Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Aus Eins mach Zwei: Trennwände:

Wer sich in seinem Zuhause mehrere Räume wünscht, um beispielsweise den Büro- oder Arbeitsraum vom Wohnzimmer zu trennen oder ein separates Kinderzimmer einzurichten, wenn Nachwuchs ansteht, kann dies auf eine recht einfache und kostengünstige Weise realisieren. Mit dem Einbau einer Trennwand lassen sich aus einem Raum gleich zwei machen. Damit trotz der Zweiteilung ausreichend Platz vorhanden ist, eignen sich Zimmer ab einer Größe von 20 Quadratmetern besonders gut. Eine eingebaute Trennwand kann aus Holz, Metall, Porenbeton oder aus Gipsdielen bestehen. Vor allem die Trockenbauweise von Montage-Trennwänden hat gegenüber einer gemauerten Wand viele Vorteile. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Internetseite von „Das Haus online“ erfahren Hobbyhandwerker, wie sie eine Trockenbau-Trennwand in Eigenregie errichten können. Trockenbau-Trennwände sind ökonomisch in der Anschaffung und können individuell gestaltet werden. Bevor es mit dem Bau und Aufbau beginnt, sollte zunächst festgelegt werden, wo die Trennwand im Raum entlangläuft, welche Länge sie haben und wo sich die Tür befinden soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Trennwand schnell wieder abgebaut werden kann, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Während eine Trennwand aus Metall sich leicht auf- und abbauen und über eine Kurve biegen lässt, sollte ein besonderes Augenmerk auf ihren Schallschutz gelegt werden. Um Geräusche aus dem Nebenraum fernzuhalten, empfiehlt sich eine Metallwandstärke von mindestens 12 bis 15 Zentimetern. Holztrennwände sind in einschaligen oder zweischaligen Varianten erhältlich und lassen sich sehr einfach bearbeiten. Auch die Bearbeitung von Porenbeton ist leicht und hat den Vorteil, dass er nicht verputzt werden muss. Zudem zeichnet sich Porenbeton durch sein geringes Gewicht aus. Wesentlich schwerer sind Trennwände aus Gipsdielen oder Platten. Diese lassen sich allerdings sehr schnell aufbauen, indem die großflächigen Platten mit einer Nut-Feder-Verbindung miteinander verknüpft werden. Quelle: Das Haus online © photodune.net

Studie: Logistikimmobilien der Zukunft:

Die englischsprachige Studie „Logistics bulidings of tomorrow“, herausgegeben vom Immobiliendienstleistungs- und Beratungsunternehmen JLL, beschäftigt sich mit den Entwicklungen der Assetklasse Logistikimmobilien in Europa. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Nachfrage und der Bedarf nach Lagerhallen und Logistikflächen stark gestiegen. Laut Prognosen von OECD soll sich das Frachtvolumen von 122 Trillionen Tonnenkilometer im Jahre 2016 auf 329 Trillionen Tonnenkilometer im Jahre 2050 vergrößern. Doch mit steigender Nachfrage nach Logistikimmobilien steht die Assetklasse auch vor neuen Herausforderungen und Umstrukturierungen. Denn ein sich veränderndes Konsumentenverhalten, Wirtschaftswachstum und die Entwicklung im Bereich E-Commerce fordern heraus, dass Lieferketten (Supply Chains) sich weiterentwickeln und den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden und Investoren angepasst werden müssen. Auch die Frage nach Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Fokus. Ähnlich der Nachhaltigkeitszertifizierungen im Büroimmobilienbereich, wird auch die Assetklasse der Logistikimmobilien den Anforderungen nach Umweltverträglichkeit und Klimaschutz gerecht werden müssen – sowohl bei den Immobilien selbst als auch bei den Lieferketten. JLL setzt sich in seinem Report mit den Auswirkungen des demografischen und technologischen Wandels auf die Logistikimmobilien-Branche auseinander und betrachtet sowohl die Entwicklungen im Bereich Städtebau als auch die Zukunfts- und Umweltverträglichkeit dieser Assetklasse. Neben einer Auflistung von Trends im Bereich der Logistikimmobilien in Europa beschreibt die Studie, welche Rollen die Standortwahl und die Gestaltung von Lagerhallen und Logistikflächen spielen und wie sie ihre Funktionsweisen beeinflussen. Dabei richten sich die Betrachtungen sowohl an Investoren als auch an die Entwickler von Logistikimmobilien sowie ihre Nutzer. Quelle: JLL © fotolia.de

Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst. Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden. Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen. Quelle: VPB © photodune.net

Tipp: Balkon energieeffizient ausstatten:

Wenn man pünktlich zum Frühling seinen Balkon herrichtet, sollte dieser nicht nur gemütlich und optisch ansprechend wirken, sondern auch in puncto Energieeffizienz auf dem neusten Stand sein. Während es manchmal ausreicht, eine alte Balkontür auszutauschen, sollte in anderen Fällen der Balkon saniert oder gar abgerissen werden. Worauf zu achten ist, dass ein Balkon sich im Sommer zu einer komfortablen „grünen Oase“ verwandelt und im Winter Wärmeverluste vermeidet und Heizkosten spart, fasst die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zusammen. Je nach Bauzustand des Balkons und den persönlichen Vorstellungen, ist eine Sanierung nicht immer empfehlenswert. Denn wird eine neue Dämmung und ein Abfluss benötigt, muss der Boden oder das Geländer ausgetauscht werden und stehen weitere kleine Reparaturen an, sind die Gesamtkosten manchmal höher als ein Balkonabriss. Ein neuer vorgesetzter Balkon ermöglicht es hinsichtlich der Größe, der Barrierefreiheit und der Gestaltung, die eigenen Vorstellungen zu realisieren. Ein neuer Balkon ist zudem auf dem neusten Stand der Technik, besitzt beispielsweise eine abgedichtete und gedämmte Bodenplatte und schützt vor Feuchtigkeit und somit vor einem möglichen Schimmelbefall. Selbstverständlich muss dieser die baulichen und statischen Anforderungen erfüllen. Damit der Balkon im Winter aus energetischer Sicht einwandfrei funktioniert, sollten u. a. zwischen dem Boden in der Wohnung und der Balkonplatte keine Wärmebrücken entstehen. Denn durch die kühlen Stellen kann sich in der Heizsaison Schimmel an der Decke oder den Wänden in den angrenzenden Räumen bilden. Die Balkonfenster und die Tür sollten hinsichtlich ihrer Luftdichtheit überprüft und ggfs. ausgetauscht werden. Hilfreich und energiesparend ist eine Wärmeschutzverglasung. Auch sollte der Balkon gut vor Regenwassereinfall geschützt werden. Ein Gefälle des Bodens von 1,5 – 2 Prozent ist gemäß der Verordnung der DIN 1986-100 vorgeschrieben. Eine gute Fassadendämmung sowie der Schutz vor Hitze und Sonneneinstrahlung sind weitere Vorkehrungen. Wer möchte, kann sogar seinen eigenen Strom produzieren, indem ein Stecker-Solargerät an die Balkonbrüstung montiert wird. Quelle: Verbraucherzentrale © fotolia.de

Urteil: Keine Mietminderung trotz Flächenabweichung:

