Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Händler können Miete im Lockdown kürzen
Händler, die aufgrund der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 vom Lockdown betroffen waren, können ihre Gewerbemiete kürzen. Diese entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch kommt es dabei immer auf den Einzelfall an. Bei einer Entscheidung müssen laut BGH mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Dazu muss geprüft werden, mit welchen Umsatzmaßeinbußen der Lockdown einherging, welche Maßnahmen der Händler gegen drohende Verluste ergriffen und welche staatlichen Leistungen er erhalten hat. Im vorliegenden Fall hat ein Vermieter gegen den Mieter einer Filiale des Textildiscounters Kik in Sachsen geklagt. Kik musste aufgrund der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. März bis zum 19. April 2020 seine Türen schließen und entrichtete daraufhin für den Monat April 2020 keine Miete. Daraufhin klagte der Vermieter vor dem Landgericht Chemnitz auf die Zahlung der Miete von 7.854 Euro und bekam zunächst Recht. Jedoch legte der Textildiscounter (der Beklagte) Berufung ein. Daraufhin verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Beklagten zu einer Zahlung von nur 3.720,09 Euro. Doch der Vermieter verlangte weiterhin die volle Miete und der Beklagte wollte weiterhin nicht zahlen. Der BGH hob das Urteil des OLG auf und verwies die Sache an dieses zurück. Das bedeutet, dass das OLG nun die Aspekte des Einzelfalls prüfen muss. Der BGH weist darauf hin, dass sich „durch die COVID-19-Pandemie […] letztlich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht [hat], das von der mietvertraglichen Risikoverteilung ohne eine entsprechende vertragliche Regelung nicht erfasst wird“. Das damit verbundene Risiko könne daher regelmäßig keiner Vertragspartei allein zugewiesen werden. Auch die pauschale Betrachtungsweise ohne Berücksichtigung der Umstände die Miete für den Zeitraum der Schließung um etwa die Hälfte herabzusetzen – wie vom OLG vorgeschlagen – lehnt der BGH ab. Quellen und weitere Informationen: XII ZR 8/21/BGH/wiwo.de/zeit.de/tagessschau.de © Fotolia
Küchen: Trends 2022
Welche Küchentrends 2022 angesagt sind, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ herausgefunden und in einer Bilderstrecke aufgeschlüsselt. Zu den Trends zählen unter anderem natürliche Materialien, dunkle Küchenfronten und matte Flächen. Zudem werden die Arbeitsplatten dünner und somit auch filigraner. Das Portal nennt als Trend auch ein sogenanntes „Küchen-Wohn-Arbeitszimmer“. Damit wird unter anderem „der sanfte Übergang zwischen Küche und Wohnbereich“ bezeichnet. Im Hinblick auf die Geräte in der Küche ist zu erkennen, dass diese – aufgrund der zunehmend offenen Küchen – leiser werden. So sind zum Beispiel Dunstabzugshauben und Kühlschränke zu haben, die kaum Geräusche verursachen. Außerdem sind moderne Induktionskochfelder angesagt, die das Kochen erleichtern. Auch Backöfen, die backen, braten und dämpfen können, liegen im Trend. Interessenten, die eine neue Küche planen, oder die sich die Trends für 2022 ansehen möchten, werden unter schoener-wohnen.de fündig. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net
Immobilienmarkt: DIW weist auf spekulative Übertreibungen hin
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat kürzlich die Immobilienpreisentwicklung in 114 deutschen Großstädten untersucht. Dabei ist herausgekommen, dass die Preise für Eigenheime und Eigentumswohnungen im Vergleich zu 2020 um 9 Prozent gestiegen sind. Das DIW ist der Auffassung, dass es „in immer mehr Regionen und Marktsegmenten […] zu spekulativen Übertreibungen [kommt], insbesondere bei Eigentumswohnungen und Baugrundstücken in Metropolen wie Berlin, Hamburg und München“. Auch die Mieten sind laut DIW angestiegen – allerdings nur etwa halb so stark wie die Kaufpreise. Für ihre Studie haben die Verantwortlichen auf Basis von Daten des Immobilienverbandes IVD die Entwicklung in den 114 größten deutschen Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern untersucht. Die vollständige Studie ist unter diw.de zu finden. Quelle: diw.de © photodune.net
