Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Baubranche: Fertighaus-Kompass: Capital testet 49 Hersteller

Viele Bauherren entscheiden sich heute aus Zeit- und Kostengründen für den Fertighausbau, um die eigenen vier Wände zu realisieren. Doch wie verbraucherfreundlich die Hersteller wirklich sind, zeigt sich meistens erst, wenn es um die Behebung von Mängeln, Services oder vertragliche Fragen geht. Mit dem „Fertighaus-Kompass“ hat das Wirtschaftsmagazin Capital aktuell 49 Unternehmen der Fertighaus-Branche analysiert. Auf Anfrage des Magazins schickten 25 der 49 Unternehmen Musterverträge und Baubeschreibungen zur Prüfung. Faire Regeln bei der Bezahlung, klar formulierte Widerrufsrechte und Fristen sowie eine kurze, verständliche Formulierung wurden von dem Rechtsexperten positiv bewertet. Für die Kategorie „Wohngesundheit“ erzielte die Mitgliedschaft in einer Qualitätsgemeinschaft und das Zusatzengagement, wie beispielsweise Raumluftkontrolle, Pluspunkte. Einen guten Service bescheinigten die Prüfer, wenn die Unternehmen eine informative Webseite und Informationsmaterial zur Verfügung stellten und zeitnah auf Rückrufbitten reagierten. Mit 100,7 von maximal möglichen 107 Punkten erzielte der Anbieter Schwörer Haus das beste Ergebnis und erhielt 5 Punkte. Ebenfalls Top-Platzierungen erhielten die Hersteller Weber Haus, Fingerhut Haus, Baufritz, Huf Haus, Okal und Allkauf. Quelle: Capital © photodune.net

Marktdaten: Marktbericht: Preisauftrieb am Immobilienmarkt hält an

Die Nachfrage nach Immobilien ist nach wie vor hoch. Einer aktuellen Umfrage der Landesbausparkassen (LBS) zufolge liegt das Nachfragewachstum auf dem deutschen Markt auf Vorjahresniveau. Gleichzeitig wird das Angebot verfügbarer Häuser und Wohnungen kleiner, da der Neubau nicht schnell genug realisiert werden kann. Die Marktexperten rechnen daher mit einem Preisanstieg von 4 bis 7 Prozent bis zum Jahresende. Neben Wohnungs- und Haussuchenden drängen vor allem auch Kapitalanleger auf den Markt, die in Immobilien investieren wollen. Dabei variieren die Preise von Region zu Region erheblich. Großstädte wie München, Wiesbaden, Frankfurt und Stuttgart führen die Preisrangliste an. Auch die Umlandgemeinden ziehen der Erhebung zufolge immer weiter ihre Preise an. Für die Umfrage wurden Immobilienexperten in 402 Land- und Stadtkreisen befragt. Für die weitere Entwicklung auf dem deutschen Immobilienmarkt ist es nach Meinung der LBS-Experten vor allem wichtig, die Ausweitung des Wohnungsangebots schnellstmöglich voranzubringen. Quelle: LBS © photodune.net

Baubranche: Bautipp: Rohrleitungen müssen ordnungsgemäß gedämmt werden!

Rohrleitungen sichern die Kalt- und Warmwasserversorgung und müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden. Laut Verband Privater Bauherren e. V. wird dies aber in rund 80 Prozent der Fälle nicht ordnungsgemäß erledigt. Sogar große Bauunternehmen behandeln dieses Thema nicht immer mit der nötigen Sorgfalt, heißt es vonseiten der Bauexperten. In einer regelmäßigen Baukontrolle sollte daher unbedingt auf eine korrekte Dämmung der Warmwasserleitungen geachtet werden. Die Dämmstoffschläuche sind in verschiedenen Größen erhältlich. Je nach Innendurchmesser der Rohre sind unterschiedliche Dämmschichten vorgeschrieben. Bleibt die Baufirma hinter den Mindestanforderungen zurück, so ist das kein lässlicher Fehler, sondern ein echter Baumangel. Um rechtliche Auseinandersetzungen, Ärger und Folgekosten zu vermeiden, sollten Bauherren die genaue Beschaffenheit der Rohrleitungsdämmung im Bauvertrag festhalten. Da es für einen Laien bei der Baukontrolle in der Regel schwierig ist, die rechtlichen Vorschriften auf ihre Korrektheit zu prüfen, empfehlen die Experten eine Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen, der die Baukontrolle begleitet. Quelle: VPB © photodune.net

