Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Analyse zu den Auswirkungen von Remote-Working auf den Immobilienmarkt:
Das Immobilienberatungsunternehmen JLL untersucht in der Studie „Veränderte Arbeitswelt“ die Auswirkungen der durch die Corona-Krise steigenden Nachfrage nach Remote-Working bzw. der Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice. Diese Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Die Studienexperten beobachten eine steigende Nachfrage nach größerem Wohnraum sowie das Interesse nach einem Wohnraumwechsel in Außenbezirke von Großstädten sowie in den ländlichen Raum. Besonders in Städten und Regionen, in denen ein hohes Preisgefälle zwischen den Mieten in der Stadt und im Umland herrscht oder dort, wo Immobilieneigentum wenig erschwinglich sind, könnte es Verlagerungen des Wohnortes in benachbarte Gebiete geben. In Städten, in denen die Möglichkeit zum Remote-Working im Alltag Einzug gehalten hat, werden die Pendlerkosten fallen und das Einzugsgebiet eines regionalen Arbeitsmarktes wird sich vergrößern. Dies hat zur Folge, dass sich die Anforderungen an den privaten Wohn- und Lebensraum für viele Menschen verändern werden. Bürgern und Bürgerinnen, die viel Zeit zu Hause verbringen und von dort aus Arbeiten, legen besonders viel Wert auf eine hohe Wohnqualität. Diese wird u. a. durch eine erhöhte Anzahl von Zimmern und der Trennung des Privat- und Arbeitsbereiches gewährleistet. Auch würde, laut Analyse von JLL, die Nachfrage nach größeren Grundrissen, einem Balkon sowie einem privaten Garten steigen. Aber auch der Zugang zu einem Breitband-Internet sowie eine niedrige Lärmbelästigung und eine hohe Energieeffizienz spielen eine signifikante Rolle im Bereich der Wohnqualität. Zusammen mit dem nachlassenden Wunsch der Städter und Städterinnen im Zentrum zu leben, wäre mit einer Verlagerung des Wohnraumes in die Peripherie zu rechnen. Die Analyse von JLL zeigt zum einen auf, welche Gebiete von der Wohnungsnachfrage in die Außenbezirken sowie den Ausdehnungseffekten profitieren können. Zum anderen werden die Potentiale auf ebendiesen Wohnungsmärkten analysiert. Zu den Städten mit dem höchsten Ausdehnungspotential gehören laut Studie Darmstadt, Frankfurt am Main, München, Karlsruhe sowie Köln, Düsseldorf und Braunschweig. Quelle: JLL © photodune.net
Tipp: Fassadenbegrünung als natürlicher Hitzeschutz:
Soll ein Wohnhaus im Sommer vor Hitze geschützt werden, bietet sich eine Fassadenbegrünung besonders gut an. Diese bietet nicht nur einen natürlichen Hitzeschutz für die Wohnparteien und die Immobilie, sondern auch eine ansprechende Optik. Außerdem bringt sie viele ökologische Vorteile. Doch bevor mit der Begrünung der Außenfassade begonnen wird, sollte in der Wohnungseigentümerversammlung (WEG) über das Vorhaben abgestimmt werden. Denn aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Fassadenbegrünung um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, da das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert wird. Sollte ein Eigentümer mit der geplanten Maßnahme nicht einverstanden sein, kann er den gefassten Beschluss anfechten. Ob Kletter- oder Schlingpflanzen wie beispielsweise Kletterrosen, Clematis, Blauregen oder wilder Wein, die Möglichkeiten für die Fassadengestaltung sind vielfältig. Efeu hingegen ist nicht geeignet, denn es kann zu Schäden oder Rissen an der Fassade kommen. Wichtig ist zunächst herauszufinden, ob für das Anbringen der Pflanzen eine Kletter- bzw. Rankhilfe an die Wand angebracht werden muss. Ebenso ist zu beachten, dass einige Pflanzenarten eher sonnige oder schattige Standorte brauchen und einen unterschiedlichen Pflegeaufwand haben. Vorteilhaft ist ebenfalls, dass sich das Gewächs zu einem späteren Zeitpunkt problemlos von der Außenfassade wieder entfernen lässt, wenn die Bepflanzung nicht mehr gewünscht ist. Da Pflanzen an Häuserwänden auch viele Vorteile für die Umwelt bieten, fördern einige Kommunen die Maßnahmen zur Fassadenbegrünung mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Förderprogrammen finden Interessenten bei dem in der Stadt oder der Gemeinde zuständigen Grünflächen-, Umwelt- oder Bauamt. Quelle: WiE © photodune.net
WEG: Installation von E-Ladestationen am Gemeinschaftseigentum:
Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage, die für ihr Elektroauto einen Anschluss für eine E-Ladestation verlegen möchten, brauchen die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Denn die Gesetzeslage für die Verlegung eines Stromanschlusses für E-Strom enthält zwei große Schwachstellen. Zum einen gibt es im Wohneigentumsgesetz noch keine Regelungen dazu, welche Mehrheit es in einer WEG-Versammlung braucht, um den Einbau einer E-Ladestation zu genehmigen. Zum anderen haben interessierte Wohnungseigentümer noch keinen rechtlichen Anspruch auf die Duldung der Baumaßnahmen. Dies könnte allerdings künftig beschlossen werden, denn es liegt ein Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Stellplätze in gemeinschaftlich genutzten Wohnanlagen gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, ganz gleich, ob es sich um einen Parkplatz im Freien oder in der Tiefgarage handelt. So müssen Bauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum mit der Eigentümergemeinschaft besprochen und gemeinsam beschlossen werden. Der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WiE) zeigt zwei mögliche Herangehensweisen auf, wie interessierte Wohnungseigentümer den Einbau einer E-Ladestation beantragen können. Eine Möglichkeit ist es, einen Antrag für einen Beschluss zu stellen, mit dem Ziel, dass die Installation der E-Ladestation von den anderen Eigentümern der WEG geduldet wird. Eine andere Möglichkeit ist es, zu beantragen, dass die WEG auf einigen oder allen Stellplätzen eine E-Ladestation einrichten lässt. In der ersten Variante würden demnach die interessierten Eigentümer für die Kosten selbst aufkommen. Hierzu gibt es zahlreiche Auflagen. So muss beispielweise die Baumaßnahme durch eine Fachfirma durchgeführt und es müssen die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Wenn Stromleitungen verlegt werden müssen, ist zu garantieren, dass der Strom für das Auto nicht über den Gemeinschaftsstrom abgerechnet wird. Vorteilhaft ist, wenn die technischen Voraussetzungen für eine Ladestation bereits gegeben sind. Ein Antrag auf einen Beschluss, der die gesamte WEG betrifft, ist dann sinnvoll, wenn in der Wohnanlage zunächst große technischen Voraussetzungen für die Installation der E-Ladestation geschaffen werden müssen. Dies geht in der Regel mit größeren baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einher. Die Kosten für die Baumaßnahmen würden bei diesem Beschluss gemeinschaftlich getragen und auf alle Miteigentümer umgelegt werden. Quelle: WiE © fotolia.de
Befristet oder unbefristet: Welche Arten von Mietverträgen gibt es?:
Wer eine Immobilie bezieht, schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen schriftlich vereinbarten unbefristeten Mietvertrag. Standardisierte und umfangreiche Vertragsentwürfe, sogenannte Formularmietverträge, werden beispielsweise von Maklern, Haus- und Grundbesitzervereinen oder von Verlagen angeboten. Viele darin enthaltene Vertragsklauseln sind oftmals überflüssig oder unwirksam. Ebenso verschlechtern einige Klauseln die Mieterrechte. Ein wirksamer Mietvertrag enthält Angaben darüber, wer Mieter und Vermieter sind sowie die Nennung, um welche Wohneinheit es sich handelt. Ebenso müssen Mietpreis und das Datum des Beginns des Mietverhältnisses festgelegt werden. Während ein unbefristeter Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen sogenannten qualifizierten Zeitmietvertrag aufzusetzen. In diesem wird ein konkretes Datum für das Mietende festgelegt. Zudem muss ein Zeitmietvertrag, der nach dem 31. August 2001 geschlossen wurde, ein Befristungsgrund enthalten. Rechtlich gesehen gibt es drei Gründe, bei denen ein befristetes Mietverhältnis begründet ist: Eigenbedarf, die Nutzung als Dienstwohnung oder geplante Umbau- oder Abrissarbeiten, sodass der Wohnraum nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann. Nur wenn der im Vertrag genannte Befristungsgrund zum Ende des Vertragsverhältnisses bestehen bleibt, ist der Zeitmietvertrag gültig. Ebenso besteht für den Vermieter keine Möglichkeit, den Befristungsgrund innerhalb eines Zeitmietvertrags zu ändern. Hat er zum Beispiel Eigenbedarf angemeldet, kann er zum Ablauf des Verhältnisses nicht seine Mitarbeiter in die Wohnung einziehen lassen. Ein Zeitmietvertrag mit Angaben zum Vertragsbeginn und -ende sowie einem gültigen Befristungsgrund kann während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme ist eine fristlose Kündigung. Bei alten Zeitverträgen, die vor September 2001 geschlossen wurden, musste kein Befristungsgrund angegeben werden. In diesen Verträgen hatte der Mieter das Recht, ein Fortsetzungsverlangen zu äußern. Erhielt der Vermieter zwei Monate vor Vertragsende dieses Verlangen, konnte er das Mietverhältnis nur dann kündigen, wenn er einen triftigen Grund, wie beispielsweise die Eigennutzung der Wohnung, hatte. Weitere Vertragsformen in einem Mietverhältnis sind Staffel- oder Indexmietverträge. Quelle: DMB © fotolia.de
Tipp: Balkonverkleidung als Sicht- und Windschutz:
Wer in seiner Wohnung über einen Balkon verfügt, ist daran interessiert, ausreichend Privatsphäre im Freien zu haben. Mit einer passenden Balkonverkleidung schützen sich Bewohner vor neugierigen Blicken von außen und sorgen zudem für ausreichend Windschutz. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Balkonverkleidung. Während eine Verkleidungsart direkt beim Balkonbau angebracht wird, kann die andere auch nachträglich an den Balkon befestigt werden. Wird die Verkleidung von vornherein in die Balkonbrüstung eingebaut, verwenden Bauherren meistens stabile Materialien wie Holz, Metall- oder Glasplatten. Diese werden mit dem Handlauf und einem Rahmen verschraubt und bilden gemeinsam nicht nur eine Verkleidung, sondern auch gleich die gesamte Balkonbrüstung. Wird die Balkonverkleidung erst nachträglich befestigt, kommen meistens Stoffbahnen, Bastmatten, Kunststoffplanen oder Sichtschutzmatten aus Holz oder Bambus zum Einsatz. Bei der Auswahl der Materialien ist darauf zu achten, dass sich die Verkleidung harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügt. Mit Kunststoffseilen und Befestigungsschlaufen aus Kunststoff, Draht oder Kabelbinder werden die Matten, Stoffbahnen oder Planen an dem Balkongeländer befestigt. Wichtig ist, dass die Balkonverkleidung nicht über die Oberkante der Balkonbrüstung reicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich eine nachträglich angebaute Balkonverkleidung bei einem Umzug leicht abnehmen lässt und in der neuen Wohnung wieder angebracht werden kann. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de
Studienreihe: Wohnatlas 2020:
In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) hat die Postbank auch in diesem Jahr den einmal jährlich erscheinenden Wohnatlas herausgebracht. Der Postbank-Wohnatlas 2020 gibt Auskünfte über die Kaufpreisentwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt auf regionaler und Kreisebene. Die Prognosen der Experten reichen bis ins Jahr 2030 und liefern detaillierte Aussagen darüber, in welchen Städten und Kreisen die Immobilienpreise sinken, steigen oder wo die Preise voraussichtlich gleichbleiben werden. Insgesamt wurden für die Studienreihe 401 Städte und Kreise untersucht. Die Aussagen und Prognosen des Wohnatlas 2020 beziehen sich auf Berechnungen aus dem Jahre 2019. Insgesamt ist auch in diesem Jahr eine sehr hohe Nachfrage nach Wohneigentum zu verzeichnen. Sowohl niedrige Bauzinsen als auch ein geringes Angebot sorgen für steigende Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt. Laut Expertenaussagen ist dieser Trend auch für die nächsten Jahre anzunehmen. Im Bereich der sogenannten Big Seven, der beliebtesten Metropolen in Deutschland, stehen die Kaufpreise in München unangefochten auf Platz 1. Der Quadratmeterpreis für eine Bestandswohnung stieg im Jahre 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen im Bestand nun mehr als 8.000 Euro beträgt. Auch in Frankfurt, Hamburg und Berlin sowie in Stuttgart ist ein hoher Preisanstieg zu verzeichnen. In den Außenbezirken der Großstädte, den sogenannten Speckgürteln, ist die Nachfrage nach Immobilien ebenfalls groß. Die Auswertungen der Studie hinsichtlich der Landkreise zeigen auf, dass sich der größte Teil der kostspieligsten Regionen Deutschlands im Süden befinden. Doch auch im Norden, entlang der Küsten sowie ebenfalls in den Speckgürteln, sind die Kaufpreise für Eigentum um ein Vielfaches gestiegen. Im Deutschlandvergleich übersteigen die Kaufpreise für Wohnungseigentum im Landkreis Nordfriesland mit den Inseln Sylt, Föhr und Amrum sowie Orte wie St. Peter Ording sogar die Kaufpreise in Süddeutschland. Durchschnittlich kostet hier ein Quadratmeter 6.452 Euro. Quelle: Postbank © fotolia.de