Nachbarschaft: Urteil im Streit um sieben Meter hohes Kreuz

zurück zur Übersicht

In Düsseldorf wurde eine Frau vom Landgericht dazu verurteilt, ein zirka sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten zu entfernen. Die Nachbarin der Frau hatte vor dem Amtsgericht geklagt, weil sie sich durch das Kreuz erheblich gestört fühlte und wollte, dass das Kreuz beseitigt wird. Schon dort hatte sie zwar Recht bekommen, jedoch legte die Frau gegen das Urteil Berufung ein. Allerdings gab nun auch das Landgericht der Nachbarin nun Recht. Durch die massive Höhe werde die Wohnanlage optisch beeinträchtigt. Außerdem würde der Garten durch das Kreuz die Züge einer Gedenkstätte annehmen, meint das Landgericht. Zudem glaubte es nicht daran, dass die Nachbarin – wie von der Frau behauptet – der Aufstellung des Kreuzes zugestimmt hat. Wie aus verschiedenen Medien hervorgeht, hatte das Kreuz für die Frau eine religiöse Bedeutung. Das Kreuz sei in Anlehnung an den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sein soll, nicht umsonst mit einer Höhe von 7,36 Meter errichtet worden. Das Urteil (Aktenzeichen 25 S 56/21) ist rechtskräftig. Quellen: lg-duessdorf.nrw.de/Aktenzeichen: 25 S 56/21; wdr.de/spiegel.de © photodune.net

Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

zur kostenlosen Immobilienbewertung

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular
Google Bewertung 4,8 Sterne

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular