Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Trend: Mikro-Living und Mikro-Apartments:

Laut Prognosen von Experten aus der Wohnungswirtschaft werden sich die Angebote aus der Asset-Klasse „Mikro-Apartments“ auch weiterhin auf dem Wohnungsmarkt etablieren und vergrößern. So nennt beispielsweise der Immobilienberater BNP Paribas Real Estate einige Gründe für die vielversprechenden Prognosen. Allem voran bieten Mikro-Apartments durchweg eine stabile Auslastung. Denn auch in der schwierigen Corona-Pandemie haben sich die Auslastungszahlen kaum verändert. Damit unterscheiden sich Mikro-Apartments von den sogenannten Serviced Apartments und Hotels, die durch die Corona-Pandemie unter starken Einbußen der Belegungszahlen leiden. Einer der Gründe für die stabile Belegung der Mikro-Apartments ist laut Experten der Wohnraummangel in Großstädten, insbesondere in zentralen Lagen. Hier ist moderner und effizienter Wohnraum knapp. So bezahlen Bewohner von Mikro-Apartments lieber eine höhere Wohnraummiete und behalten auch bei Abwesenheit ihr Mikro-Apartment, als das Risiko einzugehen, sich auf die langwierige Suche nach einer neuen Wohnung zu begeben, wenn die Beschränkungen der Pandemie wieder aufgehoben werden. Aufgrund des starken Community-Gefühls, welches charakteristisch für diese Asset-Klasse ist, verspüren viele Bewohner den Wunsch danach, zu bleiben und erhöhen die emotionale Bindung an das Mikro-Zuhause. Ein weiterer Grund, warum auch nach der Corona-Pandemie mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist, ist die Zuwanderung aus anderen, insbesondere europäischen, Ländern. Experten vermuten einen Zuzug von Arbeitnehmern aus dem Ausland, zum Beispiel aus dem von der Corona-Pandemie schwergetroffenen Südeuropa oder aufgrund des Brexit mit Arbeitnehmern aus dem angelsächsischen Raum. Da in vielen europäischen Großstädten wie Barcelona, London oder Madrid die Mieten deutlich höher sind als in Deutschland, sind die europäischen Arbeitnehmer bereit, auch mehr Geld für Mieten auszugeben. Zudem wird die Asset-Klasse aufgrund eines niedrigen Risikoprofils auch in Zukunft das Interesse von Investoren wecken. Quelle: BNP © fotolia.de

Tipp: Schlüsselfertige Häuser:

Bauherren, die sich entscheiden, ein Haus „schlüsselfertig“ zu bauen, müssen wichtige Punkte beachten – denn nicht jedes schlüsselfertige Haus ist komplett fertiggestellt und einzugsbereit. Da der Begriff „schlüsselfertig“ nicht geschützt ist, ist besonders darauf Acht zu geben, welche Leistungen das Bauvorhaben beinhaltet und welche Kosten noch dazukommen können. Hierfür sollten Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung die Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen und sich ggf. weitere Vertragsunterlagen vorzeigen lassen. Empfehlenswert ist, sich genau zu überlegen, inwieweit das Haus fertiggestellt werden soll. Welche Baumaßnahmen gehören dazu und welche Baumaterialien sollen verwendet und eingesetzt werden? Anschließend überprüft man mit dem gewünschten Baupartner, mit welchen Leistungen noch zusätzlich gerechnet werden muss und wie hoch sich die Kosten für diese belaufen. Auch die Qualitätskriterien der Materialien und Produkte sollten vorab geklärt und schriftlich festgehalten werden. Je detaillierter die Baubeschreibung, desto höher die finanzielle Planungssicherheit. Ebenso gilt es, zu dem „schlüsselfertigen Haus“ die Baunebenkosten zu kalkulieren. Dazu gehören beispielsweise Kosten in Bezug auf das Baugrundstück wie die Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch. Auch die Maklerprovision, Gebühren für den Notar sowie Gebühren für die Grundschuld zählen zu den Kosten. Wird das Fertighaus auf einem eigenen, bereits vorhandenen Grundstück gebaut, müssen Kosten dazugerechnet werden, die der Vorbereitung der Bauplanung dienen. Dazu gehören beispielweise die Erschließung des Grundstücks, die Vermessung, Erdarbeiten oder die Kosten für ein Bodengutachten. Oftmals sind die Baunebenkosten nicht in dem Angebot des Bauträgers oder Hausherstellers kalkuliert. Weitere Informationen zum Thema bietet der Fachschriften-Verlag. Quelle: hausbauhelden.de © fotolia.de

Urteil: Stellparkplätze im Innenhof zulässig:

In einem Wohngebiet in Sachsen-Anhalt sollte das Gebäude, in welchem sich bis zum Jahre 2016 ein Jugendamt befand, zu einem Wohnhaus umfunktioniert werden. Die dort entstehenden Wohnungen sollten ab 2019 vermietet werden. Zudem sollten im Innenhof des Gebäudekomplexes 26 Autostellplätze entstehen. Für die Baumaßnahmen lag der Eigentümerin eine Baugenehmigung vor. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks erhob gegen die Genehmigung für die Errichtung der Parkplätze Klage und beantragte zudem Eilrechtsschutz. Aus seiner Sicht sei mit einem erhöhten und unzumutbaren Lärmaufkommen zu rechnen. Vor dem Verwaltungsgericht (VwG) Halle hatte die Klage des Eigentümers des Nachbargrundstücks Erfolg (AZ 2 M 71/20). Das VwG stimmte dem Kläger zu, dass die Genehmigung für den Bau der Stellparkplätze rechtswidrig sei. Denn durch die 26 Parkplätze sei mit einer Erhöhung der Lärm- und Abgasentwicklung zu rechnen. Dies verstoße gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme. Die Grundstückseigentümerin des ehemaligen Jugendamtes erhob gegen den Entscheid des VwG Beschwerde. Im Gegensatz zum VwG entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt, die Genehmigung für die Errichtung der Parkplätze sei rechtmäßig. Zudem sah das OVG keinen Grund für die Einwilligung zum Eilrechtschutz für den Kläger. Das OVG entschied, dass weder ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme vorliegen würde noch sei die Lärm- und Abgasentwicklung unzumutbar. Den Entscheid begründet das OVG damit, dass bereits in der Vergangenheit Fahrzeuge im Innenhof des Gebäudekomplexes abgestellt wurden. Auch befänden sich im gesamten Straßenviertel zahlreiche Stellanlagen, sodass den Anwohner des Wohngebiets die Lärmbelästigung durch ankommende und abfahrende Autos zuzumuten sei. Quelle: OVG Sachsen-Anhalt © fotolia.de

Tipps: Flur als Wohnraum gestalten:

Der Flur gehört genauso zur Wohnung und somit zum eigenen Zuhause wie das Wohn-, Ess- und Schlafzimmer. Doch oftmals wird dieser lediglich als Durchgangsbereich oder wie ein Abstellraum behandelt. Eigentlich verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ein Flur der erste Raum ist, den man im eigenen Zuhause betritt. Um Einrichtungsfehler zu vermeiden und dem Korridor denselben Charme zu verleihen, wie dem Rest der Wohnung, gibt es zahlreiche Tipps, mit denen im Handumdrehen mehr Wohlfühlatmosphäre entsteht. Zunächst sollte im Flur Platz geschaffen und wuchtigen Möbeln Ade gesagt werden. Denn ausladende Schuhschränke und vollgestopfte Garderoben lassen den Raum schnell überfüllt und chaotisch erscheinen. Besser geeignet sind schmale Schränke, lange Wandboards und schicke Garderobehaken. Ein in Längsrichtung verlegter Boden vergrößert den Raum optisch. Auch die Wandfarbe sollte wohlgewählt sein. Helle Farben wirken freundlich. Besonders ruhig und harmonisch wirkt der Flur, wenn auch die Türen passend zur Wand lackiert oder gestrichen werden. Farbakzente verleihen dem Raum eine persönliche Note. Auch die Beleuchtung spielt eine wichtige Rolle. Während das Deckenlicht lediglich zum Saubermachen genutzt werden sollte, verleihen indirekte und diffuse Lichtquellen ein wohliges Ambiente und kreieren optisch mehr Raumtiefe. Eine kleine Sitzgelegenheit hilft nicht nur beim Schuhe anziehen, sondern sorgt für reichlich Wohnzimmeratmosphäre. Wenn es darum geht, Dinge zu verstauen, kommt ein geschlossenes und modernes Aufbewahrungssystem ins Spiel. Die Grundlage dafür ist allerdings, ungenutzte Klamotten und Gegenstände auszusortieren und nur das zu behalten, was man wirklich braucht. Herbst- und Winterjacken sowie Schuhe gehören im Frühling und im Sommer verstaut und nicht in den wohnlichen und einladenden Flur. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Forsa-Studie: Wohnen im Alter:

