Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Guter Rat: Viele Sturmschäden werden zu spät erkannt

Die triste Winterzeit mit den teils stürmischen Phasen ist vorbei. Spätestens jetzt sollten Hausbesitzer Haus und Garten auf bisher unentdeckte Sturmschäden untersuchen.   Denn kippt beispielsweise jetzt im Frühjahr ein Baum auf das Haus, ist es teilweise schwer nachzuwiesen, dass er bereits durch winterliche Stürme gelockert wurde. Hier sind Hauseigentümer in der Beweispflicht.   Und auch Sturmschäden am Dach können bei zu später Entdeckung teure Folgen haben. Helfen kann hier ein unabhängiger Bausachverständiger. Er erkennt lose Ziegel und weist auch auf andere Sturmschäden hin, die Eigentümer nicht entdeckt hätten. In den meisten Fällen verhindern Hausbesitzer dadurch späteren Ärger mit den Versicherungen.   Quelle: VPB © photodune.net

Energieeffizienz: Ab 2050 könnte 86 % des Strombedarfs von erneuerbaren Energien kommen

Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die fast den gesamten Strombedarf weltweit decken: ab 2050 könnte das Realität werden. Davon geht die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (Irena) aus.   Denn laut einer Untersuchung der Irena sei das Potenzial regenerativer Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser noch lange nicht ausgereizt. Würde dieses Potenzial stärker genutzt, könnte ab 2050 86 Prozent des Strombedarf über diese Energiequellen genutzt werden – auch wenn parallel der globale Strombedarf steigen sollte.   Um die weltweiten Klimaziele des Vertrages von Paris einzuhalten, muss nach Ansicht von Irena der Umbau des Energiesektors intensiviert werden. Nur so könne nach Meinung der Agentur die Erderwärmung langfristig gestoppt werden.   Quelle: Internationale Agentur für Erneuerbare Energien © photodune.net

Guter Rat: Einmalige Kosten kann Vermieter nicht auf seine Mieter umlegen

Lässt der Vermieter einen morschen Baum im Garten des Mietshauses fällen, geschieht dies fast immer aus sicherheitsrelevanten Aspekten und wird von den Mietern begrüßt. Doch kann der Vermieter die entstandenen Kosten auch auf alle Mieter umlegen? Das musste das Landgericht Berlin jüngst klären.   Konkret ging es in dem Fall um eine marode Birke, die der Vermieter fällen ließ. Die dadurch entstandenen Kosten legt er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter um. Eine Mietpartei verweigerte jedoch die Zahlung, da es sich ihrer Meinung nach nicht um umlagefähige Betriebskosten handelte. Daraufhin zog der Vermieter vor Gericht.   Die zuständigen Richter entschieden zugunsten der Mieter (AZ 63 S 217/17). Sie wiesen in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass nur Kosten für regelmäßige Gartenarbeiten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden können. Einmalige Maßnahmen wie das Fällen eines Baumes fallen jedoch nicht darunter. Die Kosten für das Fällen des Baumes muss der Vermieter daher alleine tragen.    Quelle: Landgericht Berlin © photodune.net

Baubranche: Was ist Crowdinvesting?

Mit wenig Geld in Immobilien investieren? Mit Crowdinvesting ist das möglich. Was steckt hinter dieser neuen Investitionsmethode?   Zusammen mehr erreichen – unter diesem Motto investieren viele Privatanleger als „Crowd“ beispielsweise in ein Neubauprojekt. Bisher war das nur Großinvestoren wie Banken oder Hedgefonds vorbehalten. Durch die Lockerung der finanzmarktrechtlichen Bestimmungen können jetzt auch Privatpersonen Zinsen von bis zu 7 Prozent pro Jahr einstreichen.   Als Basis dient beim Crowdinvesting eine Plattform. Auf der muss der Anleger dann nur noch ein Investitionsobjekt aussuchen und die gewünschte Investitionssumme auswählen – der Mindestbeitrag ist dabei von Plattform zu Plattform unterschiedlich.   Quelle: BaFin  © photodune.net

Marktdaten: Smart Home weiter auf dem Vormarsch

Vernetzte Geräte im Haushalt werden immer beliebter. Analysten der International Data Corporation (IDC) sagen für 2019 Wachstumsraten von knapp 27 Prozent voraus.   Die Zahl der ausgelieferten Geräte könnte sich dadurch auf 832 Millionen Geräte weltweit erhöhen. In den Jahren 2019 bis 2023 rechnen Experten mit einer jährlichen Wachstumsrate von knapp 17 Prozent. Während 2018 eher Produkte zum „testen“ erworben wurden, liegt 2019 der Fokus auf die Vernetzung der unterschiedlichen Geräte.   Auch in Deutschland wird das Interesse an Smart-Home-Anwendungen immer größer. Zahlreiche Neubauten bieten bereits die Voraussetzung für die Vernetzung von Smart-Technologien und sollen das Wohnen in den eigenen vier Wänden dadurch noch mehr verbessern. Quelle: IDC  © photodune.net

Energieeffizienz: Neues Gesetz soll Ausbau des Stromnetzes beschleunigen

Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen ein neues Gesetz auf dem Weg gebracht. Es soll die Genehmigung und den Bau neuer Stromtrassen beschleunigen und Landwirte schneller entschädigen.   Um mehr Strom von den Windkraftanlagen im Norden Deutschlands in die Industriezentren in Süddeutschland zu transportieren, ist der Bau neuer Stromtrassen unumgänglich. Damit diese zukünftig schneller genehmigt und gebaut werden können, verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetzespaket. In Zukunft soll es möglich sein, einzelne Verfahrensschritte parallel durchzuführen, damit die Genehmigung zeitnah ausgestellt werden können.   Zudem sollen Landwirte, auf deren Äckern neue Stromleitungen verlegt werden sollen, Entschädigungen schneller bekommen. Dazu müssen sie sich innerhalb von acht Wochen mit dem jeweiligen Netzbetreiber einig werden.   Quelle: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie © photodune.net


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