Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Mieter und Vermieter sollen sich Kosten für Maler- und Tapezierarbeiten teilen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in zwei Fällen (AZ VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) über Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. In beiden Fällen ging es um die Frage, wer für die Kosten für Schönheitsreparaturen aufkommen muss. Beide Mietwohnungen wurden in einem unrenovierten Zustand an die Mieter übergeben. Seit den Jahren 2002 sowie 1992 wurden keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. Die Mieter beider Wohnungen verlangen nun von ihren Vermietern, die ihrer Meinung nach längst ausstehenden Maler- bzw. Tapezierarbeiten durchzuführen und die entstandenen Kosten zu übernehmen. Der BGH entschied in beiden Fällen, dass sich Vermieter und Mieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen teilen müssen. Der Hintergrund für die Streitigkeiten beruht darauf, dass in einigen Mietverträgen Arbeiten für Schönheitsreparaturen von den Vermietern auf die Mieter übertragen werden. So auch in den vorliegenden Fällen. Die Abwägung der Schönheitsreparaturen ist jedoch nicht rechtswirksam; das entschied der BGH bereits im Jahre 2015. Denn Mieter würden demnach die Wohnung in einen besseren Zustand versetzen, als sie diese bei der Übernahme erhalten haben. Dies liegt rechtlich nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ein Vermieter unterliegt bei Unwirksamkeit der Renovierungspflicht bzw. der Instandhaltungspflicht. In den vorliegenden Fällen weigern sich allerdings auch die Vermieter, für die Kosten aufzukommen, denn ihrer Meinung nach würden die Mieter im Umkehrschluss eine Wohnung erhalten, die in einem weitaus besseren Zustand wäre, als sie bei Mietbeginn übernommen wurde. Auch darauf haben die Mieter, laut dem Urteil des BGH, keinen Anspruch. Unter der Voraussetzung, dass sich der Zustand der Wohnung deutlich verschlechtert hat, wovon aufgrund der langen Mietdauer auszugehen ist, haben Mieter zwar grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme von Renovierungsarbeiten. Allerdings nur in den Zustand, wie bei Übernahme der Wohnung. Da eine Fachfirma die Wohnung durch Renovierungsarbeiten deutlich aufwerten würde, müssen sich auch die Mieter an den Kosten beteiligen – in der Regel zu 50 Prozent. Quelle: BGH © photodune.net

Tipp: So richten Sie Ihre Küche richtig ein:

Offene Raumkonzepte, die den Wohn- und Essbereich miteinander verbinden, stellen die Küche ins Zentrum des Geschehens. Eine offene Küche ist auch ein beliebter Treffpunkt, wenn sich Besuch anmeldet. Doch worauf ist zu achten, wenn auch nach einer Kochschlacht Ordnung im Wohn- und Kochbereich herrschen soll und welche Anordnung sowie Funktionen sollte eine Küche haben, um Arbeitsprozesse zu erleichtern? Moderne Küchen gibt es in unterschiedlichen Formen und Größen. Ganz gleich ob innerhalb eines großen, offenen Raumes oder in einer eher kleinen, schlauchförmigen und abgeschlossenen Küche, mit der richtigen Planung findet sich Platz für alle wichtigen Küchengeräte und auch für einen Esstisch. Je nach Raumgröße und Form können Bewohner zwischen einer einzeiligen oder zweizeiligen Küche oder sogar zwischen einer L- oder U-Form sowie einer offenen Küche wählen. Vor allem eine U-Form ermöglicht flüssige Arbeitsprozesse und nutzt den vorhandenen Raum optimal aus. Wenn möglich, sollte deshalb auch ein Arbeitsdreieck, bestehend aus Spüle, Herd und Kühlschrank eingebaut werden. Der Abstand zwischen den Arbeitsbereichen sollte nicht größer als zwei Armlängen betragen. Um gesundheitsschonend zu arbeiten und Rückenschmerzen vorzubeugen, sollte die Küche auf die eigene Körpergröße angepasst werden. Die Faustregel für die optimale Höhe der Arbeitsfläche lässt sich gut berechnen, indem man von der Ellbogenhöhe bei angewinkelten Armen 15 Zentimeter abzieht. Geräte, die häufig eingesetzt werden, sollten ihren Platz auf Arbeitshöhe finden. Der optimale Platz für die Mikrowelle oder den Ofen ist auf Augenhöhe. Bei der Lichtgestaltung ist darauf zu achten, dass der Arbeitsbereich mit hellem Arbeitslicht ausgestattet ist. Dazu bietet es sich beispielweise an, die Rückwand des Arbeitsbereiches mit LED-Leisten auszustatten. Für den Essbereich bzw. über dem Esstisch eignet sich angenehmes, indirektes Licht, wenn eine wohnliche Atmosphäre geschaffen werden soll. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Studie zu den Auswirkungen von staatlichen Regulierungen des Wohnungsmarkts:

Die Studie „Abschätzung möglicher Auswirkungen neuer Mietregulierungen auf den Mietwohnungsmarkt in Deutschland“ des Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Econ) beschäftigt sich mit geplanten Mietregulierungen und ihren Auswirkungen auf den hiesigen Wohnungsmarkt. Für die Studie hat das DIW Parteipositionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie der Berliner Landesregierung hinsichtlich ihrer wohnungspolitischer Vorhaben zusammengestellt und beispielsweise in Bezug auf die Mieterquote ausgewertet. Die Studie wurde vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie zeigen vor allem, dass bei einer stärkeren staatlichen Regulierung des Wohnungsmarktes ein Rückgang an verfügbaren Mietwohnungen zu erwarten ist. Vermieter von Eigentumswohnungen hätten durch die auferlegten Mietpreisbremsen weniger Einfluss auf ihre Wohnungsmieten, was geringere Einnahmen zur Folge hätte. Laut Studie würde sich der Vermietungsmarkt für Eigentümer demnach weniger attraktiv und rentabel gestalten. Es wäre zu erwarten, dass ein Teil der Eigentümer ihre Mietwohnungen als Eigentumswohnungen verkauft oder sie anderweitig nutzen würde. Auf der anderen Seite würden Mieter über einen möglichst langen Zeitraum in ihren Bestandswohnungen wohnen blieben. Wahrscheinlich auch dann, wenn sich die Familiensituation ändert. Dies hätte ebenfalls zur Folge, dass das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt auch seitens der Mieter sinken würde. Einkommensstarke Familien würden den Kauf einer Wohnung in Betracht ziehen. Einkommensschwächere Familien, die beispielsweise ihren Wohnort wechseln müssen, hätten Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden und müssten auf das Umland ausweichen. Auch im internationalen Vergleich würde, laut Studie, der Deutsche Wohnungsmarkt die stärkste Regulierungsintensität aufweisen, sollten die geplanten Vorhaben der Parteien umgesetzt werden. Quelle: Haus & Grund/DIW © fotolia.de

Ratgeber: Richtig dämmen:

Auch wenn das Thema Dämmung in den Sommermonaten für Eigenheimbesitzer keine zentrale Rolle spielt, ergibt es dennoch einen Sinn, sich auch jetzt über die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien und die unterschiedlichen Dämmmethoden und -stoffe Gedanken zu machen. Private Bauherren von Neubauimmobilien sollten ebenfalls gut darüber informiert sein, welche Verfahren für die Dämmung ihres Eigenheims die beste Alternative bietet. Einen Überblick über die unterschiedlichen Dämmverfahren und die vielzähligen Materialien bietet der im Juni 2020 erschienene Ratgeber „Richtig dämmen“ von der Stiftung Warentest. Während Baufirmen und Architekten meistens nur Standarddämmstoffe anbieten, stellt der Ratgeber der Stiftung Warentest insgesamt 22 unterschiedliche Dämmstoffe vor. Diese werden anhand diverser Aspekte, wie beispielsweise Nachhaltigkeit oder Wirtschaftlichkeit, untersucht. So können sich Bauherren und Eigenheimbesitzer einen Überblick darüber verschaffen, ob eine Dämmung aus Styropor, Stein- oder Holzwolle, Hanf oder einem anderen Material passend für das eigene Zuhause ist. Mit einer Gegenüberstellung der Kosten und Nutzen lässt sich schnell der richtige Dämmstoff finden. Ebenso verdeutlichen zahlreiche Schemazeichnungen unterschiedliche Dämmmöglichkeiten im ganzen Haus, ganz gleich ob es sich dabei um eine Dämmung am Dach oder im Keller handelt. Der Ratgeber gibt zudem Hilfestellung bei der Frage, wie viel Wärmedämmung sich wirklich lohnt und welche Kosten bei einer Dämmung des kompletten Hauses entstehen können. Wer auf der Suche nach einem geeigneten Handwerker ist, wird ebenfalls fündig. Zahlreiche Do-it-yourself-Anleitungen für Hobby-Handwerker veranschaulichen Arbeitsschritte zum Selbermachen. Das Buch „Richtig dämmen“ kostet 29,90 Euro und kann online über die Internetseite der Stiftung Warentest oder im Handel erworben werden. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Projekt: „Natur in den Garten“:

