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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Recyceln von Grauwasser:

Eine Recyclinganlage für die Grauwassernutzung senkt den Trinkwasserverbrauch und den Anteil des Abwasserabfalls um rund 30 Prozent. Laut der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung verbraucht eine Person im Haushalt etwa 55 Liter Grauwasser pro Tag. Damit das leicht verschmutzte Grauwasser, welches beim Duschen, Baden oder beim Waschen mit der Waschmaschine entsteht, nicht unverbraucht den Weg in die Kanalisation findet, kann es gereinigt und als klares Betriebswasser verwendet werden. In einer Grauwasseranlage wird das Abwasser von chemischen Zusätzen getrennt und recycelt. Dabei werden ungelöste Stoffe, wie beispielsweise Flusen, sowie gelöste Stoffe wie Seifenreste und Öle aus dem Wasser herausgefiltert. Dies gilt auch für Bakterien, Keime und andere Mikroorganismen. Das gereinigte Betriebswasser kann anschließend gut im Haushalt genutzt werden, zum Beispiel für die Toilettenspülung, zur Bewässerung des Gartens oder als Putzwasser. Sollte das Betriebswasser aufgebraucht sein, stellt sich die Grauwasseranlage automatisch um und nutzt Trinkwasser. Eine Grauwasseranlage kann gut im Keller oder im Garten positioniert werden. Für ein Einfamilienhaus eignet sich eine kleine Anlage, die ein Fassungsvermögen von etwa 300 Litern Wasser hat. Das Recyceln von Grauwasser ist umweltschonend, denn es werden nur wenig Energie und wenige Ressourcen für die Aufarbeitung genutzt. Zu beachten ist, dass die Vorschriften aus der Trinkwasserverordnung eingehalten werden müssen. So benötigen beispielsweise das Grauwasser und das Trinkwasser unterschiedliche Leitungssysteme. Quelle: bauen.de © photodune.net

Urteil: Kostenvoranschlag Schadenspflicht :

Im Jahre 2014 hat ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung zu einem Preis von 79.800 Euro verkauft. Den neuen Eigentümern war bekannt, dass die Wohnung einen Sachmangel aufweist. Im Schlafzimmer gab es in der Vergangenheit Feuchtigkeit an den Wänden. Im Kaufvertrag haben die Parteien vereinbart, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, für den Sachmangel aufzukommen, sollte es erneut zu einer Beschädigung durch Feuchtigkeit im Schlafzimmer kommen. Die Vertragsparteien haben sich auf eine Frist bis Ende Dezember 2015 geeinigt, in welcher diese Vereinbarung gilt. Zum Ende des Jahres 2014 kam es im Schlafzimmer der Wohnung erneut zur Feuchtigkeitsbildung. Die neuen Eigentümer forderten den ehemaligen Besitzer auf, die Schäden zu beseitigen und für die Schadensbeseitigung aufzukommen. Da dieser bis zu der gesetzten Frist der Forderung nicht nachgegangen ist, klagten die neuen Eigentümer gegen den Vorbesitzer. Sie forderten anhand eines Kostenvoranschlags die Zahlung für die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten von 7.972,68 Euro ohne Umsatzsteuer. Ebenso sollten die Beklagten die vorgerichtlichen Anwaltskosten übernehmen. Das Landgericht Krefeld gab der Klage statt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sowie der Bundesgerichtshof haben die Berufung und Revision des Beklagten zurückgewiesen. Denn der Schadensersatzpflichtige ist gemäß des sogenannten „kleinen Schadensersatz“ in der Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der neue Eigentümer die Mängelbeseitigungsmaßnahmen tatsächlich ausführt oder sich mit dem Mangel abfindet. Die Umsatzsteuer müsse allerdings nur dann erstattet werden, wenn sie auch tatsächlich anfalle. Quelle: BGH © fotolia.de

Informationen und Regeln: Kleingarten/Schrebergarten:

Wer einen Kleingarten (auch genannt Schrebergarten) pachtet, muss sich an die Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) halten. Kleingärten sind Land der Kommune und die Pächter können sie zu einem kleinen Betrag nutzen. Die Stiftung Warentest stellt auf ihrer Internetseite hilfreiche Informationen zusammen, was bei der Pacht und Nutzung eines Kleingartens erlaubt ist und welche Regeln beachtet werden müssen. Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde zahlen Pächter 18 Cent für einen Quadratmeter eines Kleingartens; in Großstädten sind es 22 Cent. Bei einer Durchschnittsgröße von 370 Quadratmetern beläuft sich die Pacht auf etwa 67 bis 81 Euro im Jahr. Zudem muss noch der Mitgliedsbeitrag für den Kleingartenverein in die Kalkulation miteinbezogen werden sowie Strom- und Abwasserkosten und Versicherungen. Pächter eines Kleingartens zahlen insgesamt also etwa 500 Euro im Jahr. Wie Interessenten auf der Suche nach einem passenden Kleingarten vorgehen, warum eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein obligatorisch ist oder welche baulichen Vorschriften für Gartenlauben gelten, stellt die Stiftung Warentest zusammen. Ebenso erhalten Interessenten Informationen darüber, was beim Anbau von Obst und Gemüse oder bei der Pflanzenauswahl zu beachten ist. Auch bei Fragen, ob eine Genehmigung für den Einbau eines Sandkastens einzuholen ist oder was beim Einbruch in das Gartenhaus zu tun ist, werden beantwortet. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Benchmark-Analyse: Flexible Offices:

Laut der Benchmark-Analyse „Flexmark“ der Vermittlungsplattform „Workthere“ vom Immobilienberater Savillis ist zu erwarten, dass sich die Rentabilität von flexiblen Workspaces weltweit steigern wird. Auch wenn im Jahr der Corona-Pandemie die Belegungszahlen sowohl von Open-Spaces als auch von in sich geschlossenen Büroeinheiten abgenommen haben, konnten die Betreiber ihre Rentabilität auf operativer Ebene steigern. „Workthere“ verzeichnet einen Rückgang in der Nutzung von privaten Büros von 81 auf 68 Prozent. Die Belegung in Coworking-Spaces hat von 65 auf 56 Prozent abgenommen. Erfreulich ist, dass es den Anbietern von flexiblen Workspaces gelungen ist, rentabel zu bleiben und ihre Kosten erfolgreich zu senken. Gründe für die Kostensenkung könnten darin liegen, dass mit den Kunden mietfreie Zeiten ausgehandelt wurden. Ein anderer Weg, Kosten zu senken, ist darin zu sehen, dass Wechsel von einer Lease- zu einer Management-Vereinbarung getätigt wurden. Bei diesem Wechsel werden hohe Fixkosten aufgelöst und der Cashflow wird optimiert. Auf dem weltweiten Markt ist zu beobachten, dass in Asien und in Europa die profitabelsten Regionen für die Betreiber von flexiblen Workspaces sind. In Deutschland macht die Vermietung von Privatbüros die größte Einnahmequelle aus. Auch wenn im Jahr der Pandemie dieser Bereich einen Rückgang von 6 Prozent zu verzeichnen hat, hat Savillis mit größeren Einbußen gerechnet. Um Bestandskunden zu halten und neue Kunden zu generieren, haben die Betreiber zum einen Rabatte bei Vertragsverlängerungen angeboten. Zum anderen wurden neue Kunden mit ermäßigten Preisen gewonnen. Somit sieht Savillis gute Zukunftsaussichten für den Sektor. Quelle: savillis/workthere © photodune.net

Integriertes Smart-Home-System im Fertighaus:

Vor allem im Bereich von Neubauten spielt das Thema Technik eine große Rolle. Auch wenn ein Smart-Home-System nachträglich in eine Bestandsimmobilie integriert werden kann, wird jedes dritte neue Fertighaus bereits bei der Planung mit einem integrierten Smart-Home-System ausgestattet. Dies zeigen die Ergebnisse einer Branchenumfrage des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Ein integriertes Smart-Home-System bringt den Bewohnern viele Vorteile. Technische Vorlieben der zukünftigen Hausbewohner sollten bereits bei der Hausbauplanung mit dem Bauherren besprochen werden. Dieser kann die gewünschte technische Ausstattung auf die baulichen Details abstimmen und beispielsweise Leerrohre vorfertigen oder benötigte Leitungen in Wänden und Decken integrieren. Dies hat den Vorteil, dass das Thema Verkabelung von unterschiedlichen Geräten im Nachhinein kein Thema mehr ist. Wer sich eine funkbasierte Vernetzung wünscht, kann auch diese Anforderungen mit dem Bauherren besprechen. Heutzutage verfügen Haushersteller über ein breites Portfolio an technischen Lösungen und Systemen. Diese reichen von einer automatisierten Heizungssteuerung bis hin zu sogenannten Anwendungsszenarien, bei denen sich beispielsweise die Markise einfährt, wenn ein Wettersensor Wind erkennt. Den technischen Möglichkeiten und Features beim Bau eines Fertighauses sind also kaum Grenzen gesetzt. Quelle: bau-welt.de © fotolia.de

Dämmstoff: Mineralwolle:

Bei der Dämmung eines Gebäudes sowie im Bereich des Schall- und Brandschutzes ist auf eine hohe Energieverträglichkeit zu achten. Mineralwolle eignet sich hervorragend für die Dämmung von Wänden und Decken eines Gebäudes sowie zur Dämmung von Fußböden oder bei Heizungs- und Warmwasserrohren. Der Dämmstoff aus Glas- und Steinwolle ist vielseitig einsetzbar und leistet einen entscheidenden Beitrag in puncto Nachhaltigkeit und beim klimafreundlichen Bauen. Mineralwolle wird ressourcenschonend produziert, der recycelte Anteil liegt bei 80 Prozent. Bei der Herstellung von Mineralwolle werden hauptsächlich Sekundärstoffe, wie beispielsweise Altglas oder Kalkstein sowie Dolomit, Sand oder Basalt verwendet. Produktionsabfälle können dem Fertigungsprozess wieder zugeführt werden. Auch das für die Herstellung gebrauchte Wasser wird innerhalb des Herstellungskreislaufs gereinigt und wiederverwendet, sodass kaum Produktionsabwässer entstehen. Ein wesentlicher Vorteil des Dämmstoffs aus Mineralwolle ist seine hohe Energieeffizienz. Bereits nach der ersten Heiz- oder Kühlperiode ist ersichtlich, dass die für die Herstellung der Dämmung aufgewendete Energie und der CO2-Ausstoß wieder eingespart werden. Langfristig wird mit einer Dämmung aus Mineralwolle viel Energie gespart und die Haushaltskasse entlastet. Mineralwolle ist langlebig, wobei die Dämmqualität im Laufe der Zeit auf demselben hohen Niveau bleibt. