Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Räumung der Wohnung trotz Widerspruchsrecht :
Die Vermieterin einer Zweieinhalbzimmerwohnung in Berlin hat aufgrund von sich angesammelten Mietschulden gegenüber einer ihrer Mieterinnen eine fristlose Kündigung erlassen. Die monatliche Miete betrug 564 Euro zzgl. Nebenkosten. Im Februar 2016 bestand ein Zahlungsrückstand von 1.630 Euro, sodass die Vermieterin den Mietvertrag fristlos, hilfsweise ordentlich kündigte. Im Juli 2016 betrug der Mietrückstand 2.750 Euro, das Jobcenter beglich diesen Betrag innerhalb der Schonfrist. Doch die Vermieterin verlangt auch weiterhin die Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Mietverhältnis besteht seit etwa 30 Jahren. Die Mieterin beruft sich auf das Widerspruchsrecht aus § 574 BGB und gibt an, dass die Räumung der Wohnung für sie eine unzumutbare Härte darstellt. In der Wohnung leben zudem ihr Partner sowie die gemeinsamen Kinder, auf die ebenfalls Rücksicht genommen werden muss. Ebenso begründet sie ihren Einwand mit der langen Mietdauer, ihrer Verwurzelung sowie dem Mangel an Wohnraum in Berlin. Das Landgericht (LG) Berlin weist die Räumungsklage der Vermieterin ab und bestätigt die Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit nach §§ 574, 574a BGB. Nach Urteil des LG stelle ein Umzug für die Mieterin eine unzumutbare Härte dar. Anders sieht es der Bundesgerichtshof (BGH). Das Widerspruchsrecht der Mieterin nach § 574 BGB habe trotz der Schonfristzahlung keinen Bestand. Entscheidend ist, dass bereits bei dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der Mieterin triftige Gründe für eine Vertragsauflösung bestanden haben. Da die Mieterin mit den Zahlungen von mehr als zwei Monatsmieten in Verzug war, ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB sowie für eine ordentliche Kündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) gegeben. Die Zahlungen des Sozialhilfeempfängers innerhalb der Schonfrist lassen das Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB nicht wiederaufleben. Quelle: BGH © fotolia.de
Der Traum vom begehbaren Kleiderschrank:
Der Traum vom begehbaren Kleiderschrank kann so gut wie in jedem Haus oder jeder Wohnung realisiert werden. Was man dafür braucht, ist bestenfalls ein freier Raum, der im Handumdrehen zu einem großzügigen Kleiderschrank umfunktioniert werden kann. Ob in einem ungenutzten ehemaligen Kinderzimmer, auf dem Dachboden oder vielleicht an einer Abseite in einem Zimmer, mit etwas Planung und handwerklichem Geschick kann schon bald ein individuell gestaltetes Ankleidezimmer entstehen. Grundsätzlich gibt es bei der Innenausstattung eines begehbaren Kleiderschranks zwei Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der neue Kleiderschrank mit einem klassischen Schrankkorpus ausgestattet werden oder mit an der Wand oder der Decke angebrachten Trägerprofilen, beispielsweise aus Aluminium. Bei der zweiten Variante ist es ratsam, die Tragfähigkeit der Wände zu überprüfen. Voraussetzung für eine professionelle Raumplanung ist in jedem Fall, die Räumlichkeiten auszumessen und die Regale oder Stangen auf einer passende Höhe anzubringen. Regale, in denen beispielsweise Pullover verstaut werden, sollten bestenfalls eine Tiefe von 45 cm haben, Hemden sollten auf einer Höhe von 120 cm aufgehangen werden. Auch die Anzahl der Schubladen und ihr Standort sollte bei der Planung des begehbaren Kleiderschranks berücksichtigt werden. Ebenso wie die Ausstattung mit Schuhablagen, Handtaschenhaltern, Hosenhaltern oder Kleiderliften. Auch für Extras, wie rollbare Kommoden oder eine gepolsterte Schuhbank, findet sich meistens noch ein freier Platz. Mit einer durchdachten LED-Lichttechnik wird nicht nur für ausreichend Helligkeit und eine angenehme Atmosphäre gesorgt, sondern auch keine Hitze erzeugt. Wenn sich der begehbare Kleiderschrank in einem multifunktional genutzten Raum befindet, helfen Raumteiler und Schiebetüren dabei, die Räume voneinander abzutrennen. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de
Analyse: Mehrfamilienhäuser sind eine attraktive Anlage für europäische Investoren:
Laut einer Analyse des Immobiliendienstleisters Savillis sind Investments in Mehrfamilienhäuser in Deutschland unter europäischen Kapitalanlegern sehr beliebt. Im ersten Quartal diesen Jahres sind etwa 70 Prozent des europäischen Transaktionsvolumens in Investitionen in Mehrfamilienhäuser in Deutschland gefallen. In der Studie von Savillis wurden 12 Märkte untersucht. Somit führt Deutschland die Rangliste der Investitionstätigkeit bei Mehrfamilienhäusern an, auf dem zweiten Platz befindet sich Großbritannien mit 8 Prozent Marktanteil, gefolgt von Schweden mit 6 Prozent. Laut Prognosen von Savillis ist von einer stabilen bis höheren Investitionsnachfrage auszugehen. Trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bleibt der Wohnungsmarkt in Deutschland weiterhin stabil. Gründe dafür liegen in der recht hohen Ertragsstabilität und der Aussicht auf konstante bis steigende Renditen. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland erfüllt viele Anforderungen von internationalen Investoren hinsichtlich der Veränderungen auf dem Immobilienmarkt. Von der Nachfrage nach kleineren Haushalten über den Trend zur Urbanisierung bis hin zur steigenden Nachfrage nach mehr Flexibilität und maßgeschneiderten Dienstleistungen, Mietwohnungen besitzen gute Fundamentaldaten auf dem europäischen Mietwohnungsmarkt. Auch für Kreditgeber stellen Wohnimmobilien aufgrund von sicheren Mieteinnahmen eine gute Anlageform dar. Laut den Experten von Savillis ist davon auszugehen, dass künftig auch weniger besiedelte Standorte mit einer guten Infrastruktur zunehmend in den Fokus rücken werden. So ist davon auszugehen, dass der Mietwohnungsmarkt in Deutschland auch künftig den größten Investitionsmarkt in Europa darstellen wird. Quelle: Savillis © fotolia.de
Tipp: Was tun bei nassen Kellern?:
Wenn das Tiefgeschoss unter Wasser steht, muss schnell Abhilfe geschaffen werden. Denn wird der Keller nicht ordentlich getrocknet oder bleibt sogar feucht, kann Schimmel entstehen und sich zügig ausbreiten. Deshalb rät der Verband privater Bauherren (VPB) privaten Hausbesitzern, sich bei feuchten und nassen Kellern an einen Bauchsachverständigen zu wenden. Dieser kann untersuchen, wie groß der Wasserschaden ist und eine passende Trocknungs- und Sanierungsmethode empfehlen. Muss eine Schimmelsanierung durchgeführt werden, empfiehlt es sich, eine Fachfirma mit den Sanierungsarbeiten zu beauftragen. Ist ein Keller von Schimmel befallen, sind meistens Boden und Wände betroffen. In diesem Fall hilft nur eine komplette Sanierung. Es reicht nicht, die Wände lediglich zu überzustreichen. Um den Schimmel loszuwerden, muss der Putz komplett von den Wänden abgeschlagen und die Wandoberfläche neu aufgebaut werden. Stand der Keller unter Wasser, ist nicht auszuschließen, dass die Feuchtigkeit bis unter den Estrich oder die Dämmebene des Bodens gezogen ist und sich der Schimmel großflächig ausgebreitet hat. Wer den Fußboden nicht komplett ausbauen und erneuern möchte, kann den Estrich professionell trocknen und ein diffusionsoffenes Estrichfugensystem einbauen lassen. Zudem rät der VPB bei durch Unwetterkatastrophen nasse Keller auf die Dienstleistungen von ortsansässigen Fachfirmen zurückzugreifen. Von Handwerkertruppen, die bei Katastrophenmeldungen Hilfe anbieten, sollten Hausbesitzer Abstand nehmen. Nicht immer werden die Arbeiten gewissenhaft ausgeführt. Auch wenn es später darum geht, Gewährleistungsansprüche geltend machen zu wollen, ist es oftmals schwer, die reisenden Billigfirmen ausfindig zu machen. Qualifizierte regionale Handwerksbetriebe sind stets darum bemüht, ihrem guten Ruf gerecht zu werden und auch nach den abgeschlossenen Renovierungsarbeiten die Zufriedenheit der Kunden zu bewahren. Quelle: VPB © photodune.net
Ideen und Tipps für ein energieeffizientes Haus:
