Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Kein Schadenersatz für Unfall mit Garagentor

Eine Porsche-Coupé-911-Fahrerin will aus der Tiefgarage einer Wohnanlage fahren. Sie öffnet das Tor mit einem Sensorschlüssel und fährt los. Das Garagentor schließt sich unerwartet, kracht auf ihr Autodach und beschädigt dieses. Weil das Garagentor geöffnet gewesen sei und während der Ausfahrt ihren Wagen getroffen habe, sieht sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der sie selbst angehört. Sie verklagt diese auf Schadenersatz. Das Amtsgericht München weist die Klage jedoch zurück (AZ: 1290 C 17690/22 WEG). Es moniert, dass kein eindeutiger Beweis dafür vorliegt, dass die Porsche-Fahrerin (Klägerin) tatsächlich bei grünem Lichtsignal die Ausfahrt begonnen und das Tor fehlerfrei passiert hat. Ebenso sei es möglich und nach der Schilderung der Klägerin sogar wahrscheinlicher, dass sie bei sich schließendem Tor die Ausfahrtsrampe befuhr. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Beginn ihrer Fahrt bei grünem Lichtsignal trug die Klägerin, jedoch konnte sie diesen Beweis nicht erbringen. Die WEG (Beklagte) betonte zudem, dass das Tor den technischen Standards entspricht und fehlerfrei funktioniert. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Klägerin beweisfällig blieb und wies die Klage daher ab. Es erklärte zudem, dass für den Fall, dass die Klägerin bei einem roten Signal in die Rampe eingefahren sei, keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seitens der WEG erforderlich gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: justiz.byern.de/AZ: 1290 C 17690/22 WEG © Fotolia

Demografie: Barrierearme Wohnungen fehlen

In Deutschland leben zunehmend mehr Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Privathaushalten. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnte 2022 in etwa 13 Millionen Haushalten mindestens eine Person dieser Altersgruppe. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Haushalte. Vor 20 Jahren lebte in nur 29 Prozent der Haushalte mindestens eine Person ab 65 Jahren. Über ein Drittel der älteren Menschen ab 65 Jahren lebt allein. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Alleinlebenden außerdem, vor allem in der Gruppe der über 85-Jährigen. Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein häufiger Grund dafür. Ein dringendes Problem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist der Mangel an barrierearmen Wohnungen. 2022 hatten 81 Prozent der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnung. Nur 6 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Kriterien für barrierearmes Wohnen. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen kontinuierlich. Quelle und weitere Informationen: destatis.de © Fotolia

Trend: Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland

Laut des Immobilienpreisindexes (GREIX) ist ein signifikanter Rückgang der Wohnimmobilienpreise in Deutschland im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Dieser Trend ist in allen Wohnsegmenten erkennbar, mit regional unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere in den großen Städten Köln und Berlin blieben die Preise relativ stabil, während in anderen Regionen teils erhebliche Preisrückgänge festgestellt wurden. Parallel dazu sank auch die Zahl der Immobilientransaktionen deutlich, was auf ein schwächelndes Marktinteresse hindeutet. Im Detail zeigen die Daten des GREIX, dass die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1,5 Prozent gesunken sind, während Einfamilienhäuser einen Rückgang von 3,2 Prozent und Mehrfamilienhäuser sogar einen Rückgang von 5,9 Prozent verzeichneten (gegenüber Q2 2023). Inflationsbereinigt fallen diese Rückgänge noch deutlicher aus (2,2 Prozent, 3,9 Prozent und 6,6 Prozent). Im Jahresvergleich zu Q3 2022 erlebten alle Wohnsegmente starke Preisrückgänge: Die Preise für Eigentumswohnungen sanken um 10,5 Prozent, die für Einfamilienhäuser um 12,1 Prozent und die für Mehrfamilienhäuser um 24 Prozent. In den sieben größten deutschen Metropolen – mit Ausnahme von Köln, wo ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war – gingen die Preise für Eigentumswohnungen zurück. Düsseldorf verzeichnete dabei mit minus 6,6 Prozent den stärksten Preisrückgang. Außerhalb der Top-7-Städte zeigten sich ebenfalls Rückgänge, wobei Leipzig, Duisburg, Münster und Erfurt besonders stark betroffen waren. Positive Ausnahmen bildeten Chemnitz und Potsdam mit Preissteigerungen. Der Greix wird durch öffentliche Fördermittel finanziert. Er ist ein Projekt des von der DFG geförderten Bonn-Kölner-Exzellenzclusters ECONtribute und des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) in Kooperation mit den lokalen Gutachterausschüssen. Quelle und weitere Informationen: ifw-kiel.de © Fotolia

Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren. Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet. Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen. Quelle: vdi.de © wavepoint

Wärmepumpen: Im Aufwind

Der Einsatz von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung in Neubauten und Bestandsgebäuden gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie stellen eine zukunftsfähige Lösung dar, die erneuerbare Energien nutzt. Die Brauchwasser- bzw. Warmwasserwärmepumpe, eine Form der Hybridheizung, kann vor allem in Bestandsgebäuden sinnvoll eingesetzt werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Für unsanierte Altbauten sei die Installation einer Brauchwasserwärmepumpe ein erster Schritt zur Reduzierung des fossilen Energieverbrauchs. In Bestandsgebäuden bieten Brauchwasser- oder Warmwasserwärmepumpen eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Durchlauferhitzern, Boilern oder Kombithermen. Sie erreichen eine Jahresarbeitszahl zwischen drei und vier. Das bedeutet, dass sie pro Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugen können. Ein geeigneter Aufstellort ist für die Effizienz der Warmwasserwärmepumpe entscheidend. Idealerweise eignen sich Räume mit relativ hoher Lufttemperatur. Die Anschaffungskosten einer Warmwasserwärmepumpe liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro, zuzüglich möglicher Installations- und Montagekosten. Die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale stehen telefonisch unter 0800 809 802 400 für eine weitere individuelle, anbieterunabhängige und kostenlose Beratung zur Verfügung. Quelle: vebraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia

Denkmalschutz: Streit um Photovoltaikanlage in Goslar

Ein Hauseigentümer muss die Photovoltaikanlage auf seinem denkmalgeschützten Haus in Goslar abbauen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (AZ: 1 ME 15/23). Damit hat der das Niedersächsische OVG auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig revidiert und die Beschwerde der Stadt Goslar gegen den Hauseigentümer stattgegeben. Der Hauseigentümer hatte ohne die notwendige Genehmigung eine Photovoltaikanlage installiert, die einen Großteil des Daches überdeckte und nicht farblich angepasst war. Er betrachtete den von der Stadt angeordneten Abbau der Anlage als unverhältnismäßig, da das niedersächsische Denkmalschutzgesetz Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern zulässt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zunächst zu seinen Gunsten entschieden. Grund dafür war, dass die Anlage möglicherweise genehmigungsfähig sei, insbesondere weil sie das äußere Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtige. Jedoch entschied der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass die Anlage nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei, insbesondere da das Haus in der UNESCO-geschützten Altstadt von Goslar liegt. Bei der Genehmigung müsse das Interesse an erneuerbaren Energien und der Denkmalschutz gegeneinander abgewogen werden müssten. Photovoltaikanlagen sollten dem Denkmalschutz Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Standort und Design. Der endgültige Beschluss kann nicht angefochten werden. Quelle: oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/AZ: 1 ME 15/23 © Fotolia


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