Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Keine Einkommensteuer bei Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses

Werden Grundstücke verkauft, die sich noch keine zehn Jahre im Besitz des Eigentümers befinden, muss der Gewinn normalerweise versteuert werden. Befindet sich auf dem Grundstück allerdings eine Immobilie, die selbst vom Eigentümer bewohnt wird, sieht es anders aus: Dann werden beim Verkauf keine Steuern fällig – selbst dann nicht, wenn es sich dabei um ein Gartenhaus handelt, das baurechtswidrig dauerhaft bewohnt wird. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH). Im vorliegenden Fall bewohnte der Eigentümer ein Gartenhaus in einem Kleingartengelände und veräußerte Grundstücke, die auf diesem liegen, innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Die Errichtung des Gartenhauses war ihm nur unter der Auflage genehmigt worden, dass das Gebäude nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen genutzt werden darf. Beim Verkauf verlangten das Finanzamt und das Finanzgericht daher Einkommenssteuer auf den Gewinn. Daraufhin klagte der Eigentümer. Der BFH gab im Recht. Denn das gesetzliche Merkmal „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ setzt unter anderem voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen tatsächlich dauerhaft geeignet ist. Diese betreffe vor allem die Beschaffenheit des Gebäudes. Eine baurechtswidrige Nutzung könne daher ebenfalls begünstigt sein. Bei seiner Entscheidung geht der BFH darauf ein, dass „die Norm […] der Verhinderung der ungerechtfertigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Wohnsitzaufgabe, z. B. wegen eines Arbeitsplatzwechsels [dient]“. Dies sei bei der baurechtswidrigen Nutzung von Wohneigentum ebenso erfüllt wie bei einer Nutzung, die mit dem Baurecht übereinstimmt. Quelle: IX R 5/21/bundesfinanzhof.de © Fotolia

Einrichtung: Möbel, die sich selbst aufbauen

Möbel, die sich wie von Zauberhand aufbauen, haben nun Forschende des Instituts für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) der Universität Stuttgart unter der Leitung von Prof. Achim Menges entwickelt. Das Konzept fassen sie unter dem Namen HygroShape zusammen. Bei diesem wirken nicht nur die Formkräfte, sondern auch die Möglichkeiten der Digitalisierung. Bei ihrem Konzept profitieren die Forschenden Dr. Dylan Wood und Laura Kiesewetter am ICD von der intrinsischen Eigenschaft von Holz: Die Zellwände dehnen sich in nassem Zustand aus und ziehen sich beim Trocknen zusammen. Dieses Wissen lässt sich für gezielte Formänderungen nutzen. Sind die Möbel einmal geformt, verriegeln sich die Teile mechanisch und schaffen so Stabilität. Bislang handelt es sich bei den gefertigten Möbeln – einem Loungesessel und einer Chaiselongue – um Einzelstücke. Doch mit ihrem Unternehmen hylo-tech möchten die Forschenden die Markttauglichkeit der Technologie anhand einer limitierten Serie testen. Unterstützt wurde das Projekt mit einer internen Förderung aus dem Wissens- und Technologiefonds der Universität Stuttgart sowie durch die Henkel AG, die Schönweiler GmbH und Gettylab. Quelle und weitere Informationen: Universität Stuttgart/icd.uni-stuttgart.de/de/projekte/hygroshape/hylo.tech © photodune.net

Analyse: Studenten zahlen fürs Wohnen immer mehr

Studierende müssen für ihre WG-Zimmer immer tiefer in die Tasche greifen. Die durchschnittlichen Wohnkosten betragen aktuell 414 Euro pro Monat. Bisher bewegte sich der durchschnittliche Zimmerpreis zwischen 389 und 400 Euro pro Monat. Spitzenreiter bei den Wohnungspreisen für ein WG-Zimmer bildet München: In der bayerischen Landeshauptstadt zahlen Studierende für ein WG-Zimmer aktuell 680 Euro pro Monat, zuletzt waren es noch 650 Euro pro Monat (rund 4,62 Prozent mehr). Neben Hamburg müssen Studenten auch in Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg tief in die Tasche greifen. Teurer geworden sind die WG-Mieten aber beispielsweise auch in Tübingen, Heidelberg und Münster und Freiburg. Dort zahlen Studierende aktuelle durchschnittliche Mieten von 395 bis 464 Euro pro Monat. Zudem ist auch weiterhin mit einem Preisanstieg zu rechnen. Zumindest sagen das die Verantwortlichen der Analyse der GBI Holding AG, WG-gesucht.de und des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) voraus. Grund dafür seien die Entwicklungen aufgrund der Corona-Pandemie: Viele Studierende haben sich erst spät für eine Bleibe am Hochschulstandort entschieden. Dieser Last-Minute-Effekt habe unter anderem zu einem Preisanstieg am Jahresende geführt. Wegen der Corona-Pandemie seien auch einige Studierende dazu gezwungen ihr Studium zu verlängern. Für neue Studierende werde das Angebot daher zusätzlich verknappt. Da die Bafög-Wohnkostenpauschale derzeit bei 325 Euro pro Monat liegt, sieht Dr. Stefan Brauckmann, Geschäftsführender Direktor am MMI, die Entwicklungen kritisch: „Hier muss dringend Abhilfe durch mehr günstige Angebote sowie passgenaue Unterstützung der jungen Menschen geschaffen werden. Ansonsten entscheidet noch mehr als bisher das Elterneinkommen über Hochschulort und spätere Beschäftigungsperspektiven.“ Quelle und weitere Informationen: moses-mendelssohn-institut.de © Fotolia

