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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Strom: Photovoltaik legt zu

Bei der Nettostromerzeugung hat unter anderem Photovoltaik von 2021 auf 2022 zugelegt. Das teilt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit. Demnach stieg die Solarstromerzeugung von 2021 auf 2022 um 19 Prozent. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE führt das einerseits auf den Zubau und andererseits auf das sonnige Wetter zurück. Insgesamt erzeugten die deutschen Photovoltaikanlagen 2022 etwa 58 Terawattstunden (TWh). Davon wurden zirka 53 TWh ins öffentliche Netz eingespeist und 5 TWh selbst verbraucht. Durch den Zubau von EEG-Anlagen mit 6,1 Gigawatt erhöhte sich die installierte Leistung zudem auf zirka 66 Gigawatt (Stand November 2022). Dies war laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE der höchste Photovoltaik-Zubau seit 2013. Zur Auswertung der Daten wurde die Plattform energy-charts.info herangezogen. Interessenten können sich dort auch die Zahlen für andere Erzeugungsarten für Strom wie Braunkohle, Steinkohle und Öl anschauen, sich Pipeline-Verläufe ansehen oder sich die Standorte der Biomasse-Kraftwerke in Deutschland anzeigen lassen. Quelle: ise.fraunhofer.de/energy-charts.info © Fotolia

Urteil: Land Berlin verliert im Hinblick auf Milieuschutz

Das Land Berlin ist nun endgültig beim Versuch gescheitert, durch die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem sogenannten Milieuschutzgebiet im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Häuser vor der Privatisierung zu schützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen entsprechenden Beschluss gefasst (III ZR 217/20). Aus diesem geht hervor, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wird. Auf Grundlage der vom Berufungsgericht unbeanstandet getroffenen Tatsachenfeststellungen sei die Ausübung des Vorkaufsrechts jedenfalls nach Paragraf 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen gewesen, so der BGH. Der Milieuschutz ist eine gesetzliche Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet. Mit dem Milieuschutz sollen Mieter unter anderem vor Luxussanierungen und damit einhergehenden steigenden Mieten geschützt werden. Vermieter können in gewissem Rahmen zwar Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die Maßnahmen müssen sie aber vorher genehmigen lassen. Quellen: bgh.de/gesetze-im-internet.de/bbaug/__26.html/berliner-zeitung.de/anwaltsauskunft.de © Fotolia

Knopfzellen: BfR warnt vor Gefahren

Auf die besonderen Gefahren von Knopfzellen für Kleinkinder weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin. Werden diese verschluckt, können sie in der Speiseröhre stecken bleiben und die Schleimhaut schwer schädigen. „Nach dem Verschlucken einer Knopfzelle sollte umgehend eine Untersuchung in einer Klinik erfolgen“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Auch beim begründeten Verdacht des Verschluckens einer Knopfzelle rät das BfR bereits zu einer entsprechenden Untersuchung. Besonders gefährlich ist laut BfR die Tatsache, dass das Verschlucken oftmals nicht bemerkt wird. Es zeigen sich zunächst keine oder nur leichte Symptome, später können dann Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber und Husten auftreten. Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, können zudem schwerwiegenden Verätzungen entstehen. Das BfR weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Schäden je ausgeprägter sein können, desto stärker die Knopfzelle geladen ist und desto länger sie in der Speiseröhre verbleibt. Damit es gar nicht erst zu einem solchen Unfall kommt, sollten Eltern Knopfzellen für ihre Kindern unzugänglich aufbewahren. Außerdem können sie sich unter bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ herunterladen, mit der sie sich für den Ernstfall wappnen und sich unter anderem über Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einer Vergiftung informieren können. Quelle: idw-online.de/bfr.bund.de © wavepoint

Studie: Wissenswertes über die Zukunft der Innenstädte

Wie ist es um die Zukunft der Innenstädte bestellt? Dieser Frage gehen mehrere Verantwortliche in der „cima.monitor Deutschlandstudie Innenstadt 2022“ nach. Herausgekommen ist dabei unter anderem, dass ein bedeutender Teil der Menschen unter jetzigen Voraussetzungen nicht mehr zum Einkaufen in die Innenstädte zurückkehren wird. Besonders betroffen sind von dieser Entwicklung laut Studie Kleinstädte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten (85 Prozent) sich wünscht, dass ihnen die Innenstädte auch künftig zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten bieten. Wichtig ist den Befragten dazu unter anderem mehr Grün in ihrer Innenstadt (85,9 Prozent) und die Möglichkeit, sich an Prozessen zur Umgestaltung ihrer Innenstadt zu beteiligen (85,2 Prozent). Laut Studie werden die Innenstädte für Besucher auch attraktiver, wenn sie sich um die Digitalisierung kümmern. Denn den Besuchern ist es beispielsweise wichtig, sich vorab über Veranstaltungen (75,5 Prozent), Einkaufsservices (73,0 Prozent) und Parkmöglichkeiten informieren zu können (66,9 Prozent). Die Studie, die die CIMA Beratung + Management zusammen mit dem Handelsverband Deutschland, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Haus & Grund Deutschland, der HBB Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, RKW Architektur + GmbH sowie Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbH herausgegeben hat, ist kostenlos unter cimamonitor.de/wp-content/uploads/2022/12/deutschlandstudie_innenstadt_2022.pdf abrufbar. Quelle: cimamonitor.de © Photodune

Garten: Hochbeet selbst bauen

Möchten Häuslebauer in ihrem Garten, auf ihrer Terrasse oder auf ihrem Balkon ein Hochbeet aus Holz realisieren, finden sie dazu beim Portal „bauen.de“ Tipps. So müssen zunächst 2,5 bis 5 Zentimeter dicke Holzlatten (je nach Bedarf) für die Seitenwände sowie Kanthölzer oder Pfosten für die Stabilisierung gekauft und mit einer entsprechenden Schutzlasur versehen werden. Danach kann die Stellfläche fürs Hochbeet mit einer Schnur markiert und die Pfosten können gesetzt werden. Zudem müssen noch weitere Schritte folgen wie zum Beispiel das Beplanken der Seiten, das Anbringen eines verzinkten Gitters zum Schutz vor Wühlmäusen und das Auslegen des Hochbeetes mit Teichfolie. Sind alle entsprechenden Schritte abgeschlossen, kann das Hochbeet mit verschiedenen Schichten befüllt werden. Den Anfang macht eine Schicht aus Baum- und Strauchschnitt, gefolgt von Ästen und Rindenmulch, Laub oder Grasschnitt, halbreifem Kompost und reifem Kompost. Beim Bepflanzen des Hochbeetes sollten Hobby-Gärtner auf eine entsprechende Fruchtfolge achten. Während im ersten und zweiten Jahr Pflanzen wie Tomaten, Kohl und Gurken gesät werden können, sollten im dritten und vierten Jahr Mittelzehrer wie Salat, Chinakohl und Paprika folgen. Vom fünften bis siebten Jahr können dann Schwachzehrer wie Bohnen, Erbsen und Kräuter gepflanzt werden. Auf dem Portal „bauen.de“ erhalten Interessenten auch Informationen dazu, welche Pflanzen zeitgleich ins Hochbeet gepflanzt werden sollten sowie die vollständige Bauanleitung. Quelle: bauen.de © Photodune

Wettbewerb: Klimaaktive Kommune 2023 gesucht

Noch bis Freitag, 31. März, können Städte, Landkreise und Gemeinden mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilnehmen. Den Gewinnern winkt ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro, das wiederum in Klimaprojekte investiert werden muss. Ausgeschrieben unter klimaschutz.de/de/wettbewerb2023 sind drei Wettbewerbskategorien, und zwar „Kategorie 1 – Ressourcen- und Energieeffizienz“, „Kategorie 2 – Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus“ und „Kategorie 3 – Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“. Außerdem wird ein „Sonderpreis – Klimaschutz in sozialen Einrichtungen“ ausgelobt. Es können sich Städte, Landkreise und Gemeinden beteiligen, die beispielsweise Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- beziehungsweise Energieverbrauchs umsetzen, die die Nutzung von erneuerbaren Energien entscheidend voranbringen und die privatwirtschaftliche Unternehmen beim Klimaschutz mit ins Boot holen. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Diese findet voraussichtlich im November 2023 statt. Weitere Informationen: difu.de/klimaschutz.de © Photodune


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