Der Verein Wohneigentum Niedersachsen hat im letzten Jahr das Projekt „Natur in den Garten“ ins Leben gerufen. Diese Initiative verfolgt das Ziel, möglichst viele Gärten von privaten Eigentümern als Biotope zur Unterstützung und Entwicklung der Artenvielfalt in Deutschland zu nutzen. Ebenso sollen die Gärten der an der Initiative teilnehmenden Eigentümer langfristig so miteinander vernetzt werden, dass Tiere die Möglichkeit haben, sich von Biotop zu Biotop zu bewegen. Insgesamt 50 Gärten wurden bei dem Programm „Natur in den Garten“ aufgenommen. Diese wurden zunächst nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, wie beispielsweise der Lage und Größe des Gartens, den klimatischen Bedingungen, der vorhandenen Bepflanzung oder der Beschaffenheit der Böden untersucht, eingeteilt und in einer Landkarte festgehalten. Je nach Charakteristika der Gärten haben die Initiatoren der Kampagne unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, die die Garteneigentümer umsetzen sollen. Vorab haben sich die Gartenbesitzer dazu verpflichtet, mindestens drei der fünf vorgegebene Maßnahmen zu verwirklichen. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise das Anbringen von Vogelnisthilfen sowie Insektennisthilfen für Wildbienen. Auch das Bepflanzen von Vogelnährgehölzen, welche Insekten als Nahrungsquelle während ihrer Blüte nutzen können oder die Schaffung von Blumenwiesen auf bisherigen Rasenflächen gehören zu den entwickelten Vorkehrungen. Das Projekt „Natur in den Garten“ soll langfristig auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Die teilnehmenden Gärten erhalten eine Plakette, mit der Eigentümer von Nachbargärten zur Teilnahme animiert werden sollen. Mit der Vernetzung und der Schaffung von Siedlungsbiotopen tragen Gartenbesitzer nachhaltig zum Umweltschutz bei, indem sie in ihren Gärten zum Beispiel Wildhecken pflanzen, Feuchtbiotope schaffen oder vorhandene Bäche renaturieren. Quelle: Verband Wohneigentum e. V. © fotolia.de

Urteil: Neuer Bodenbelag muss ausreichend Schallschutz gewährleisten:

Wer in seiner Eigentumswohnung den Bodenbelag verändert oder austauscht, muss gewährleisten, dass der neue Boden den geltenden Schallschutzrichtlinien entspricht. Bei Veränderungen und Baumaßnahmen am Sondereigentum gehört es laut § 14 Nr. 1 WEG, ebenfalls zu den Pflichten eines Wohnungseigentümers sicherzustellen, dass den anderen Eigentümern durch die durchgeführten Maßnahmen oder Reparaturen keine Nachteile entstehen. In dem vorliegenden Fall beklagte ein Wohnungseigentümer den Eigentümer der über ihn liegenden Wohnung, da er sich durch den hohen Geräuschpegel des Trittschalls gestört fühlt. Der Angeklagte hat in seiner Wohnung den verlegten Teppichboden gegen einen Fliesenboden ausgetauscht. Es stellt sich die Frage, ob der neue Bodenbelag den schallschutztechnischen Mindestanforderungen nach DIN 4109 entspricht. Bei der Immobilie handelt es sich um ein im Jahre 1962 erbautes Haus. Der Dachboden der obersten Wohnung wurde 1995 zu Wohnraum ausgebaut. Ein Gutachten bestätigt, dass der Trittschallpegel der Wohnungstrenndecke durch die verlegten Fliesen die in der DIN vorgegebenen 53 dB um 14 dB überschreitet. Der Eigentümer ist dazu angehalten, mit entsprechenden Maßnahmen den Trittschall zu minimieren. Laut dem Urteil des BGH (V ZR 173/19) stellt dies eine zumutbare Tätigkeit für den Eigentümer dar. Denn bereits mit einfachen Mitteln, wie beispielsweise mit dem Anbringen eines zusätzlichen Bodenbelags auf die Fliesen oder durch den Rücktausch der Fliesen gegen einen Teppichboden, kann der vorgeschriebene Schallschutz gewährleistet werden. Quelle: BGH © fotolia.de


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