Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an externe Dienstleister:
Immobilienverwalter sind gesetzlich dazu aufgefordert, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, auf ihrem Grundstück für Sicherheit zu sorgen und sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt. In dem vorliegenden Fall hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen externen Dienstleister damit beauftragt, einmal jährlich die Bäume auf dem Gemeinschaftsgrundstück zu kontrollieren und die „verkehrssicherheitsrelevanten und baumpflegerischen Schnittmaßnahmen“ durchzuführen. Nachdem drei Monate nach der jährlich stattfindenden Kontrolle ein großer Ast vom Baum fiel und den PKW einer Eigentümerin beschädigte, belangte sie die WEG für den entstandenen Schaden von 6.650 Euro aufzukommen. Die WEG fühlte sich nicht dafür verantwortlich und legte Widerspruch ein. Denn in der zuvor getroffenen Absprache mit dem externen Dienstleister wurde die Verkehrssicherungspflicht auf diesen übertragen. Somit ist der externe Dienstleister dafür verantwortlich, Gefahrenstellen zu eliminieren und für Sicherheit bei und durch die von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu sorgen. Die WEG ist lediglich dazu verpflichtet zu überprüfen, ob der Dienstleister seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachkommt. Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) besagt, dass die WEG nicht in der Verantwortung steht, für den entstandenen Schaden am PKW der Eigentümerin aufzukommen (AZ V ZR 43/19). Mit der im Vertrag festgeschriebenen Schutzwirkung zugunsten der WEG könnte die Eigentümerin Klage gegen den Dienstleister stellen. Denn wird die Verkehrsicherungspflicht von der WEG an einen Dritten übertragen, können gegen den Verband keine Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer geltend gemacht werden. Quelle: BGH © photodune.net
Rollrasen für den Garten:
Gerade bei einem kleinen Garten lohnt es sich, über die Verlegung eines Rollrasens nachzudenken. Denn ein Rollrasen ist bereits fertig gesät und die Grashalme sprießen im satten Grün. Die Materialkosten für einen Rollrasen inklusive Lieferung betragen etwa fünf bis sieben Euro pro Quadratmeter. So ist bei einem 50 Quadratmeter großen Garten etwa mit einem Preis von 300 Euro zu rechnen. Soll der Rasen bei Anlieferung vom Fachpersonal verlegt werden, steigt der Quadratmeterpreis auf etwa sieben bis zehn Euro. Wichtig ist, dass die Fläche vor der Abholung oder Anlieferung des Rasens gut vorbereitet ist. Denn Rollrasen kann schnell verderben und muss deshalb maximal eineinhalb Tage nach seiner Ernte im Garten ausgelegt werden. Bei einem Neubau muss der Gartenboden zunächst aufgelockert werden, bevor der Rollrasen ausgelegt wird. Denn durch Bauarbeiten mit schweren Maschinen ist dieser meist stark verdichtet. Soll der neue Rollrasen gegen einen bereits vorhandenen Rasen ausgetauscht werden, muss der alte Rasen vor Anlieferung komplett entfernt und von Steinen und Wurzeln befreit werden. Ist der Gartenboden lehmig, empfiehlt es sich, dem Boden Bausand unterzumischen. So wird er durchlässiger für Luft und Wasser. Mit einem Rollrasen-Dünger und einer Rasenwalze bekommt der Boden wichtige Nährstoffe und wird auf die ideale Dichte gebracht. Wer den angelieferten Rasen selbst verlegen möchte, sollte darauf achten, dass die Rollen zunächst im Schatten gelagert werden und der Boden leicht bewässert wird. In Längsrichtung können die Rasenrollen nun nach und nach ausgelegt werden. Wichtig dabei ist, dass keine Fugen entstehen. Empfehlenswert ist, etwas mehr Rollrasenfläche zu bestellen, denn das Naturprodukt kann mal kürzer und mal länger ausfallen. Die besten Jahreszeiten zum Verlegen von Rollrasen sind Frühling oder Herbst. Bei heißen Temperaturen im Sommer lässt sich der Rollrasen nicht gut verlegen. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net