Das Online-Portal energiesparen-im-haushalt.de beschäftigt sich mit dem Angebot und dem Einsatz von umweltfreundlichen Techniken im Bereich Wohnen, Bauen und Sanieren. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tipps berichtet das Online-Portal regelmäßig darüber, wie Energie im Haushalt gespart und das Wohnklima verbessert werden kann. Dabei arbeitet die Redaktion eng mit Fachexperten und Energieberatern zusammen. Auch zu den Themen „Haus sanieren und modernisieren“ finden Interessenten umfangreiche Praxisbeispiele dazu, wie Eigenheimbesitzer ihre Wohnhäuser saniert und gleichzeitig den Immobilienwert gesteigert haben. Ob Modernisierung eines Einfamilien-Reihenhauses mit Klinkerfassade aus den 70er Jahren oder Kompletterneuerung eines Altbauhauses aus den 50er Jahren in ein modernes skandinavisches Holzhaus, die Möglichkeiten für Eigenheimbesitzer sind vielfältig. Erfahrene Energieberater unterstützen Eigentümer bei der Erstellung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzepts und informieren über zahlreiche staatliche Förderprogramme. Von der Außendämmung über den Austausch der Fenster bis hin zum Einbau einer Solaranlage oder der Installation eines Holzpelletofens, mit den richtigen Maßnahmen lassen sich die Energiekosten im Haushalt um ein Vielfaches reduzieren. Die Praxisbeispiele liefern nicht nur Informationen darüber, mit welche Maßnahmen das Eigenheim modernisiert werden kann, sondern auch Ideen hinsichtlich des Designs des Hauses oder des Innenausbaus. So sorgt beispielsweise ein alter gemauerter Kaminofen mit einer eingebauten Wassertasche für wohlig warme Raumluft und ein gemütliches Ambiente. Dabei wird der Kamin auf effiziente Weise an einen Heizwasser-Pufferspeicher angeschlossen, der die aus den Solarkollektoren gewonnene Wärme in das Wohnzimmer leitet. Auch in einem unter Denkmalschutz stehenden Haus müssen die Bewohner nach einer Modernisierung nicht mehr frieren. Da die Fassade eines Denkmalhauses nicht von außen gedämmt werden kann, sorgen 6 cm dicke Naturfaser-Hanfplatten, die im Wohnrauminneren unter der Tapete angebracht werden, für ausreichend Wärme an kalten Tagen. Quelle: energiesparen-im-haushalt.de © photodune.net
Tipp: Was tun, wenn die Holztreppe knarrt?:
Eine alte Holztreppe ist ein Blickfang in jedem Hausflur. Der Baustoff Holz ist deshalb so beliebt, weil er sich durch seine Stabilität und Festigkeit auszeichnet und besonders umweltfreundlich ist. Holz hat bei einem relativ geringen Eigengewicht eine hohe Tragfähigkeit, verfügt über gute Dämmeigenschaften und sieht zudem auch optisch gut aus. Kein Wunder also, dass der natürliche Baustoff bei viele Hausbesitzern so beliebt ist. Da Holz die Eigenschaft besitzt, sich mit den Jahren zusammenzuziehen und zu schrumpfen, kann es beim Steigen einer Holztreppe zu knarrenden oder quietschenden Geräuschen kommen. Die gute Nachricht ist: Mit relativen einfachen Maßnahmen kann Abhilfe geschaffen und die Treppe wieder geräuschlos gemacht werden. Da die Holzstufen mit der Zeit beim Betreten durchfedern, gilt es, die Stabilität wiederherzustellen. Dadurch, dass das Holz schrumpft, weitet es sich bei einer Belastung in die an den Wangen eingefrästen Nuten ein. Schiebt man einen dünnen Holzkeil an die freie Stelle zwischen Wange und beispielsweise die Wand oder die Stufen, wird der Freiraum eliminiert und das Holz kann nicht mehr ausweiten. In der Regel hören dann auch die störenden Geräusche auf. Handelt es sich um eine freiliegende Treppe, können die Treppenstufen nachträglich mit einem Gewindestab verschraubt werden. Dabei sollte die Schraube so lang sein, dass sie durch beide Wangen durchgeht und sie miteinander fest verknüpft. Bei geschlossenen Treppen kann man auf der Rückseite der Treppe die Setzstufe zusätzlich mit der Trittstufe fest verbinden. Weitere Tipps, wie Heimwerker knarrenden Geräuschen entgegenwirken können oder wie eine Trittschall-Dämmung angebracht werden kann, finden Interessenten auf der Internetseite des Online-Portals „Wohnglück“. Quelle: Wohnglück © fotolia.de