Projekt: Entwicklung eines Standard-Holzbausystems
Ein offenes Standard-Holzbausystem für öffentliche Gebäude wollen die Hochschule Wismar, die Technische Universität Braunschweig, der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) und die Haas Fertigbau GmbH bis Ende 2024 gemeinsam entwickeln. Dabei soll es sich laut Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe um ein Standard-Holzbausystem handeln, das Planern sowie kleineren bis mittleren Zimmerei- und Holzbaubetrieben die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ermöglicht. Ziel des Standard-Holzbausystems ist es unter anderem, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe von öffentlichen Gebäuden zu verschnellern und die Prozesse und die Gebäude zu optimieren. Das Projekt durchläuft drei Stufen: die Entwicklung, die Anwendung und die Etablierung. Dabei sollen unter anderem digitale Prototypen entstehen, Konstruktionskataloge entwickelt und ein webbasiertes Informationsportal „Standard-Holzbausysteme+nR“ geschaffen werden. Die Daten des Projektes, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe gefördert wird, werden im Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – unter anderem über einen Leitfaden, Veröffentlichungen und Seminare. Weitere Informationen zum Vorhaben erhalten Interessenten auf der Seite kiwhu.de. Quelle: FNR/kiwhu.de © photodune.net
Grunderwerbsteuer: So lange müssen Paare und Singles sparen
Wie lange müssen Singles und Paare für die Grunderwerbsteuer sparen, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Dieser Frage geht der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (iwd) nach. Herausgekommen dabei ist, dass Paare, die ein Einfamilienhaus kaufen möchten, 5,5 Monatseinkommen für die Grunderwerbsteuer zur Seite legen müssen. Bei Singles, die eine Eigentumswohnung erwerben möchten, sind es 4,6 Monatseinkommen. Bezieht man eine Sparrate von rund 11 Prozent des Nettoeinkommens mit ein, bedeutet das laut iwd, dass Immobilienkäufer für den Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durchschnittlich vier Jahre lang für die Grundsteuer sparen müssen. Diese Dauer ist – je nach Stadt – jedoch extremen Schwankungen unterlegen. In Berlin müssen sowohl Paare, die ein Eigenheim erwerben möchten, als auch Singles, die sich eine Eigentumswohnung kaufen möchten, am längsten sparen. Sie benötigen allein über zehn bzw. über neun Jahre für das Ansparen der Grunderwerbsteuer. Als Gründe dafür nennt das iwd die mittleren Einkommen, die hohe Nachfrage nach Immobilien und die stark gestiegenen Preise für diese. Günstig hingegen kommen Paare in Wunsiedel im Fichtelgebirge weg (1,64 Jahre) und Singles in Görlitz (1,30 Jahre). Quelle und weitere Informationen: iwd.de © photodune.net
Baumfällung: Vermieter dürfen Kosten umlegen
Vermieter können die Kosten für die Fällung eines morschen Baums auf einem Mietgrundstück auf ihre Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 107/20). Demnach zählen die Kosten für die Fällung eines Baumes zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegen eine Wohnungsbaugesellschaft geklagt, die eine morsche Birke fällen und die Kosten dafür von rund 2.500 Euro auf die Mieter umlegen ließ. Auf die Mieterin entfielen Kosten von rund 415 Euro. Sie zahlte diese zwar, aber unter Vorbehalt, und forderte schließlich ihr Geld zurück. Ohne Erfolg. Denn die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, umfasse auch die Fällung eines Baumes. Der BGH weist auch darauf hin, dass es sich bei den Kosten einer Baumfällung um erwartbare Kosten handelt. Quelle: BGH/ AZ: VIII ZR 107/20 © Fotolia