Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Leben & Wohnen: Wer haftet, wenn der Rauchmelder einen Feuerwehreinsatz auslöst?
Beim Kochen kann es neben einer Hitze- gelegentlich auch zu einer übermäßigen Rauchentwicklung kommen. In diesem Fall sollte der Rauchmelder natürlich Alarm schlagen. Doch wer zahlt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wurde? Darüber musste das Landgericht Frankfurt am Main vor Kurzem entscheiden. Konkret ging es in dem Fall um einen Mieter, der in der Vergangenheit mehrmals durch Kocheinsätze den im Flur installierten Rauchwarnmelder auslöste. Da dieser jedoch mit der örtlichen Feuerwehr verbunden war, rückte die jedes Mal zum Einsatz aus. Die daraus resultierenden Gesamtkosten in Höhe von knapp 610 Euro verlangte die Vermieterin vom Hobbykoch zurück – der weigerte sich jedoch. Der Fall landete daraufhin beim zuständigen Gericht. Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin (AZ 2 11 S 153/14). Aus Sicht der Richter habe der Mieter durch das Auslösen des Rauchmelders seine Obhutspflicht als Mieter verletzt. Denn die ungewöhnlich hohe Rauchentwicklung hätte durch das Öffnen des Küchenfensters oder Schließen der Küchentür verhindert werden können. Zudem war dem Mieter bekannt, dass der Melder im Flur mit der Feuerwehr verbunden war. Quelle: LG Frankfurt am Main © photodune.net
Immobilienkauf: Der Speckgürtel ist wieder in
Teure Mieten, wenig Platz: Städte werden für viele Bundesbürger immer unattraktiver. Sie zieht es dagegen immer öfter in den ländlichen Raum. Von dieser Stadtflucht profitieren aber nicht alle Kommunen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat sich die Binnenmigration genauer angeschaut. So haben die Experten des IW ermittelt, dass alle 71 Großstädte seit 2014 Einwohner an die umliegenden Kreise verloren haben. Profiteure sind unter anderem die Kreise Hoch-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis im Einzugsbereich der Bankenmetropole Frankfurt am Main sowie die Landkreise Oberhavel, Barnim und Märkisch-Oderland im Nordosten der Hauptstadt Berlin. Doch von dieser vermeintlichen Stadtflucht profitieren eben nur Kreise und Kommunen, die sich in unmittelbarer Nähe zu Großstädten befinden. In abgelegenen Regionen in Vorpommern aber auch in Westen wie beispielsweise in Cochem-Zell oder dem Märkischen Kreis sinken die Einwohnerzahlen dagegen seit Jahren. Dass die Menschen in den Speckgürtel ziehen, ist kein neues Phänomen. Bereits zwischen 1995 und 2002 wanderten die Bundesbürger verstärkt in die Kommunen rund um die Metropolen wie Berlin, München oder Frankfurt ab. Quelle: IW © photodune.net
Marktdaten: In Deutschland vermieten überwiegend Privatpersonen
Laut einer aktuellen Studie des Immobiliendienstleisters Savills aus London leben in Deutschland die Bürger überwiegend in Mietwohnungen. Vor allem in kreisfreien Städten sind 65 Prozent der Wohnungen vermietet. In ihrer neuesten Studie haben sich die Experten von Savills den deutschen Immobilienmarkt genauer angeschaut. Dabei stellten sie fest: 52 Prozent aller Wohnung werden zur Miete angeboten. Noch höher ist diese Quote in kreisfreien Städten. Absoluter Spitzenreiter ist hier die Hansestadt Rostock: hier liegt der Anteil bei knapp 83 Prozent. Etwas anders zeigt sich die Datenlage in den Landkreisen: hier sind nur 40 Prozent aller Immobilien Mietwohnungen. Weitere Ergebnisse aus der Studie: Zwei Drittel der Mietwohnungen befinden sich im privaten Eigentum, ein Fünftel verwalten die Öffentliche Hand sowie Genossenschaften. Nur knapp 13 Prozent aller Mietwohnungen gehören Privatunternehmen. Das größte Unternehmen – Vonovia – besitzt aktuell 363.000 Wohnungen in Berlin, Dresden sowie Köln, Bonn und Düsseldorf. Quelle: Savills © photodune.net