Corona-Krise: Auswirkungen auf den Immobilienmarkt:
Nach ersten Einschätzungen des Immobilienverbands Deutschland IVD wird die Corona-Krise den Immobilienmarkt kurz-, mittel- und langfristig beeinflussen. Während der IVD sich bei den Entwicklungen durch die Corona-Krise auf die Assetklasse der Wohnimmobilien relativ optimistisch zeigt, sieht er negative Auswirkungen in den Assetklassen Büroimmobilien sowie Einzelhandel und Gewerbeimmobilien. Wohnimmobilien gelten, laut IVD, immer noch als eine sichere Anlageform. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt der Kauf von Wohnimmobilien stagniert und weder kleine Privatkäufer noch Kapitalanleger große Investitionsentscheidungen treffen, sieht der IVD lediglich eine Verschiebung der Kaufentscheidung auf einen späteren Zeitpunkt. Nach wie vor und vor allem in Krisenzeiten ist, laut IVD, die Investition in eine Wohnimmobilie eine sichere Anlageform. Denn Wohnimmobilien und die Nachfrage nach Wohnraum wird es immer geben. Ebenso sieht der IVD keine extremen Preiseinbrüche auf dem Wohnimmobilienmarkt. Es kann lediglich zu einer Verlangsamung des Wachstums im Bereich der Miet- und Kaufpreise kommen. In der Assetklasse der Büroimmobilien ist allerdings mit einem Rückgang der Bürobeschäftigten und somit auch der benötigten Büroflächen zu rechnen. Der Bedarf nach Büroimmobilien wird laut IVD sinken, sodass weniger Mietverträge abgeschlossen werden und Neumieter sich nicht mehr auf Mietzeiten von fünf oder zehn Jahren verpflichten wollen. Ein noch größerer Rückgang ist im Bereich Gewerbeimmobilien und dem Einzelhandel zu erwarten. Aufgrund des durch die Corona-Krise ausgelösten fehlenden Umsatzes und der weiterlaufenden Kosten wird es zu zahlreichen Insolvenzen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie der Hotellerie und somit zu freien Gewerbeflächen kommen. Für Vermieter wird es auch hier schwer, neue Mietverträge, vor allem mit längeren Laufzeiten, abzuschließen. Quelle: IVD © photodune.net
Tipps: Planung von Elektroinstallationen:
Ob bei der Planung eines Fertighauses oder als Nachrüstung bei einem bereits bewohnten Haus, die Ausstattung der Elektroinstallationen spielt eine wichtige Rolle. Heutzutage sind die Anforderungen an eine durchdachte und funktionierende Elektrotechnik insoweit gewachsen, dass die Bereiche Wohnen und Arbeiten zunehmend miteinander verschmelzen. So findet sich in der offenen Küche schnell ein Platz, um die Arbeits-E-Mails zu beantworten oder, man macht es sich zu Hause im privaten Heimkino gemütlich. Auch der Bereich Smarthome spielt eine immer wichtigere Rolle in deutschen Haushalten. Damit die Technik so funktioniert, wie es sich Bewohner vorstellen und wie sie es brauchen, sollte zunächst berechnet werden, wie viele Anschlüsse im Haushalt benötigt werden. Dabei muss sowohl die Anzahl der abgesicherten Stromkreise als auch die Anzahl der sichtbaren Lichtkreise sowie der Steckdosen berechnet werden. Auch wenn bei der Planung noch nicht ersichtlich ist, ob in Zukunft eine Smarthome-Technik installiert werden soll, sollten die technischen Voraussetzungen im Vorfeld geschaffen werden. So lassen sich auch im Nachhinein ein im Schaltschrank installierter Aktor sowie ein Taster nachrüsten. Ebenso ist zu klären, ob das Fernsehprogramm über eine Satellitenschüssel, Kabel oder lediglich über eine Netzwerkverbindung empfangen werden soll. Denn im Zuge der Elektroinstallationen werden auch die Antennenkabel verlegt. Ausreichende Netzwerkanschlüsse eignen sich außerdem gut, um Haushaltsgeräte miteinander zu vernetzen. Ob neben der Heizungsanlage oder dem Stromzähler, in der Küche oder am Hauseingang, in Zeiten der Digitalisierung entlastet jedes per Kabel vernetzte Gerät die Leistung des WLAN. Dies hat den Vorteil, dass der Laptop, das Tablet oder das Smartphone stets über ausreichend Bandbreite verfügen. Empfehlenswert ist ebenfalls eine zentrale Medienverteilerstelle im Haushalt. Auch ausreichend Elektroinstallationen für die Außenbeleuchtung oder eine Elektroauto-Ladestation sind sinnvoll. Quelle: Bautipps © photodune.net
