Kategorie: Allgemein
BGH: Anpassung der Kaution-Verrechnungsfrist möglich
Vermieter können die Kaution bei Schäden künftig länger als sechs Monate einbehalten. Dies ist dann der Fall, wenn Schäden an der Mietsache aufgetreten sind und der Schadenersatzanspruch vor Ablauf der sogenannten „sechsmonatigen Verjährungsfrist“ vom Vermieter hätte geltend gemacht werden können. Der Vermieter muss die Schäden darüber hinaus beweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (III ZR 184/23). Der BGH Allerdings setzt allerdings voraus, dass die Forderungen gleichartig sind, um eine Verrechnung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass beispielsweise beide Forderungen in Geld bewertet werden müssen. Hintergrund ist, dass Vermieter entweder Geld zurückfordern oder dem Mieter die Möglichkeit zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes geben können, der sogenannten Neutralresitution. Im vorliegenden Fall stritten sich eine Vermieterin und ihr Vermieter, weil er die Kaution von 780 Euro wegen Schäden in der Wohnung einbehielt. Seinen Schadenersatzanspruch machte er jedoch erst mehr als sechs Monate später geltend. Die Mieterin ging hiergegen vor und der Fall landete zunächst beim Amts- und Landgericht und dann beim BGH. Dieser wiederum verwies den Fall zurück ans Landgericht. Der Grund: Es ist nicht klar, ob Schadenersatzansprüche bestehen oder nicht. © immonewsfeed
Wohnungsbau: Bundesjustizminister plant Vereinfachung
Den Wohnungsbau vereinfachen möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem zielt er darauf ab, den Wohnungsbau durch die Lockerung bestimmter Komfort-Standards zu vereinfachen. Diese Maßnahme soll bis zu zehn Prozent der Baukosten einsparen und betrifft Standards, die die Sicherheit des Gebäudes nicht beeinflussen. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Bauvertragsrecht entsprechend zu ändern. Die Änderungen zielen darauf ab, die Erstellung von Wohnraum in Ballungszentren zu beschleunigen, indem weniger regulative Hürden den Bauprozess verlangsamen. Sie sollen nur zwischen fachkundigen Unternehmen gelten und erfordern eine vollständige Aufklärung aller Parteien über die mit den Abweichungen verbundenen Risiken. Diese Initiative wird als Reaktion auf die aktuelle Wohnungsnot und die steigenden Baukosten in deutschen Großstädten gesehen. Das sogenannte „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das für einfaches und experimentelles Bauen steht, ermöglicht auch den Einsatz innovativer Bautechniken und Materialien, die bisher durch rechtliche Unsicherheiten eingeschränkt waren. Der Entwurf ist Teil einer umfassenderen Bemühung der Bundesregierung, den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen – ein Ziel, das bisher nicht erfüllt wurde. © immonewsfeed
Wohnungsmarkt: Stabilisierung erwartet
Der deutsche Wohnungsmarkt zeigt Anzeichen einer Stabilisierung nach einer Periode von Preiskorrekturen, wie aus dem aktuellen Deutschland-Monitor der „Deutsche Bank Research“ hervorgeht. Trotz einiger Indikatoren für weitere Preisrückgänge gibt es positive Signale, die auf eine Wiederbelebung des Wohnungsmarktes hindeuten. Auch der Europace-Index, der auf Daten der über die entsprechende Plattform durchgeführten privaten Immobilienfinanzierungen basiert, steigt seit Anfang 2024 wieder an. Die Zinsen für langfristige Hypotheken haben ihren Höhepunkt erreicht; mit sinkenden Leitzinsen könnte sich die finanzielle Belastung für Käufer verringern. Dies, zusammen mit einer hohen Inflation, die die reale Schuldenlast senkt und Mieten potenziell steigert, könnte die Wohnkosten relativieren. Der Markt wird weiterhin durch eine fundamentale Angebotsknappheit gestützt, insbesondere in urbanen Zentren, wo die Nachfrage das Angebot weiterhin übersteigt. Die Experten von „Deutsche Bank Research“ sind vorsichtig optimistisch, dass die Bodenbildung bei den Preisen bald erreicht sein könnte, unterstützt durch regulatorische Erleichterungen und eine abnehmende regulatorische Unsicherheit am Markt. Dies könnte Investoren ermutigen, ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen, was zu einer Belebung des Bausektors führen würde. Der Wohnimmobilienmarkt könnte somit in naher Zukunft eine Erholungsphase erleben. Die vollständige Studie finden Interessenten kostenlos auf dbresearch.de. © immonewsfeed
Fertiggaragen: Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Vor der Entscheidung für eine Fertiggarage, sollten sich Eigentümer darüber erkundigen, ob eine Baugenehmigung für diese erforderlich ist. Denn während in manchen Regionen Garagen bis zu einer bestimmten Größe ohne Genehmigung errichtet werden dürfen, verlangen andere Länder detaillierte Baupläne und spezifische Abstände zu Nachbargrundstücken. Dieser Umstand erfordert eine gründliche Vorbereitung und Recherche bezüglich der lokalen Bauvorschriften. Spezialisierte Unternehmen unterstützt Kunden umfassend, von der Planung bis zur Genehmigung. Sie kümmern sich unter anderem um die Bereitstellung aller nötigen Unterlagen wie Lagepläne, detaillierte Bauzeichnungen und Fundamentpläne. Dadurch kann der Genehmigungsprozess vereinfacht und zu beschleunigt werden. Für Interessenten bieten die Unternehmen darüber hinaus nicht nur verschiedene Garagenmodelle an, sondern auch eine spezifische Beratung. Dabei gehen die Mitarbeiter auf individuelle Bedürfnisse ein und helfen bei Bedarf bei der Navigation durch den bürokratischen Prozess, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. © immonewsfeed
Stadtentwicklung: TU Braunschweig initiiert Zukunftslabore
Um Strategien gegen die Herausforderungen des Klimawandels in städtischen Gebieten zu entwickeln hat die Technische Universität Braunschweig zwei neue „Climate Future Labs“ gestartet – das „Urban Climate Future Lab“ und das Zukunftslabor „Open Planning Cultures. Design Principles for Transformative Spaces“. Diese Zukunftslabore werden innovative Lösungen für klimagerechte Stadtentwicklung erforschen und dabei eng mit anderen Universitäten und externen Partnern zusammenarbeiten. In den Laboren wird untersucht, wie verschiedene städtische und ländliche Siedlungstypen zum Klimawandel beitragen. Die Forschung zielt darauf ab, transformative Strategien und Modelle zu entwickeln, die nicht nur in Niedersachsen, sondern weltweit in Stadtregionen Anwendung finden können, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und die Nachhaltigkeit zu fördern. Die Projekte haben einen multidisziplinären Ansatz: Sie binden Experten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften und weitere Disziplinen ein. Die Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, Industrie und Zivilgesellschaft soll sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen praxisnah und auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Die „Climate Future Labs“ werden aus Mitteln des Programms zukunft.niedersachsen gefördert. © immonewsfeed
Spekulationsfrist: Schummeln gilt nicht
Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Immobilienverkäufen greift auch dann, wenn Familienangehörige die Immobilie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (AZ: IX R 13/23). Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Einkommensteuer zu umgehen, indem sie ihre Schwiegermutter kostenlos in der Immobilie wohnen ließen. Das Gericht bestätigte, dass diese Nutzung nicht als Eigennutzung zählt und der Gewinn aus dem Immobilienverkauf somit steuerpflichtig ist. Nur die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch seine Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird, gilt als Eigennutzung. Dies bedeutet, dass andere Formen der Überlassung nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Solche Feinheiten in der Regelung sind entscheidend für die korrekte Anwendung des Gesetzes und die steuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften. Zum Hintergrund: Der Gewinn bleibt von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt wurde. Diese Regelung bietet Eigentümern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer Immobilien, ohne die steuerlichen Vorteile bei einem Verkauf vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zu verlieren. © immonewsfeed