Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Ratgeber: Energieeffizient sanieren leicht gemacht:
Für eine energetische Sanierung eines Wohnhauses gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Mit staatliche Finanzierungszuschüssen und Krediten können Eigentümer ihr Eigenheim modernisieren und dadurch maßgeblich zum Umweltschutz beitragen. Im Rahmen der Kampagne „Deutschland macht’s effizient“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im März 2020 den Ratgeber „Energieeffizient sanieren leicht gemacht“ herausgegeben. Hier erhalten Verbraucher alle wichtigen Informationen rund ums Thema energetische Sanierung sowie eine Zusammenstellung von Kontaktadressen und Quellen zu Experten, die durch den Sanierungsprozess begleiten. Zunächst geht es bei einer energetischen Sanierung darum, einen passenden Energieberater zu finden. Einen ersten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderprogramme gibt der Online-Sanierungskonfigurator des BMWi. Eine Erstberatung bei einer Verbraucherzentrale wird staatlich bezuschusst und kostet lediglich 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine kostenfreie Beratung. In der zusammengestellten Expertenliste finden Interessierte den passenden Energieberater. Dieser führt eine Bestandsanalyse in einer Vor-Ort-Beratung durch und erstellt ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Der Kostenzuschuss des BMWi für die Beratungsleistung und Bestandsaufnahme beträgt bis zu 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 1.700 Euro für Wohnhäuser ab drei Einheiten. Grundsätzlich gilt die Regel: Je energieeffizienter ein Wohngebäude saniert wird, desto attraktiver ist die Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt sowohl zinsverbilligte Kredite als auch Investitionszuschüsse mit bis zu 40 Prozent bzw. maximal 48.000 Euro pro Wohnung. Wird ein Wohnhaus zu einem KfW-Effizienzhaus umgestaltet, können Eigentümer einen Teil des Kredits einbehalten und von einem Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent profitieren. Der Ratgeber verweist zudem auf Förderprogramme zum energieschonenden Heizen mit Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlage oder Solarthermieanlage und informiert über die Austauschprämie bei Ölheizungen. Quelle: BMWi © fotolia.de
WEG-Versammlung unter Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen:
Die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgerufenen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen müssen auch in Wohnungseigentümerversammlungen eingehalten werden. Die Vorschriften und Verhaltensregeln für WEG-Versammlungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind in den jeweiligen geltenden Rechtsverordnungen der Landesregierungen festgehalten. Zudem stellt der Verein „Wohnen im Eigentum – Die Wohneigentümer e. V“ (WiE) auf seiner Internetseite sieben Tipps zusammen, welche Maßnahmen Verwalter und WEG-Mitglieder bei einer Eigentümerversammlung beachten sollten. Vor allem, wenn wichtige Entscheidungen in einer WEG getroffen werden müssen, ist es ratsam, alsbald eine Versammlung abzuhalten. WiE rät Verwaltern dazu, die Einladungsfrist auf drei Wochen zu verlängern. Dies ermöglicht WEG-Mitgliedern, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, sich so gut mit der Tagesordnung auseinanderzusetzen, dass sie eine Vollmacht mit Weisung zum Abstimmungsverhalten erteilen können. Dazu ist es wichtig, dass der Verwalter ausreichend Informationen zu den Punkten auf der Tagesordnung bereitstellt. Nur auf dieser Grundlage können WEG-Mitglieder bereits vorab eine Entscheidung treffen, wie für sie abgestimmt werden soll. In den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen der Länder ist ebenso verzeichnet, wann eine Maskenpflicht angeordnet werden kann oder welche Daten der Teilnehmer erfasst werden dürfen, um mögliche Ansteckungen mit dem COVID-19-Virus zurückverfolgen zu können (Gebot der „Rückverfolgbarkeit“ und Datenschutz). Maßnahmen, wie das Einhalten von Abstandsregeln oder regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten gehören ebenfalls zu den Schutzvorkehrungen in einer WEG-Versammlung. Der Leitfaden „Was Wohnungseigentümer in der Corona-Krise wissen müssen“, zusammengestellt von WiE, enthält zudem weitere Informationen für Wohnungseigentümer zu allen wichtigen Fragen und geltenden Verhaltensregeln in WEG-Versammlungen. Quelle: WiE © fotolia.de
Tipp: Hochbeet im Garten oder auf dem Balkon:
Ob im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse, ein Hochbeet bietet eine gute Alternative oder eine Ergänzung zur klassischen Gartenarbeit und dem Anpflanzen von Obst, Gemüse sowie Pflanzen und Blumen. Zusätzlich ist die Gartenarbeit an einem Hochbeet besonders rückenschonend, denn der Arbeitsbereich befindet sich auf einer Höhe von 80 bis 100 Zentimetern. Die Länge des Hochbeets sollte mindestens zwei Meter betragen, damit die Erde bequem herausgenommen werden kann, wenn das Beet nach einigen Jahren gänzlich neu befüllt werden muss. Ein Hochbeet kann entweder selbst gezimmert oder als Baukasten im Baumarkt erworben werden. Ein Hochbeet besteht in der Regel aus Holz, Kunststoff oder Gabionen. Wichtig ist, die Seitenwände des Kastens vor der Befüllung mit Teich- oder Noppenfolie auszulegen. Denn dadurch kann keine Feuchtigkeit in das Gestell eindringen. Auf der Grundfläche des Hochbeetes sollte ein engmaschiger Draht ausgebreitet und mit den Eckpfosten sowie Seitenwänden verbunden werden, um Wühlmäuse fernzuhalten. Wer keinen Garten hat und das Hochbeet auf dem Balkon aufstellen möchte, hat dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Ob Pflanzentaschen, die an der Wand montiert werden, ein platzsparender Pflanztrog oder bepflanzbare Substratsäcke, je nach Balkonfläche und Schnitt gibt es im Handel unterschiedliche Modelle für jeden Balkon. Ein Hochbeet bietet zudem zahlreiche Vorteile. So ist beispielweise das Düngen des Bodens nicht notwendig und der Anbau bereits im Frühjahr möglich, da sich der Nährboden schnell erwärmt. Weitere Informationen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Selberbauen sowie hilfreiche Tipps zum Befüllen eines Hochbeetes finden Interessenten auf der Internetseite des Magazins Living at Home. Quelle: Living at Home © photodune.net
Trend: Nachfrage nach Co-Working-Spaces hat sich vervierfacht:
Eine im Mai 2020 stattfindende Markterhebung, durchgeführt vom Bundesverband Coworking Spaces Deutschland e. V. (BVCS) zeigt, dass sich die Nachfrage nach Co-Working-Spaces in Deutschland in einem Zeitrahmen von zwei Jahren vervierfacht hat. Während es im August 2018 etwas mehr als 300 Co-Working-Spaces deutschlandweit gab, verzeichnet der Verband bei seiner Erhebung im Mai 2020 bereits 1.268 Co-Working-Spaces. In Zeiten der Umstrukturierungen in der Arbeitswelt, nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Krise, setzt sich der Trend zur sogenannten „Remote Work“ (Telearbeit) weiterhin durch. Aus der Marktanalyse des BVCS geht zudem hervor, dass zahlreiche Unternehmen umdenken und ihre Arbeitsstrukturen ändern. Co-Working-Spaces bieten nicht nur eine angenehme Alternative zum Homeoffice sowie zu klassischen Büroimmobilien, sondern aus Sicht von Unternehmen auch wirtschaftliche Vorzüge. Aus der Marktumfrage geht hervor, dass die Kosten für Arbeitsplätze in einem Co-Working-Space halb so hoch sind, wie die Kosten in einem eigenen Büro. Auch im Vergleich zum Homeoffice hat das Arbeiten in Co-Working-Spaces aus Sicht von Arbeitgebern viele Vorteile. Rechtliche Fragen und Bestimmungen, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes oder in Hinsicht auf die Arbeitsstättenverordnung, lassen sich einfacher umsetzen. Auch in Zukunft erwarten die Experten des BVCS eine steigende Nachfrage und Etablierung der gemeinschaftlich genutzten Büroflächen. Nicht nur in Großstädten und Ballungsgebieten, sondern auch im ländlichen Raum ist ein Anstieg zu erwarten. Berufspendler sparen durch nahe gelegene Co-Working-Spaces Zeit und können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. Ebenso tragen Co-Working-Spaces dazu bei, Landflucht zu minimieren und sie haben positive Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum. Quelle: BVCS © fotolia.de
Grundstückserschließung: Diese Hausanschlüsse müssen gelegt werden:
Wer in den Besitz eines Grundstücks kommt und darauf schon bald sein Traumhaus bauen möchte, muss das Grundstück zunächst mit zahlreichen Hausanschlüssen ausstatten. Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser sowie für Gas sowie eine Telefonleitung müssen zeitnah beantragt und gelegt werden. Wichtig ist, diesen Posten in die Kalkulation mit aufzunehmen, denn die Anschlüsse können zusammen mit den Strom- und Wasserkosten während der Bauphase schnell mehrere tausend Euro betragen. Ebenso sollten Bauherren darauf achten, dass die Beantragung der Leitungen auch Zeit in Anspruch nimmt. Wer einen Stromanschluss verlegen möchte, muss zunächst Kontakt zu einem Netzbetreiber aufnehmen und ihn über den Netzzutritt informieren sowie einen Antrag zur Netzverlegung stellen. Der Netzbetreiber gibt Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen am Standort und ermächtigt einen Elektriker mit der Verlegung der Anschlüsse. Mit einem passenden Stromanbieter und der Schließung eines Netznutzungsvertrags wird das Grundstück zeitnah mit Strom versorgt. Bei der Verlegung des Wasseranschlusses ist darauf zu achten, dass sowohl ein Zugang für Trinkwasser als auch für Löschwasser gelegt wird. Der lokale Wasserversorger informiert über die geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland sowie darüber, wo sich der nächste Wasseranschluss befindet. Befindet sich kein Zugang in der Nähe, muss dieser bei der Gemeinde beantragt werden. Bei einem Erstanschluss muss zusätzlich ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dasselbe gilt für den Anschluss eines Abwasserkanals. Auch wenn Neubauten heutzutage in den meisten Fällen mit erneuerbaren Energie beheizt werden, gibt es Bauherren und Eigentümer, die sich für die Versorgung ihrer Immobilie mit Gas entscheiden. Die Beantragung eines Gasanschlusses erfolgt über das lokale Versorgungsunternehmen. Quelle: Bauratgeber Deutschland © photodune.net
Statistik: Heizen mit erneuerbaren Energien wird immer beliebter:
Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahre 2019 insgesamt 67,2 Prozent aller Neubauimmobilien in Deutschland ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. In Zahlen sind dies 108.100 Immobilien, die ihre Energie auf umweltschonende Weise bezogen haben. Vor allem der Einsatz von Wärmepumpen und die Energiegewinnung durch Geo- und Umweltthermie ist in deutschen Haushalten besonders beliebt. Mit einem Prozentsatz von 47,7 setzt sich die Wärmepumpe als Heizquelle durch. Ebenso sind Solarthermie (15,2 Prozent) sowie Holz (13,8 Prozent) beliebte sekundäre Energiequellen. Vor allem Holz hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustoff in der Energiegewinnung entwickelt und bildet ergänzend zu der Solarthermie sowie Umweltthermie eine wichtige Heizquelle. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Nutzer von erneuerbaren Energien fortwährend gestiegen (2018 waren es 66,6 Prozent und 2017 64,6 Prozent), während die Anzahl der Nutzer von Gasheizungen kontinuierlich fällt. Demnach haben im Jahr 2017 insgesamt 47,7 Prozent der Eigentümer und Bewohner von Neubauimmobilien mit Gas geheizt. Im letzten Jahr waren es nur noch 41,9 Prozent. Weitere Wärmeerzeuger im Bereich der konventionellen Energien sind Öl und Strom. Zusammen betragen die sogenannten konventionellen Energiequellen laut Destatis einen Prozentsatz von 15,5 Prozent. Quelle: Destatis © fotolia.de