Die Forsa-Studie „Wohnen im Alter“ im Auftrag von Vivir im Rahmen des Projekts „Vivienda“ beschäftigt sich mit der Neuentwicklung der Wohnkultur der Generation 60 Plus. Im Zentrum der Projektplanung von Vivir stehen Wohn- und Lebenskonzepte, die auf eine rege Gemeinschaft und individuelle Serviceangebote ausgerichtet sind. Mit neuen Wohnkonzepten soll ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter gewährleistet werden. Die Umfrageergebnisse der Studie zeigen deutlich, dass Menschen über 60 sich nach Wohnkonzepten sehnen, in denen Gemeinschaft, Aktivität und Service im Fokus liegen. So würde jeder Zweite der Befragten im Alter noch einmal umziehen. Ebenso hegt die Hälfte der Studienteilnehmer den Wunsch, auch in Zukunft neue Bekanntschaften zu knüpfen und sich in eine Gemeinschaft einzubringen: 77 Prozent der Teilnehmer würden den Garten mit anderen teilen, 65 Prozent den Sport- und Fitnessraum, 44 Prozent die Waschmaschine und 37 Prozent das Auto. Auf die Frage, welche Aspekte im Alter wichtig sind, gaben 88 Prozent der Studienteilnehmer an, dass sie das eigene Leben genießen möchten. 64 Prozent möchten neue Hobbys entdecken und 58 Prozent neue Freundschaften eingehen. Neben dem Leben in Gemeinschaft stehen für die Studienteilnehmer Aspekte wie Sicherheit und Komfort im Zentrum. Dazu gehören beispielsweise eine gute Infrastruktur und die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zu Ärzten und Dingen des täglichen Bedarfs. Eine altersgerechte Ausstattung, Barrierefreiheit sowie individuelle Serviceleistungen sind für 90 Prozent der Teilnehmer der Grundstein einer selbstbestimmten Lebensführung. Auch Angebote im Sport- und Freizeitbereich sowie ein Angebot von Veranstaltungen, Vorträgen und Happenings gehören, laut Aussagen der Studienteilnehmer, zu modernen Wohn- und Lebenskonzepten im Bereich „Wohnen im Alter“ dazu. Quelle: Vivienda © fotolia.de

Die Vielfalt der Garagentore:

Wer im Besitz einer Garage ist, hat die Qual der Wahl, wenn es darum geht, das passende Tor zu finden. Ob Rolltor, Sektionaltor, Schwing-, Schiebe- oder Flügeltor, Garagentore gibt es in unterschiedlichen Funktionsweisen und Materialien. So können Eigentümer zwischen Aluminium-, Kunststoff oder Holztoren wählen. Garagentore können manuell oder elektronisch geöffnet werden. Gemeinsam haben die heutigen Ausführungen, dass sie seit 2005 hohen Sicherheitsstandards und Leistungsanforderungen gemäß der DIN-Norm EN 13241-1 entsprechen. In Deutschland sind Schwingtore die am häufigsten verwendete Variante. Sie sind zwar im Vergleich zu den anderen Toren preisgünstig, jedoch haben sie einen großen Nachteil: Genauso wie Flügeltore benötigen sie ausreichend Platz zum Öffnen und Schließen, da sie in ihrer gesamten Größe nach außen geschwungen werden. Gegebenenfalls müssen in der Garageneinfahrt stehende Gegenstände aus dem Weg geräumt werden. Nach Bedarf lässt sich ein Schwingtor mit einem Elektromotor ausstatten und kann per Knopfdruck bedient werden. Ein Flügeltor wird in der Regel aus Holz angefertigt und überzeugt mit seiner charmanten Optik. Rolltore sowie Sektionaltore zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nach außen geschwenkt werden, sondern sich beim Öffnen innerhalb der Garage zusammenziehen. Bei einem Rolltor ist zu bedenken, dass die Rollläden in einen Rollladenkasten eingedreht werden. Dieser hängt an der Decke im Inneren der Garage und benötigt zusätzlich Platz. Rolltore werden mithilfe eines elektrischen Motors bewegt, da die Rollläden schwer sind und sich nicht per Hand hochschieben lassen. Auch Sektionaltore benötigen keinen Schwenkraum. Sie bestehen aus rechteckigen Einzelelementen, die sich an der Seite (Seitensektionaltore) oder an der Decke (Deckensektionaltore) befinden und die zusammengeschoben werden. Schiebetore werden auf Schienen auf- und zubewegt und lassen sich manuell oder elektronisch öffnen und schließen. Quelle: hausbauhelden.de © photodune.net


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