Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Baubranche: Bautipp: Elektrosmog schon bei der Planung vermeiden!
Elektrosmog ist in vielen Lebensbereichen nachzuweisen und belastet viele Menschen in ihrem Alltag. Doch Bauherren können zumindest in den eigenen vier Wänden dafür sorgen, dass so wenig wie möglich von der Strahlenbelastung vorhanden ist. Entscheidend ist hierbei eine frühzeitige Planung und durchdachte Möblierung der Zimmer, wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt. Beispielsweise sollten an den Wänden, an denen später die Betten stehen, keine Elektroleitungen geplant werden. Außerdem werden im gesamten Wohnbereich nur abgeschirmte Kabel empfohlen, um die Elektrosmog-Belastung zu minimieren. Besitzern von Bestandsimmobilien rät der VPB, im Nachhinein sogenannte Netzfreischaltungen installieren zu lassen. Wird nun das Gerät abgeschaltet, fährt gleichzeitig der gesamte Stromkreis runter und reduziert die elektromagnetische Strahlung auf ein Minimum. Allerdings sollte die Installation stets von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Quelle: VPB © photodune.net
Energieeffizienz: Wohnungspolitik: Klimaschutzziele in weiter Ferne
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell mitteilt, hinkt die Bundesregierung ihren eigenen Klimaschutzzielen weit hinterher. Die CO2-Reduzierung wird dem aktuellen Klimaschutzbericht zufolge bis 2020 maximal 32 Prozent betragen. Anvisiert war eine Minderung um 40 Prozent gegenüber 1990. Die derzeitigen Maßnahmen reichen laut den Immobilienexperten nicht aus, um die CO2-Belastung noch mehr zu reduzieren. Sie empfehlen einen schnellen Ausstieg aus der Kohlestromversorgung und fordern insbesondere gezielte Maßnahmen im Verkehr- und Industriesektor, wo bislang nicht die gewünschten Ziele erreicht wurden. Immobilienbesitzer haben Haus & Grund zufolge dagegen bereits seit Jahren die Wichtigkeit von Energiesparmaßnahmen erkannt und ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele geleistet. Die Experten empfehlen, einen strategischen Richtungswechsel, der von einer weiteren Belastung der Verbraucher und Eigenheimbesitzer absieht. Quelle: Haus & Grund © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Betriebskosten richten sich nach tatsächlicher Wohnfläche
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass es bei der Berechnung der Betriebskosten auf die tatsächliche Wohnfläche ankommt und nicht auf die im Vertrag vereinbarte Wohnungsgröße (AZ VIII ZR 220/17). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Betriebskosten für 2013 und 2014 anhand der tatsächlichen Wohnfläche berechnet. Im Mietvertrag ist eine Fläche von 74,59 Quadratmetern vereinbart, die tatsächliche Wohnungsgröße beträgt jedoch 78,22 Quadratmeter. Die Mieter argumentierten, dass den Betriebskosten die schriftlich vereinbarte Wohnfläche zugrunde liegen müsste und zogen den Differenzbetrag von der Miete ab. Mit seiner aktuellen Entscheidung gab der Bundesgerichtshof der Vermieterin Recht und hob sein vorangegangenes Urteil auf, bei dem noch die vertraglich vereinbarte Größe maßgeblich für die Betriebskostenabrechnung gewesen war. © photodune.net
Guter Rat: Bauherren-Praxismappe: Tipps, Checklisten und Planungshilfe
Ein Hausbau ist eine logistische Meisterleistung. Denn ist erst einmal die Finanzierung geklärt, müssen sich Bauherren mit der Koordinierung und Kontrolle zahlreicher Gewerke auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund hat Stiftung Warentest eine neue Praxismappe für Bauherren veröffentlicht, die Häuslebauer bei ihrem Projekt unterstützt. Mit viel Wissen, Checklisten und Formularen erhalten Bauherren eine gute Hilfestellung für die ersten Schritte rund um ihren Hausbau. Denn bereits kleine Nachlässigkeiten und Fehler können bei einem Bauprojekt teuer werden oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen mit sich bringen. Die Praxismappe hilft, Abläufe und Prozesse zu verstehen und die Kontrolle über die eigene Baustelle zu behalten. Die Broschüre stellt außerdem leicht verständliche Musterbriefe und Abnahmeprotokolle zur Verfügung, die bequem herausgetrennt und verwendet werden können. Eine gute Gesprächsbasis erhalten Bauherren außerdem mit insgesamt sechs Kapiteln, in denen Autor und Architekt Rüdiger Krisch allerhand wertvolle Informationen rund um den Bauprozess bereitstellt. Die Praxismappe „Alle Abnahmen“ folgt auf die Praxismappe „Finanzierung“, hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro im Buchhandel und unter www.test.de/bauherrenpraxismappe-abnahmen. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net
Marktdaten: Studie: Anteil der Ersterwerber von Wohnimmobilien sinkt
Rund 600.000 Menschen kauften im Jahr 2016 ihre erste Immobilie. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind dies etwa 200.000 weniger als drei Jahre zuvor. Insbesondere wird der Rückgang der Ersterwerber in den Ballungszentren der Bundesrepublik deutlich, in denen der Anteil der Erstkäufer im Zeitraum der Studie lediglich bei 1,2 Prozent lag. Die Ursache sehen die Marktexperten in den hohen Nebenkosten bei einem Immobilienerwerb. Hierzu gehört unter anderem die Grunderwerbssteuer, die in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist. Dies führt dazu, dass Immobilienkäufer in Deutschland weitaus mehr Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen als in anderen europäischen Ländern. Wenig Hoffnung setzen die Studieninitiatoren auf das neue Baukindergeld, da es die falschen Anreize setzt und außerdem der Betrag nicht ausreiche, um die hohen Nebenkosten auszugleichen. Das IW empfiehlt aufgrund des steigenden Leerstandes in ländlichen Gebieten, das Baukindergeld dort nur auszuzahlen, wenn eine Bestandsimmobilie erworben wird. Die Grunderwerbssteuer muss den Experten zufolge darüber hinaus grundlegend reformiert werden, damit wieder mehr Mieter zu Eigentümern werden können. Quelle: IW © photodune.net
Baubranche: Bautipp: Baubeschreibung muss konkret sein!
Das seit Jahresbeginn geltende Baurecht schreibt vor, dass Bauherren eine Baubeschreibung bekommen, bevor sie einen Verbraucherbauantrag abschließen. Darin sind alle Leistungen beschrieben, die der Bauherr für den vereinbarten Preis erhält. Doch nicht immer sind diese konkret genug, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit. Immer wieder enthalten Baubeschreibungen unter anderem Unwägbarkeiten, die zu Mehrkosten führen können. Beispielsweise sind die Bodenverhältnisse vor Beginn des Bauprojekts nicht immer bekannt, doch die Kosten können erheblich variieren. Allein die Kosten für Gründung und Ausführung des Kellers sind unmittelbar von der Beschaffenheit des Baugrunds abhängig. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Baubeschreibung so konkret wie möglich zu gestalten. Detaillierte Angaben zu Konstruktion und Dimensionen des Hauses, den verwendeten Materialien sowie der Ausstattung sind für einen reibungslosen Ablauf entscheidend. Ein unabhängiger Sachverständiger kann zudem helfen, dass wichtige Details nicht übersehen und Leistungen eingehalten werden. Quelle: VPB © photodune.net