Kategorie: Allgemein
Solaranlagen: Diese Probleme bestehen bei Balkon-Kraftwerken
Viele Balkon-Solaranlagen verlieren im Schatten deutlich an Leistung. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. Von acht geprüften Systemen erzeugte keines bei teilweiser Abdeckung Strom. Lediglich eine Anlage schnitt im Gesamturteil mit „gut“ ab. Probleme gab es nicht nur bei der Leistung unter suboptimalen Bedingungen, sondern auch bei der Neigung der Panels und der Stabilität unter Last, zum Beispiel mit Schnee. Solche Lasten brachten einige Panels zum Brechen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die mit den Anlagen verkauften Wechselrichter. Durch diese Geräte, essenziell für die Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom, kam es zu teils gravierende Störungen elektromagnetischer Art, die sogar Funknetze von Polizei und Rettungskräften beeinträchtigen können. In einem Fall wurde das Produkt sogar temporär vom Markt genommen, allerdings ohne Umtauschrecht für die Käufer. Alternativ können betroffene Wechselrichter ausgetauscht werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Trotz der technischen Herausforderungen, die mit Balkon-Solaranlagen verbunden sein können, stellen sie für viele eine zugängliche Option dar, um selbstständig Strom zu produzieren und langfristig Energiekosten zu sparen. Wer sich für eine solche Anlage interessiert, sollte die individuelle Eignung und Effizienz gründlich prüfen und kann den potenziellen Nutzen und die Ersparnisse mithilfe von Online-Simulatoren wie dem „Stecker-Solar-Simulator“ abschätzen. © immonewsfeed
Urteil: Mieter müssen für Überwachung der Mülltrennung zahlen
Mieter müssen für die Überwachung der korrekten Mülltrennung aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH; AZ: ZR 117/21). Im besagten Fall hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft in Berlin die Kosten für die Mülltrennung und die Rauchmelderwartung auf ihre Mieter umgelegt. Die Mieter erhoben gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch und forderten eine Rückzahlung. Der BGH entschied, dass die Kosten für das sogenannte „Behältermanagement“ und die Wartung der Rauchwarnmelder rechtens als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten sind demnach gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Müllbeseitigung und für die Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder durch Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung entstehen, von den Mietern getragen werden müssen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden. © immonewsfeed
Luftreiniger: Die Vorteile im Überblick
Moderne Luftreiniger spielen eine zunehmend wichtige Rolle in Haushalten. Sie sorgen nicht nur für frische Luft, sondern auch für mehr Hygiene. Luftreiniger sind besonders effektiv beim Entfernen von unangenehmen Gerüchen aus der Luft, aber beispielsweise auch von Allergenen, Viren und Bakterien und. Diese Eigenschaften macht sie zu einer wertvollen Ergänzung in Küchen, Schlafzimmern und sogar Fitnessräume. Bei Luftreiniger kommen Technologien wie Hepa-Filter, Plasmafilter und UV-C-Technologien zum Einsatz, die schädliche Partikel effektiv eliminieren. Die Luftfilter machen dabei auch optisch etwas her. So gibt es zum Beispiel Deckenleuchten mit eingebauten Luftreinigern, die auch zur Raumgestaltung beitragen. Solche integrierten Lösungen sind besonders in offenen Küchen nützlich, wo Kochgerüche sich leicht in Wohnbereiche ausbreiten können. Für Allergiker oder Personen, die besonders auf saubere Luft angewiesen sind, bieten spezielle Luftreiniger im Schlafzimmer eine enorme Erleichterung. Sie reduzieren Allergene und sorgen für eine Luftqualität, die einen ungestörten und erholsamen Schlaf fördert. Zudem lassen sich viele dieser Geräte programmieren und über Apps steuern, was eine individuelle Anpassung der Luftreinigung ermöglicht. Tragbare Modelle bieten zusätzlich die Flexibilität, da sie in verschiedenen Räumen genutzt werden können. © immonewsfeed
Wohnen: Bessere Erschwinglichkeit von Eigentum
In einigen Teilen Deutschlands ist der Kauf von Wohnungen erschwinglicher geworden, dank gesunkener Preise und gestiegener Einkommen. Laut des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts hat sich der Annuitätenanteil im Bundesschnitt um 5,1 Prozentpunkte auf 19,4 Prozent verringert. Das zeigt, dass mehr Käufer sich Eigentum leisten können, ohne ihr Budget durch eine regelmäßige Zins- und Tilgungszahlung zu überlasten. In 331 der 400 untersuchten Städte und Landkreise müssen Käufer weniger als 25 Prozent ihres Einkommens für den Kauf einer Wohnung aufwenden. Besonders günstig sind Regionen wie Greiz in Thüringen sowie Vogtlandkreis und Elbe-Elster in Sachsen und Brandenburg, wo der Einkommensanteil für den Wohnungserwerb besonders niedrig ist. Diese positive Entwicklung steht jedoch im Kontrast zu teuren Gebieten wie Nordfriesland, München und Berlin, wo Käufer fast die Hälfte ihres Einkommens für den Immobilienerwerb einplanen müssen. Auch in 30 weiteren Regionen mussten Käufer bzw. Eigentümer mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre laufende Kreditzahlung ausgeben. © immonewsfeed
Blei: Alte Wasserleitungen müssen ausgetauscht werden
In Deutschland müssen bis 2026 alle alten Bleiwasserleitungen in Gebäuden ausgetauscht werden. Diese Maßnahme ist aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung von Blei, das schon in geringsten Mengen das Nervensystem schädigen kann, dringend erforderlich. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, da sie empfindlicher auf die toxischen Auswirkungen reagieren. Der Austausch ist oft aufwendig, da viele dieser Rohre schwer zugänglich sind. Sie verbergen sich beispielsweise unter Fußböden oder hinter Fliesen. Die Kosten für den Austausch variieren je nach Hausgröße und Zugänglichkeit der Rohre und können bei einem mittelgroßen Haus beträchtlich sein. Fachkundige Unternehmen bieten Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten. Vorab sollte geprüft werden, ob diese in das sogenannte Installateurverzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers eingetragen sind. Nach einer neue Trinkwasserverordnung, die seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist, gelten strengere Regelungen in Bezug auf die Trinkwassersicherheit. Neben der Gesundheitsprävention zielt die Verordnung auch darauf ab, durch verbesserten Schutz der Wasserversorgung potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. © immonewsfeed
Zementinnovation: Weniger CO₂-Ausstoß
Abfälle in ökologischen Zement verwandeln und die Herstellung somit umweltfreundlicher gestalten soll – daran forschen die Universität Trier und mehrere Partner. Das Projekt zielt darauf ab, bergbauliche Abfälle und industrielle Rohstoffe als Ersatz für herkömmlichen Portlandzement zu verwenden. Dadurch könnten die CO₂-Emissionen bei der Zementherstellung signifikant reduziert werden. Der Geologe Dr. Karlis Kukemilks von der Universität Trier hebt hervor, dass der Einsatz von alternativen Materialien die Energiekosten beim Hausbau senken könnte. Diese neuen Bindemittel könnten im Lehmbau verwendet werden. Außerdem werden Geopolymerzementrezepturen erforscht. Geopolymerzement bietet zahlreiche Vorteile wie eine hohe Säure- und Hitzebeständigkeit. Außerdem werden bei der Verarbeitung keine CO₂-Emissionen erzeugt. Die Verwendung von Geopolymerzement könnte weitreichende Anwendungen finden, nicht nur im Bauwesen, sondern auch in anderen Branchen wie der Herstellung hitzebeständiger Materialien oder als Ersatz für bestimmte Metalle und Keramiken. Das Projekt der Universität Trier wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert. © immonewsfeed