Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Private Vermieter in der Pflicht
Private Vermieter dürfen ihre Immobilie nicht leichtfertig zu einem überzogenen Mietpreis an Verwandte vermieten. So entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21). Im vorliegenden Fall hatte ein privater Vermieter seine 53 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung für 810 Euro pro Monat an seinen Cousin und dessen Familie vermietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete durfte unter Berücksichtigung einer zwanzigprozentigen Wesentlichkeitsgrenze jedoch zunächst rund 550 Euro beziehungsweise ab dem 1. Juni 2020 höchstens 570 Euro betragen. Die Miete kam dem Cousin zwar sehr hoch vor, jedoch schloss er den Mietvertrag ab, weil er sich bereits seit über einem Jahr auf Wohnungssuche befand. Nach Ansicht des Gerichts hat der private Vermieter die Situation der Wohnungsknappheit ausgenutzt. Zwar habe er sich bei den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Höhe des Mietpreises erkundigt. Dies allein reiche aber nicht aus. Stattdessen hätte er sich bei sachkundigen Stellen darüber informieren müssen, zu welchem Preis er seine Wohnung vermieten darf. Der private Vermieter muss nun nicht nur eine Geldbuße zahlen, sondern auch die erwirtschafteten Mehrerlöse abführen. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Fotolia
Schränke: Nicht direkt an die Wand stellen
Die Initiative Pro Massivholz (IPM) weist auf lustige Weise auf die Vorteile eines Kleiderschrankes aus Massivholz hin: „[…] Der natürliche Werkstoff Holz [ist] von Haus aus antistatisch und zieht damit keinen Schmutz sowie Staub an, womit die Entscheidung für einen Massivholzschrank gerade Putzmuffeln in die Karten spielt“, erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der IPM. Darüber hinaus bieten Kleiderschränke aus Massivholz laut IPM weitere Vorteile Stabilität und Langlebigkeit. Zudem können Kleiderschränke aus Massivholz auf spezielle Kundenwünsche zugeschnitten werden und unter anderem exakt in Dachschrägen eingebaut werden. Werden Kleiderschränke aufgebaut, sollte der Abstand von der Wand fünf bis sechs Zentimeter betragen, damit die Luft zirkulieren kann. Außerdem sollte im Schlafzimmer auf einen Mindestabstand von 80 Zentimetern zwischen dem Bett und dem Kleiderschrank geachtet werden. Auf diese Weise kommen die Bewohner laut IPM nicht nur gut aus dem Bett heraus, sondern auch gut an den Kleiderschrank heran. Wie groß der Kleiderschrank sein sollte, bemisst sich an der Anzahl der Bewohner, die diesen nutzen. Die IPM empfiehlt als Faustformel einen Kubikmeter Schrankvolumen pro Person. Durch die Wahl einer entsprechenden Maserung kann die Optik eines Raumes entsprechend beeinflusst werden. Senkrecht gemaserte Schrankfronten erzeugen eine optische Streckung des Raumes, wohingegen horizontal gemaserte Schrankfronten den Raum optisch niedriger erscheinen lassen können. Quelle: moebelindustrie.de © photodune.net
Studie: MCC empfiehlt Sozialpaket
Das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) empfiehlt in einer Studie, anstelle der Mehrsteuersenkung auf Gas ein Sozialpaket zu schaffen. Bei diesem soll die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine regelmäßige „EnergiepreispauschalePlus“ von 80 Euro monatlich für Steuerpflichtige mit einem Nettogehalt von höchstens 3.000 Euro und 40 Euro monatlich für Nicht-Steuerpflichtige ergänzt werden. Zudem möchte der MCC, dass eine sogenannte Gaspauschale von 100 Euro monatlich an alle Haushalte mit Gasheizung gezahlt wird. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen laut MCC über das Finanzamt, die Rentengeldkasse sowie die Kindergeldkasse. An den Entlastungen kritisiert der MCC besonders, dass diese „weder auf besonders betroffene Gas-Haushalte noch auf Bedürftige“ zugeschnitten sind und dass beispielsweise eine arme Familie mit vier Personen immer noch Mehrkosten von rund 170 Euro habe. Der Studie liegen die Annahmen zugrunde, dass Gas von Mai 2022 bis April 2022 286 Prozent mehr kostet, Heizöl 138 Prozent, Fernwärme 118, Diesel 57, Super-Benzin 34 und Strom 31 Prozent mehr. Durch aktuell Maßnahmen würden die Bürger zwar schon entlastet, aber noch nicht genug. Ein weiteres Sozialpaket mit Pauschalzahlungen und einem zusätzlichen Volumen von knapp 30 Milliarden Euro könnte die Mehrkosten, die sich laut MCC trotz der Maßnahmen für eine Familie mit vier Personen auf 264 Euro belaufen nach MCC-Berechnungen auf 133 Euro senken. Quelle und weitere Informationen: mcc-berlin.net © Fotolia
Brandschutz: BG Bau informiert
Über den Brandschutz am Bau informiert die BG Bau kleine- und mittelständische Unternehmen aus der Bauwirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Interessenten können über die Seite bgbau.de so beispielsweise die Broschüre „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ für 5 Euro bestellen. Außerdem gibt es auch eine sogenannte Bausteine-App, die Tipps für ein sichereres Arbeiten gibt. Geben Nutzer in der Bausteine-App „Brandschutz“ ein, können sie beispielsweise zehn verschiedene Merkblätter zu verschiedenen Themen einsehen. Die Themen reichen dabei von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen über Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Heiz- und Flammgeräten bis hin zu Hinweisen zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen. Darüber hinaus bietet die BG Bau ganzjährig auch Online-Seminare zum Thema „Betrieblicher Brandschutz“ an. In 60 Minuten informieren Experten Unternehmer und Führungskräfte diesbezüglich über den neuesten Stand der Technik und darüber, was dieser konkret für verschiedene Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze bedeutet. Weitere Informationen zu den nächsten Seminaren erhalten Interessenten unter seminare.bgbau.de. Quelle: bgbau.de © Photodune
Nominierung: Kandidaten für Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben
Ob Deckenlösung für eine mehrgeschossige Holzbauweise, Trockenstapelsystem für Mauerwerkssteine oder ein Smart-Bike-Parking-System – das Bundesumweltministerium (BMUV), das Umweltbundesamt (UBA) und das Internationale Design Zentrums Berlin (IDZ) haben die 28 Nominierten für den Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben. Interessenten können sich über die Nominierten und ihre Projekte unter bundespreis-ecodesign.de/de/gewinner/nominierte-2022 einen Eindruck verschaffen und sich die umweltfreundlichen Kreationen von Designern, Unternehmen und Studierenden aus Deutschland und Europa ansehen. Wer den Bundespreis Ecodesign 2022 erhält, entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus den Bereichen Politik, Produktdesign und Umwelt. Die Gewinner werden am Montag, 5. Dezember, bei der Preisverleihung durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke verkündet. Ihnen winken Geldpreise von jeweils 1.000 Euro. Quelle: umweltbundesamt.de/bundespreis-ecodesign.de © Photodune
Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden
Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf. Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind. Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten. Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de © Fotolia