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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Schallschutz: Mindestanforderungen und Richtlinien:

Wenn es darum geht, ein Gebäude vor Beschallung zu schützen, sind in Deutschland die Vorschriften aus den Landesbauverordnungen einzuhalten. In diesen ist beschrieben, welche technischen Standards und welchen Mindestschallschutz Gebäude aufweisen müssen. Dabei müssen Geräusche, die von baulichen Anlagen ausgehen, so eingedämmt werden, dass sie keine unzumutbaren Belästigungen darstellen oder andere Nachteile hervorrufen. Zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen in den Landesbauverordnungen gibt es eine Reihe weiterer Regeln, Baubestimmungen und öffentlicher Bekanntmachungen der obersten Bauaufsichtsbehörde, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Vorschriften aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bereichen aus der Norm DIN 4109. Im Bereich von Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Etagenwohnungen) beschäftigt sich die VDI-Richtlinie 4100 mit dem erhöhten Schallschutz. Hier werden drei Schallschutzstufen (SSt) kategorisiert und beschrieben, die auf der Einordnung eines subjektiv empfundenen Schallschutzes basieren. Im privatrechtlichen Bereich wird oftmals die SSt II vereinbart. Während die SSt I den Anforderungen der Norm DIN 4109 entspricht, ist die Einhaltung der Vorschriften aus der SSt III oftmals zu aufwendig. Denn bei der Planung des Schallschutzes müssen auch andere Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten werden, wie beispielsweise die Eigenschaften des Baugrundstücks, lokale rechtliche Vorgaben sowie die Einhaltung des Budgets und Zeitplans. Quelle: Baunetzwissen © photodune.net

Test: LED-Lampen:

Um für unterschiedliche Anlässe die passende Beleuchtung zu finden und einen geringen Energieverbrauch zu erzielen, hat die Stiftung Warentest LED-Lampen getestet. Moderne Sparlampen zeichnen sich durch eine gute Ökobilanz aus und weisen eine lange Lebensdauer auf. Auf der Internetseite der Stiftung Warentest finden Verbraucher zudem hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Modellen und Bauformen von LED-Lampen. Ob mit einem großen oder kleinen Schraubgewinde, einem Stecksockel mit dicken oder dünnen Stiften, für jeden Lampenschirm oder Strahler gibt es die passende LED-Glühbirne. Die Testergebnisse besagen, dass auch kleine, günstige Lämpchen mit 230 oder 12 Volt, Deckenfluter oder Röhren beste Ergebnisse erzielen können. Von 113 getesteten LED-Lampen erzielten 78 Prozent das Qualitätsurteil „Gut“ oder „Sehr gut“. Zudem zeigen die Testergebnisse, dass teure Produkte und bekannte Herstellernamen nicht zwingend mit einer hohen Qualität gleichgesetzt werden können. Allerdings erreichte im Schnitt jede zehnte Lampe ein schlechtes Urteil, da sie bereits zu Beginn der Nutzung schlechter brannte als von den Herstellern angegeben und dem Dauertest von eine Brenndauer von 1.500 Stunden nicht standhielt. Auch Flimmereffekte führten zu einer schlechten Bewertung. Der Einkaufsratgeber der Stiftung Warentest wurde im April 2021 aktualisiert. Auf der Internetseite finden Interessenten zudem hilfreiche Informationen zur neuen LED-Technik, zu den Farbtemperaturen und -nuancen und zu anderen Themen. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Urteil: Schadensersatzanspruch nach Kündigung des Mietverhältnisses:

Im Jahre 2006 wurde eine Gewerbehalle an eine Mieterin übergeben. Sie plante, die Halle als Werkstatt für die Herstellung von Kunststoffprodukten sowie als Lager zu nutzen. Mit der Schließung des Mietvertrags wurde eine monatliche Miete über 100 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart. Zudem wurde eine Nutzungsüberlassung vereinbart. Die Mieterin sollte Umbaumaßnahmen im Wert von etwa 8.500 Euro zur Wertsteigerung der Gewerbehalle durchführen. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehörten die Ausbesserung und Versiegelung des Betonfußbodens sowie die Isolierung der Wandverkleidung. Im Jahre 2009 schlossen die beiden Mietparteien einen neuen Mietvertrag; auch diesmal verpflichtete sich die Mieterin zur Durchführung der wertsteigernden Maßnahmen. Im weiteren Verlauf änderte sie allerdings ihre Pläne und führte die vereinbarten Baumaßnahmen an der Gewerbehalle nicht durch. In einem Kündigungsschreiben zu Ende November 2017 verlangte ihre Vermieterin deshalb eine Schadensersatzzahlung in Höhe der berechneten Herstellungskosten (ca. 21.600 Euro) und erhob Klage gegen sie (AZ XII ZR 42/20). Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) lehnten die Klage mit der Begründung ab, es bestünde kein Schadensersatzanspruch gemäß § 281 BGB, da der Primäranspruch auf Durchführung der Umbauarbeiten nach drei Jahren verjährt sei. Die Baumaßnahmen seien nach den geschlossenen Verträgen im Jahre 2006 und 2009 sofort fällig gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings hebt das Urteil auf und verweist den Rechtsstreit zurück. Zwar wäre laut BGH gemäß § 271 Abs. 1 BGB die Umbaupflicht zur sofortigen Erfüllung fällig gewesen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Ansprüche der Vermieterin bei der Rückgabe der Mietsache verfallen. Denn vertraglich war geregelt, dass die Mietsache in einem verbesserten Zustand, unter Berücksichtigung der vereinbarten Forderungen, zurückgegeben wird. Quelle: BGH © fotolia.de

Wohnstil: Maritimes Zuhause:

Wer ein Hauch von Urlaub nach Hause holen möchte, kann sein Wohnzimmer oder gleich seine ganze Wohnung im maritimen Stil einrichten und dekorieren. Die dominierenden Farben bei diesem Einrichtungsstil sind Blau und Rot und viel Weiß. Farbnuancen wie wasserblau, wolkenweiß sowie sand- und holzfarben spiegeln die natürliche Umgebung wider und bringen das Naturgefühl direkt nach Hause. Auch Kupfer, Gold, ein klares Gelb sowie ein sattes Grün setzen schöne Akzente im maritimen Wohnzimmer. Bei der Möbelauswahl darf die Wirkung ruhig etwas rauer sein. Möbel, Kommoden und Schränke aus Holz haben besonders dann eine maritime Wirkung, wenn das Holz unbehandelt ist oder einige Gebrauchsspuren im Vintage-Stil aufweist. Auch Gebrauchsspuren im Lack oder kleine Risse, die an Treibholz erinnern, verleihen dem maritimen Wohnzimmer einen ganz besonderen Look. Da wo es passt, können Fischnetze und Taue, Leinen oder Baumwolle eingesetzt werden und den Raum so gestalten, dass er an die maritime Lebensweise erinnert und das Gefühl von Meer, Schiffen, Fischern und Seglern vermittelt. Eine blau gestrichene Wand wirkt genauso beruhigend wie ein blaues Sofa. Wer anstatt der Seefahrer-Atmosphäre und dem Küsten-Look lieber an einen Strandtag erinnert werden möchte, kombiniert die Farben mit zarten Pastelltönen. Ein Schaukelstuhl, eine Blumenvase mit locker arrangierten Blumen, Steine, Hölzer oder Muscheln sind wunderbare Details, die ein perfektes Strandgefühl verleihen und die Küstenatmosphäre ins Wohnzimmer bringen. Quelle: Living at Home/Schöner wohnen © fotolia.de

Wohnen im Alter: Was tun mit zu viel Wohnfläche?:

Sind die Kinder einmal aus dem Haus ausgezogen, steht Eltern oftmals mehr Wohnfläche zur Verfügung, als sie eigentlich benötigen. Laut dem Infodienst der LBS Bausparkasse und Zahlen aus dem TNS-Trendindikator 2020 wünschen sich dennoch etwa 81 Prozent der Immobilieneigentümer in Deutschland, auch im Alter in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben. Auf der Internetseite der LBS finden Interessenten hilfreiche Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, die frei gewordenen Wohnfläche gut zu nutzen. Dabei ist ein wichtiger Punkt der Umbau der Immobilie zu einem schwellen- und barrierefreien Zuhause. Mit intelligenten Renovierungsmaßnahmen wird den Eigentümern ermöglicht, bis ins hohe Alter selbstbestimmt und im eigenen Zuhause zu leben. Zum anderen kann im Zuge der Umbaumaßnahmen ein Teil des Hauses zu einer Einliegerwohnung umgebaut werden. Diese kann entweder zu anderen Zwecken genutzt oder vermietet werden. Wer sich entscheidet, die Einliegerwohnung zu vermieten, lebt nicht mehr allein und kann dank der Mieteinnahmen die Rente aufbessern. Erwähnenswert ist, dass für die Maßnahmen zum altersgerechten Umbau einer Immobilie lukrative Fördergelder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimrente (Wohn-Riester) genutzt werden. Bei der Vermietung der Einliegerwohnung gibt es ebenfalls steuerliche Vorteile. Denn die Aufwendungen für vermietete Einliegerwohnung, wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Reparaturen oder die Pflege des Gartens, können steuerlich geltend gemacht werden. Quelle: LBS © photodune.net

Vorteile eines Fertigkellers:

Wer ein Haus baut, steht vor der Entscheidung, ob das Haus einen Keller haben soll oder lediglich eine Bodenplatte. Auch wenn ein Haus mit Keller kostenintensiver ist als ein Haus ohne Keller, sollten Bauherren weitere Aspekte in Augenschein nehmen. Vor allen Dingen auf kleinen Grundstücken bietet ein Kellergeschoss zusätzlichen Wohnraum, der nicht im Nachhinein errichtet werden kann. Ebenso bietet ein Keller bei Grundstücken, bei denen die obersten Erdschichten nicht stark belastbar sind, einen stabilen und tragfähigen Untergrund. Zu unterschieden sind zwei Arten von Kellern. So können Bauherren zwischen einem Fertigkeller und einem gemauerten Keller wählen. Während bei der gemauerten Version beispielsweise Ziegel aufeinandergestapelt und mit Beton ausgegossen werden, findet die Fertigung eines Fertigkellers bereits vorher im Werk statt. Der Fertigkeller wird gemäß des für ihn vorgesehenen Platzes sowie der Maße des Fertighauses genau ausgemessen und hergestellt. Bei einem gemauerten Keller kann es während der Bauphase zu Ungenauigkeiten kommen, welche im Nachhinein ein Grund für Baumängel sein könnten. Ein Fertigkeller kann auch aus Beton im Werk errichtet werden und anschließend auf der Baustelle eingesetzt werden. Auch in puncto Kosten sollten Bauherren genauer hinsehen. Grundsätzlich ist ein Fertigkeller teurer als ein gemauerter Keller. Jedoch ist zu beachten, dass in dem Endpreis des Fertigkellers bereits Leistungen berechnet sind, die bei der gemauerten Version noch obendrauf kommen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Statik- oder Arbeitsplänen. Zudem können für ein Fertighaus mit Fertigkeller auch Fördergelder für energieeffiziente Neubauten beantragt werden. Neben der passgenauen Fertigstellung und kurzen Bauzeit zeichnet sich ein Fertigkeller durch einen geringen Planungsaufwand sowie seine hohe Energieeffizienz aus. Quelle: hausbauhelden.de © photodune.net


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