Bauen: Moritz Hahn für Bachelorarbeit zur Ethik in der Architektur ausgezeichnet

Der ehemalige Architektur-Student Moritz Hahn der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS) hat den BDA-Studienpreis Bayern 2022 für seine Bachelorarbeit mit dem Thema „Ideal: Zur ethischen Kritik der Architektur“, ausgelobt vom Bund Deutscher Architekten, erhalten. In der Bachelorarbeit geht Moritz Hahn unter anderem folgenden Fraegn nach: „Braucht es in der alltäglichen Architekturpraxis moralische Überlegungen? Stehen Architektinnen in einer ethischen Verpflichtung? Wer hat Recht? Was müssen wir buchstäblich in Stein meißeln? Brauchen wir Ideale?“ Interessenten erhalten einen ersten Auszug der Bachelorarbeit auf der Internetseite der FHWS. Wer die vollständige Bachelorarbeit lesen möchte, kann sie unter moritzruben.de/content/ideal für 17 Euro als Paperback erwerben. Quelle: fhws.de © photodune.net

Gebäudesanierung: ZIA legt Positionspapier vor

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Laut ZIA soll unter anderem die Fördersystematik konsequent auf CO2-Einsparungen ausgerichtet werden. Darüber hinaus müsse ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland erfolgen. Des Weiteren fordert der ZIA eine neue Förderlandschaft, die ebenso wie die aktuelle BEG beihilfefrei ist. Gilt etwas als beihilfefrei, werden Förderanträge für Antragsteller unkomplizierter, da sie weniger Angaben vornehmen müssen. Darüber hinaus schlägt der ZIA vor, die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie den effizienten Neubau zu fördern. Ziel dieser Maßnahmen ist die Treibhausgasreduktion. Um bis 2045 den sogenannten klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, kommt es laut ZIA auch auf den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien an. Denkbar sei beispielsweise die Förderung lokaler Baustoffe, die ohne längere Transportwege zur Baustelle gebracht werden können und somit zur Einsparung von C02 beitragen. Das vollständige Positionspapier kann unter zia-cloud.de/data/public/87c761 kostenlos eingesehen werden. Quelle: zia-deutschland.de © Fotolia

Urteil: Mietschulden von Grundsicherungsempfängern

Vermieter können keine Ansprüche gegen das Jobcenter erheben, wenn ihnen ein Grundsicherungsempfänger die Miete schuldig bleibt. Diese entschied kürzlich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG). Im vorliegenden Fall vermietete ein Eigentümer Wohnungen an Grundsicherungsempfänger und ließ sich von diesen vorsorglich die Zustimmung zur Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter geben. Nachdem eine Grundsicherungsempfängerin dem Vermieter die Nebenkosten für 2018 und 2019 schuldig blieb, verlangte er die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter Goslar. Dieses lehnte eine Direktüberweisung jedoch ab, da der Vermieter keine eigenen Ansprüche aus dem SGB II habe. Dies wollte der Vermieter sich nicht gefallen lassen, vor allem da inzwischen auch Mietschulden aufgelaufen seien und klagte. Jedoch bekam nicht er, sondern das Jobcenter vom LGS Recht. Grund dafür ist, dass die Direktzahlung der Sicherstellung der Unterkunftsleistungen diene. Sie erfülle nicht den Zweck zur Durchsetzung von Mietforderungen gegenüber des Jobcenters. Die Eintreibung von Schulden sei die Sache des Vermieters – der nun im Übrigen unter anderem auch die Kosten für das Verfahren tragen muss. Quelle: Urteil vom 3. Februar 2022/L 11 AS 578/20/landessozialgericht.niedersachsen.de © Fotolia


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