Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Wohnraum-Potenzial: Aufstockung mit Holzbauweise

In dicht besiedelten Städten offenbart sich ein neues Potenzial für Wohnraum: die Aufstockung von Bestandsbauten. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. In einer Bilderstrecke wird gezeigt, wie ein 50er-Jahre-Mehrfamilienhaus in Deutschland wurde durch mit zwei Holzkuben ergänzt wird. Dabei profitieren Bauherren nicht nur von einer nachhaltigen Bauweise, sondern auch von einer beeindruckenden Aussicht. Die beiden Kuben, die in Holzfertigbauweise auf das Gebäude gesetzt wurden, bieten einerseits einen offenen Wohn- und Essbereich und andererseits private Räumlichkeiten. Eine Dachterrasse verbindet diese zwei Bereiche, während bodentiefe Fenster und eine Deckenhöhe von über drei Metern einen luftigen Raumeindruck garantieren. Die Holzfertigbauweise zeichnet sich durch ihr geringeres Gewicht und schnelle Montage der vorgefertigten Elemente aus, was sie besonders für solche Aufstockungsprojekte geeignet macht. Trotz der Vorteile werden Dachaufstockungen noch nicht umfangreich genutzt, da ältere Gebäude oft statisch angepasst werden müssen und das Baurecht Aufstockungen erschwert. Daher sollten sich Bauherren laut des Portals an Spezialisten wenden wie Architekturbüros oder erfahrene Haushersteller. Sie helfen bei technischen und rechtlichen Herausforderungen und unterstützen bei den notwendigen Verhandlungen. Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de © Photodune

Sport: Radeln am Schreibtisch

Deskbikes bieten eine innovative Möglichkeit, Fitness und Arbeit im Homeoffice miteinander zu kombinieren. Diese Sportgeräte können einfach unter dem Schreibtisch platziert werden, wodurch während der Arbeit trainiert werden kann. Die Auswahl des richtigen Deskbikes hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter der maximalen Belastbarkeit, zusätzlichen Funktionen und der Ergonomie. Darauf weist das Portal „homeandsmart.de“ hin. Zudem spielen die Anpassungsoptionen für Sitz und Widerstand eine Rolle, um das Training individuell zu gestalten. Einige Modelle bieten Extras wie ein klappbares Design, LCD-Displays und Funktionen wie eine Pulsmessung. Bei der Auswahl eines Deskbikes ist es außerdem wichtig, die Größe und das Gewicht in Bezug auf den vorhandenen Platz und eventuelle Lager- oder Transportanforderungen zu berücksichtigen. So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, ob sich das Deskbike unter einem Schreibtisch aufstellen lässt, der nicht höhenverstellbar ist. Deskbikes können nicht nur beim Abnehmen unterstützen, sondern auch bei der Prävention von Gelenkschmerzen helfen und die Durchblutung fördern. Quelle und weitere Informationen: homeandsmart.de © Photodune

Gebäude: Professor äußert sich zu Wärmepumpen

„Wir können aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden nutzbare Wärme gewinnen – die Effizienz ist bei Wärmepumpen enorm“, meint Prof. Dr. Michael Schaub von der Hochschule Coburg. Neben einer CO2-Reduzierung könnten Wärmepumpen auch der Entlastung der Stromnetze dienen. Studien prognostizieren, dass zwischen 60 und 80 Prozent der Wärme in der Zukunft durch Wärmepumpen gedeckt werden. Prof. Schaub unterstreicht, dass Wärmepumpen, besonders bei Bestandsgebäuden, dank neuester Technologie effektiv funktionieren. Selbst bei Minustemperaturen könne warmes Wasser für die meisten Gebäude bereitgestellt werden. Es sei allerdings ein stufenweiser Ansatz bei der Finanzierung und Umsetzung von energieeffizienten Gebäudetechnologien notwendig. Anstatt sofort alle Heizsysteme auszutauschen, sollten Hausbesitzer priorisierte Pläne erstellen und mit kleineren Projekten beginnen. Das Ziel ist es, nicht alles gleichzeitig finanzieren zu müssen. Quelle und weitere Informationen: hs-coburg.de © Photodune

Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen. Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden. Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de © wavepoint

Rundfunkbeitrag: Klägerin muss trotz Unzufriedenheit zahlen

Kritik an der Programm- und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Das erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, AZ: 7 BV 22.2642). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim zuvor die Rundfunkbeitragspflicht aufgrund angeblichen „strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ infrage gestellt. Das Verwaltungsgericht München wies diese Klage in erster Instanz zurück und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu. In der Berufung betonte der BayVGH, dass der Rundfunkbeitrag gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein als Gegenleistung für die Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben wird. Das Hauptziel des Beitrags besteht darin, eine unabhängige, bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Programmfreiheit, die die institutionelle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten schützt und sie vor externer Beeinflussung bewahrt. Das Gericht machte weiterhin deutlich, dass die Kontrolle über die Einhaltung verfassungsmäßiger Vorgaben durch die pluralistisch besetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten erfolgt. Einwände bezüglich der Programminhalte beeinflussen demnach nicht die Rundfunkbeitragserhebung. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten zu wenden. Gegen das Urteil kann die Klägerin binnen eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Quelle: vgh.bayern.de/AZ: 7 BV 22.2642 © Photodune

Möbel: Portal liefert Tipps zum Selbermachen

Das Interesse am Selbermachen wächst laut des Portals brigitte.de stetig, insbesondere an DIY-Möbeln. Statt immer nur fertige Produkte zu kaufen, ziehen viele Menschen es vor, ihre eigenen Kreationen herzustellen. Dieser Trend zeige sich auf verschiedene Weise – von Upcycling alter Gegenstände über die eigene Herstellung eines Waschmittels bis zum Anbau von Lebensmitteln. Wer sich dem Do-it-yourself-Prinzip nähern möchte, kann mit kleineren Projekten beginnen. Dazu liefert das Portal einige DIY-Möbelideen. Ein Bücherturm könne beispielsweise als Beistelltisch dienen. Alles, was dazu benötigt wird, sind aussortierte Bücher, Farbe sowie eine Heißklebepistole. Die Bücher werden übereinander geklebt, bemalt und können dann als Tisch verwendet werden. Auch lässt sich auf eigene Faust ein Couchtisch herstellen, und zwar aus einem Drahtkorb und einem Holztablett. Mit einigen Schrauben und etwas Farbe ist schnell einen neuen Tisch entstanden. Mit wenigen Kisten, einer Holzplatte und optionalen Rollen können DIY-Fans ein individuelles Regal erstellen. Größere DIY-Möbelprojekte, insbesondere mit Paletten, bieten ebenfalls zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Paletten-Sofas für den Garten oder Garderoben für das Wohnzimmer – der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Es gibt sogar Anleitungen für den Bau eines Bettes aus Paletten. Für diejenigen, die Inspiration suchen, bietet der Artikel weitere Tipps und Ideen. Quelle: brigitte.de © Fotolia


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular