Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Neue Richtlinien für Immobilienkredite
Die Bundesregierung hat einmal mehr „Hausaufgaben“ von der Europäischen Union bekommen: Bis zum Frühjahr 2016 muss sie eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen, die den Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessern soll. Verbraucherschützer bezweifeln allerdings, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch in allen Punkten gerecht wird. Vorgesehen ist, dass die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft strenger prüfen. Außerdem sollen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden verschärft werden. In der Vergangenheit waren vielen Banken Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden unterlaufen. In solchen Fällen konnten Verbraucher ihr Hypothekendarlehen zeitlich uneingeschränkt widerrufen. Damit soll – quasi im Gegenzug zur stärkeren Verpflichtung der Banken – nun Schluss sein. Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet würde, hätten Sie als Immobilienkreditnehmer nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen ein Widerrufsrecht.
Ein wunderschönes Stadthaus in Huttrop an vorgemerkte Kunden vermittelt!
Lassen Sie uns persönlich über Ihre Immobilienwünsche sprechen und sich bei uns listen. Wir veröffentlichen nicht alle Immobilienangebote im Netz.
Neue Regeln zur Energieeffizienz: Änderung der Förderstandards
Die Verschärfung des EnEV-Standards zieht auch Änderungen bei der Förderung durch die staatliche KfW-Bank nach sich. Diese unterstützt den Bau von besonders energieeffizienten Häusern, die besser sind als der gesetzliche Standard, mit zinsgünstigen Darlehen. Allerdings fällt ab 1. April 2016 das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 aus der Förderung heraus, weil es nach der neuen Regelung nur noch die gesetzlichen Mindestforderungen erfüllt. Im Gegenzug wird dafür aber das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Förderstandard eingeführt, mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf die förderfähige Darlehenssumme. Immobilienkäufer, die von den KfW-Darlehen profitieren wollen, sollten sich rechtzeitig informieren, ob das Haus ihrer Wahl förderfähig ist oder nicht.
Wir sind gut ins neue Jahr gestartet! Sie auch?
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Immobilienwünschen weiter! Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Telefon 0201 / 77 88 79 20.