Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Bauvorhaben: Unabhängige Experten können Interessen sichern
Private Bauherren sollten laut des Verbands Privater Bauherren (VPB) eigene, unabhängige Experten auf der Baustelle engagieren. Bei Schlüsselfertig-Projekten präsentieren Baufirmen oft Architekten als „Ihren Architekten“. Das Wort „Ihre“ können dabei jedoch irreführend sein. Der vom Bauunternehmen vorgestellte Planer oder Architekt hat in erster Linie die Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber, und nicht unbedingt die Interessen des Bauherrn im Blick. Da sie oft im Dienst des Bauunternehmers stehen, können ihre Loyalitäten eher beim Unternehmen liegen. Sie sind laut VPB nicht primär dazu da, Bauherren vor potenziellen Problemen zu warnen oder sie auf Mängel hinzuweisen. Der VPB rät daher privaten Bauherren eindringlich, unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen. Solcher Experten können Bauherren dabei unterstützen, den Gesamtüberblick zu behalten und ihre eigenen Rechte sowie Interessen während des gesamten Bauprozesses sicherzustellen. Quelle: VPB © Photodune
Energieeffizienz: Das Effizienzhaus beim Neubau
Das Effizienzhaus stellt einen maßgeblichen Standard dar, welcher die Energieeffizienz von Wohngebäuden im Vergleich zu einem Referenzbau definiert. Dabei spielen zwei wichtige Kennzahlen eine Rolle: der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und die Qualität der Wärmedämmung. Mit diesen Kriterien lässt sich ein Gebäude konkret bewerten. Besonders erwähnenswert ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Diese Stufe kennzeichnet Gebäude, die lediglich 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes benötigen und deren Transmissionswärmeverlust geringer ist. Bauherren, die einen solchen Standard erreichen und zudem die Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllen, können von Fördermaßnahmen profitieren. Darauf weist die KfW hin. Um ein solches Effizienzhaus zu bauen, sind verschiedene technische und bauliche Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Dabei spielt die Verteilung der Wärmedämmung über die gesamte Gebäudehülle eine zentrale Rolle. Zusätzlich ist der Einsatz erneuerbarer Energien von großer Bedeutung. Es ist jedoch wichtig, jedes Gebäude individuell zu betrachten und ein maßgeschneidertes energetisches Gesamtkonzept zu erstellen. Quelle: kfw.de © Fotolia
Mieterhöhungserklärung: Klarheit bei Drittmitteln unerlässlich
Vermieter müssen ihren Mieter eindeutigen Mieterhöhungserklärungen vorlegen. Dabei müssen sie auch Angaben über die Verwendung von Drittmitteln machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 416/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einem Mieter zwar eine Mieterhöhungserklärung geschickt, jedoch in dieser nicht auf die Verwendung der Drittmitteln hingewiesen. Dass er für die Durchführung verschiedener Maßnahmen Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wolle, hatte er vorab jedoch angekündigt. Der Mieter hielt die Mieterhöhungserklärung formell für unwirksam. Seine Miete zahlt nur unter Vorbehalt und forderte die seiner Meinung nach zu viel gezahlte Miete dann zurück. Der Fall landete zunächst beim Amtsgericht Berlin-Wedding und dann beim Landgericht Berlin. Vor dem BGH bekam der Mieter Recht. Grund dafür waren unter anderem Unklarheiten in der Mieterhöhungserklärung darüber, ob der Vermieter die Drittmittel nun erhalten habe oder nicht. Quelle und weitere Informationen: AZ: VIII ZR 416/21/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia
Wohnen: Boxspringsofas erobern das Wohnzimmer
Boxspringsysteme werden laut der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) auch im Wohnzimmer immer beliebter. Jochen Winning, Geschäftsführer der DGM hebt hervor, dass Boxspringsofas den gleichen Komfort wie ihre bettbezogenen Pendants bieten. Der Aufbau eines solchen Sofas ähnelt dem der Betten: Eine Federkernbox als Basis, darauf ein Polster, eventuell ergänzt durch eine weitere Polsterschicht. Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob es sich um ein Sofa mit oder ohne Boxspringsystem handelt. Das liegt daran, dass der mehrschichtige Aufbau im Inneren des Sofas verborgen ist. Laut Jochen Winning sind Boxspringsofas in der Regel fester als andere Polstermöbel und unterstützen eine ergonomische Sitz- oder Liegeposition. Das Angebot an Boxspringsofas ist riesig, sowohl in Design als auch in Funktionalität. Da der Begriff „Boxspring“ nicht geschützt ist, rät der DGM-Geschäftsführer potenziellen Käufern beim Erwerb eines solchen Möbelstücks auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ zu achten. Dieses Siegel garantiert laut DGM eine unabhängige Überprüfung auf Sicherheit, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit. Quelle: moebelindustrie.de © Photodune
Mietrenditen: Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen an der Spitze
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben deutschlandweit die höchsten Mietrenditen zu verzeichnen (Q2/2023). Im Hinblick auf die Mietrendite für Bestandswohnungen liegen Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) und Gera (Thüringen) mit 5,4 Prozent an der Spitze. Dies geht aus einer Analyse von ImmoScout24 hervor.Die Mietrenditen in den großen Metropolen liegen dagegen zwischen 2 und 3 Prozent für Bestands-sowie Neubauwohnungen. Bei den Neubauwohnungen erzielt Düsseldorf mit 2,3 Prozent die niedrigste durchschnittliche Mietrendite. Zum Vergleich: In Neunkirchen im Saarland lässt sich mit einer Neubauwohnung eine Mietrendite von 4,0 Prozent erzielen, im Vogelsbergkreis in Hessen von 3,9 Prozent und in Brandenburg an der Havel von 3,7 Prozent erzielen. Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24, betont, dass Immobilienkäufe trotz temporärer Preisschwankungen in den vergangenen fünf Jahren einen Wertzuwachs von 50 bis 60 Prozent verzeichneten. Sie empfiehlt Investoren auch kleinere Städte und Kreis in Betracht zu ziehen. Dort könne die Mietrendite im Durchschnitt mitunter höher ausfallen als in Deutschlands Metropolen. Quelle: immobilienscout24.de © Fotolia
Kellerumbau: Vorgaben beachten
Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung. Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten. Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.Quelle: VPB © Photodune