Baubranche: Bei Billigfirmen ist Pfusch vorprogrammiert
Seit geraumer Zeit beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) einen alarmierenden Trend, der im schlimmsten Fall zu einer Gefahr für die neuen Bewohner eines Hauses wird. Denn immer mehr Bauträger greifen aus Gründen des Kostendrucks auf Subunternehmen zurück, deren Bauarbeiter immer öfter allerdings unzureichend oder gar nicht für diese Tätigkeiten qualifiziert sind. Die Folgen: Pfusch am Bau und spätere, teure Folgekosten für die Behebung dieser Fehler. Die Experten des VPB raten Bauherren daher, die Bauverträge vorab von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen. Dieser überprüft dabei auch, ob die beauftragten Subunternehmer in der Handwerksrolle eingetragen sind. Auch wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an die Subunternehmer in der Vergangenheit etwas lockerte, sollten vor allem Maurer, Stahlbetonbauer sowie Zimmerleute über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Nur so lassen sich Pfusch am Bau sowie spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Quelle: VPB © photodune.net
Energieeffizienz: Taugt Salz als Wärmespeicher?
Es ist weltweit verfügbar, für das Würzen von Speisen unerlässlich und bietet als Wärmespeicher enormes Potenzial. Die Rede ist von Salz – und seiner Rolle für die Energiewende. Denn Salz kann bis zu zehnmal mehr Energie aufnehmen als Wasser. Einziges Problem dabei: Wird dem Salz Wasser entzogen, verklumpt es und kann nur noch maximal drei- bis viermal genutzt werden. Ein neues Patent hat dieses Problem gelöst. Dabei wird jedes Salzkorn mit einer Nanoschicht umhüllt. So kann Wasserdampf in das Salzkristal eindringen, ohne, dass sich die Struktur verändert. In einer Versuchseinrichtung des Energieversorgers Vattenfall in Berlin wird dieses spezielle Nanosalz bereits getestet. Dabei wird Calciumoxid heißem Wasserdampf zugeführt, welches eine exotherme Reaktion auslöst und das Calciumoxid in Calciumhydroxid umwandelt. Bei diesem Prozess entsteht Wärme von bis zu 530 Grad Celsius. Mit dieser Hitze kann wiederum mittels Wasserdampf eine Turbine angetrieben oder aber die entstandene Wärme ins Fernwärmesystem eingespeist werden. Ist der Vorgang abgeschlossen, wird das Nanosalz mittels eines Elektroheizers getrocknet und der Prozess beginnt von vorn. Neben Vattenfall führt auch das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum derzeit Versuche mit Salzkristallen durch. Quelle: DLR, Vattenfall © photodune.net
Leben & Wohnen: Urteil: Grundstückseigentümer dürfen im Garten keinen Abfall anhäufen
Grundstückseigentümer müssen sich auch im eigenen Garten an bestehende Verordnungen und Gesetze halten. Das stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil nochmals klar. Konkret ging es in diesem Fall um einen Besitzer eines Grundstücks, der im Garten Plastiktüten, organische Stoffe, gebrauchtes Mobiliar und anderen Unrat lagerte. Da der Müllberg immer weiter wuchs, informierten die Nachbarn das zuständige Ordnungsamt. Diese stellten bei einer Ortsbegehung fest: der Müll muss weg. Dagegen wehrte sich jedoch der Gartenmüllsammler und der Fall landete schlussendlich vor Gericht. Die Richter am Verwaltungsgericht Münster gaben der Behörde recht (AZ 7 L 1222/16). Durch das Ansammeln von Müll – und insbesondere von organischen Stoffen – werden nicht nur Schädlinge angelockt, sondern es entstehen unter Umständen auch giftige Gase. Zudem verstieß der Umweltsünder gegen bestehende Verordnungen und Gesetze. Das Gericht ordnete daher die Beseitigung des Müllbergs an. Quelle: Verwaltungsgericht Münster © photodune.net