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum energetisch sanierten Haus:
Mit dem Sanierungskompass auf der Online-Plattform Effizienzhaus-online finden Eigentümer eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die energetische Sanierung ihres Hauses. Aufgegliedert in vier Phasen erhalten Eigentümer zahlreiche Informationen zu den Themenbereichen „Analyse und Beratung“, „Finanzierung und Förderung“, „Planung und Beauftragung“ sowie „Umsetzung und Fertigstellung“. Ebenso stellt die Plattform Checklisten sowie einen Sanierungsrechner bereit. Bei einer energetischen Sanierung werden die Gebäudehülle sowie die Heizungsanlage untersucht und modernisiert. Eine gut gedämmte und dichte Gebäudehülle sowie eine moderne Heizungsanlage minimieren nicht nur den Energieverbrauch, sondern führen auch zu Kosteneinsparungen und steigern den Wohnkomfort. So können im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung die Außenwand, das Dach und die Kellerdecke gedämmt sowie die Fenster und die Heizung erneuert werden. Auch der Einbau einer Lüftungsanlage trägt wesentlich zur Energieeffizienz eines Hauses bei. Für die Feststellung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept unumgänglich. Nach einer umfangreichen Analyse des Gebäudezustands, der Konstruktion und des Alters kann ein Sanierungskonzept mit den passenden Maßnahmen erstellt werden. Welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, wo Interessenten die richtigen Handwerker finden und wie die Qualität der Sanierung langfristig gesichert werden kann, erfahren Eigentümer im Sanierungskompass. Quelle: Effizienzhaus-online © photodune.net
Gesetzesentwurf: Modernisierung der Wohneigentumsverwaltung:
Am 23. März 2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) sowie zur Förderung der Elektromobilität erlassen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) ist der Annahme, dass das Verfahren zur Gesetzgebung im Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Mit den neuen Bestimmungen und der WEG-Reform soll das System zukunftssicher gemacht werden. Ebenso steht der Verbraucherschutz im Zentrum der Reform. So sieht der Gesetzesentwurf beispielsweise Neuerungen im Bereich von baulichen Maßnahmen vor. Bisher muss für sämtliche Bauvorhaben die Zustimmung aller oder eines Großteils der Eigentümer eingeholt werden. Die neue Gesetzgebung soll ermöglichen, dass Eigentümer den barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz sowie die Errichtung einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und eines Glasfaseranschlusses ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer durchführen dürfen. Die Kosten für die Baumaßnahmen müssen die Interessenten bei Eigeninitiative selbst tragen. Um die Entscheidungsfindung in der WEG-Versammlung zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll künftig die Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme an einer WEG-Versammlung gegeben werden. Ebenso sollen Beschlüsse auch auf elektronischem Weg umgesetzt werden können. Das Quorum von Umlaufbeschlüssen soll zudem auf 75 Prozent minimiert werden. Das allgemeine Ziel der Reform ist, die Prozesse flexibler zu gestalten und Maßnahmen schneller umzusetzen. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf auch andere Themen, wie beispielsweise die Einführung eines Sachkundeausweises zur vorschriftsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Quelle: VDIV/Bundesregierung © fotolia.de