Energieeffizienz: Sonne speichern: Wissenswertes zum Solarstromspeicher

Die Nachfrage nach alternativen Energiequellen und der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit im Verbrauch ist groß. Dem Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) zufolge ist der deutsche Photovoltaik-Markt im Vorjahresvergleich um rund 65 Prozent gewachsen. Die Förderprogramme der KfW helfen Hausbesitzern dabei, die Investition in eine Solarstromanlage sowie neuerdings in Speichersysteme zu bewerkstelligen. Eigentümer können mit einem zinsgünstigen Kredit sowie einem Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent der geförderten Kosten rechnen. Voraussetzung für den Zuschlag ist allerdings, dass ein Teil der erzeugten Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. Da beide Förderprogramme zum Jahresende 2018 enden, sollten Interessenten frühzeitig mit der Planung beginnen. Doch von den Förderprogrammen können nicht nur Hausbesitzer profitieren – sogenannte Mini-Solaranlagen für den Balkon mit einer Leistung von 150 bis 600 Watt sind seit kurzer Zeit in Deutschland zugelassen und ermöglichen Mietern und Wohnungseigentümern, an den Programmen teilzunehmen und von den Vorteilen der alternativen Energieerzeugung zu profitieren. © photodune.net

Facility-Management: Urteil: WEG muss bei Sanierung WEG Handwerker benennen

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Marl, das die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) das Recht haben zu wissen, welches Unternehmen bei einer Sanierung beauftragt werden soll. Die Information muss im Protokoll festgehalten werden und für alle Eigentümer zugänglich sein (AZ 34 C 8/17). Im vorliegenden Fall hatte eine WEG-Verwaltung die Eigentümer zur Abstimmung über die Sanierung einer Heizanlage eingeladen. Zuvor wurde ein Ingenieursbüro ausgewählt, das das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte und ebenfalls zu der Abstimmung hinzugezogen wurde. Nachdem die anwesenden Eigentümer die Beauftragung des Unternehmens beschlossen hatten, erhob ein Wohnungseigentümer Klage, da im Beschluss nicht klar erkennbar war, welches Unternehmen den Auftrag erhalten hatte. Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Klägers. Zur Begründung: Es reiche nicht aus, dass die bei der Versammlung anwesenden Mitglieder das beauftragte Unternehmen kennen. Dies muss klar aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung hervorgehen. Auch die Grundfragen über die Maßnahmen der Sanierung müssen festgelegt und protokolliert werden. ©

Guter Rat: Finanztest: So finanzieren Sie Ihre eigene Immobilie

Die Zinsen für einen Bau- oder Kaufkredit sind nach wie vor günstig. In ihrer aktuellen Sonderausgabe des Magazins Finanztest „Meine Immobilie“ zeigen die Experten, wie man die eigene Wohnung oder das neue Eigenheim günstig finanziert. Denn langfristig gesehen ist das Wohnen in den eigenen vier Wänden in der Regel günstiger als Mieten. Das Heft gibt einen Schnellkurs für Immobilienkäufer: Neben Einblicken in den deutschen Immobilienmarkt erhalten die Leser umfassende Informationen rund um die Finanzierung. Vom ersten Kassensturz über Finanzierungsmöglichkeiten und die passende staatliche Förderung bis hin zu Anschlusskrediten. Eine praktische Hilfe bei Neuanschaffungen bieten zudem viele Checklisten und Expertentipps. Doch auch für Immobilienbesitzer bietet das Magazin Wissenswertes: Wer sanieren will, sollte von den zur Verfügung stehenden Zuschüssen profitieren. Zudem hilft ein großer Heizsystemvergleich inklusive Solarthermie und Photovoltaik bei der Auswahl. Ein Kapitel beschäftigt sich darüber hinaus mit den relevanten Versicherungen rund ums Eigenheim. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net


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