaltung zum Einsatz kommen können. Als Wildsträucher eignen sich beispielsweise Brombeere, Schlehe und Rote Johannisbeere. Im Hinblick auf Wildblumen können unter anderem Wiesensalbei, Moschusmalve oder Riesenpflockenblume gewählt werden. Weitere Tipps erhalten Interessenten im Leitfaden, der im Rahmen der Maßnahme 2 „Kampagne „ökologischer Garten“ des Klimaaktionspakets Marzahn-Hellersdorf in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Naturschutz Berlin-Malchow entstand. Der Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden unter berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/beauftragte/klima/artikel.1126373.php Quelle: berlin.de © photodune.net

Energie: WiE fordert Abnahmepflicht von selbstproduziertem Solarstrom

Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) fordert gesetzliche Vereinfachungen für die Eigenstromversorgung im Wohnungseigentum. Dazu hat der WiE zwei konkrete Anliegen. Erstens: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssten als „Eigenversoger“ definiert werden. Zweitens: Es müsse eine Abnahmepflicht von selbstproduziertem Solarstrom für alle Bewohner einer WEG geben. Im Hinblick auf den ersten Punkt kritisiert der WiE, dass eine WEG einer juristischen Person gleichgestellt ist, es sich bei den Wohnungseigentümern aber um Privatpersonen handelt. Dies führe dazu, dass WEG, die selbst Strom produzieren und verbrauchen wollen, nicht wie Eigenversorger, sondern wie Stromanbieter behandelt werden würden. Daher müssten sie unter anderem eine Vielzahl von Unterlagen ausfüllen. Bezüglich des zweiten Punktes erläutert der WiE, dass eine Solaranlage für eine WEG nur dann wirtschaftlich ist, wenn alle Bewohner den Solarstrom beziehen und nicht nur Wohnungseigentümer, die in ihren Wohnungen leben. Daher fordert der WiE, dass auch Mieter zur Abnahme des WEG-Solarstroms verpflichtet werden können. Quelle und weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de © Photodune

Urteil: Schnellere Erbschaftssteuerbefreiung in Ausnahmefällen möglich

Kann ein Erbe das Familienheim aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst nutzen, verliert er damit nicht die Erbschaftssteuerbefreiung für dieses. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2021 – II R 18/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin das vom Vater geerbte Einfamilienhaus zwar eine Zeit lang selbst bewohnt. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen war sie dort aber bereits nach sieben Jahren ausgezogen. Normalerweise setzt die Steuerbefreiung laut BFH gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt. Dies sei aber nicht der Fall, wenn er aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert wird. Zwingende Gründe liegen wohl allerdings nur sehr selten vor. Denn sie setzen laut BFH nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims voraus. Im aktuellen Fall gab die Klägerin an, sich aufgrund von gesundheitlichen Problemen in dem Einfamilienhaus kaum noch bewegen und auch nicht ohne fremde Hilfe dort leben zu können. In solchen Fällen könne man laut BFH nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung sprechen. Allerdings muss das Finanzgericht nun noch das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin prüfen, und zwar unter deren Mithilfe. Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzhof.de © Fotolia


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