Die Mieterin einer Ballettschule beklagt ihre Vermieterin und fordert eine Mietminderung von 10 Prozent (AZ XII ZR 40/19). In dem im Juni 2015 geschlossenen Mietvertrag wurde eine Gesamtmiete der Gewerberäume von 4.900 Euro brutto vereinbart. Die vermietete Gesamtfläche der Räumlichkeiten beträgt ca. 300 Quadratmeter. Der Vertrag wurde von der vorigen Mieterin übernommen. In einem Schreiben vom 19. August 2016 korrigiert die Vermieterin die in der Anlage 1 festgeschrieben Grundfläche. Denn nach getätigten Umbaumaßnahmen beträgt die neu bemessene Mietfläche etwa 10 Quadratmeter weniger als im Mietvertrag festgehalten. Das Schreiben beinhaltet zudem eine weitere Korrektur. Fälschlicherweise sei der Flur, welcher der einzige Zugang zu der benachbarten Mieteinheit ist, aus Versehen der Mieterin zugeschrieben worden. Die Mieterin unterschreibt die neue Anlage zum Mietvertrag nicht und fordert von der Vermieterin eine Minderung der Bruttomiete um 10 Prozent. Bei ihrem Verlangen bezieht sie sich auf die kleinere Gesamtmietfläche. Die Beklagte ist zum Zeitpunkt des Rechtstreits Eigentümerin des Mietobjekts geworden. Die Klage wurde vom Landgericht (LG) München abgewiesen. Auch die Berufungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte keinen Erfolg. Denn auch wenn aufgrund der Flächenabweichung gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Mietmangel ersichtlich ist, rechtfertigt dieser nicht grundsätzlich eine Mietminderung. Nur wenn die Mietfläche eine Minderung von mehr als 10 Prozent aufweist, gelte ohne Weiteres eine Mietminderung. Handelt es sich um eine Flächenabweichung von weniger als 10 Prozent, muss die Mieterin zunächst beweisen, dass aufgrund der verminderten Mietfläche der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist. Auch die Revision hatte keinen Erfolg. Laut Bundesgerichtshof ist die Klägerin ihrer Darlegungslast nicht nachgegangen, da sie nicht belegt hat, dass sie durch die verringerte Fläche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat. Ihre Angabe, sie können auf den zehn Quadratmetern vier Ballettschüler platzieren, reiche nicht aus, um zu beweisen, dass die verkleinerte Nutzfläche den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt. Quelle: BGH © photodune.net

Terrassenböden aus Holz:

Wenn die Tage wärmer werden, zieht es viele auf die Terrasse. Vor allem Holzterrassen erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Holzdielen wirken sehr natürlich und fügen sich optimal in die Umgebung ein. Der Baustoff Holz strahlt zudem Wärme und Gemütlichkeit aus, heizt sich bei direkter Sonneneinstrahlung dennoch nicht stark auf. Ebenso ist ein Holzboden tragfähig, robust und verfügt über gute Dämmeigenschaften. Wer Holz als Bodenbelag auf seiner Terrasse nutzen möchte, sollte sich mit der Planung, dem Bau und der Pflege auseinandersetzen. Da es eine Vielzahl von Hölzern gibt, gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung und den Look des Holzdielenbodens. Ein heimisches und gern eingesetztes Nadelholz ist Douglasie. Dieses grobfaserige Holz ist witterungsbeständig und nicht anfällig für Pilze und Insekten. Auch die Pflege ist recht leicht. Nach der Reinigung mit einer Bürste oder einem Tuch genügt es, den Boden mit einem Holzöl zu versehen. Ein Entgrauer lässt den Terrassenboden lange im Glanz erstrahlen. Wer auf eine lange Lebensdauer des Holzbodens wert legt, für den eignet sich ein Boden aus tropischem Teakholz. Dieses ist sehr widerstandsfähig gegen Wettereinflüsse, doch recht kostenintensiv. Aus ökologischer Sicht ist Teak jedoch nicht zu empfehlen, da die Abholzung des Regenwaldes und lange Transportwege der Umweltfreundlichkeit entgegenstehen. Wer mehr über Hölzer wissen möchte, wird in der DIN EN 350-2 fündig. Sie gibt Auskunft über die unterschiedlichen Dauerhaftigkeitsklassen. Während Teak zu der Klasse 1 gehört und als „sehr dauerhaft“ eingestuft wird, gehören Hölzer wie Birke, Buche und Weide zu der Dauerhaftigkeitsklasse 5 „nicht dauerhaft“. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht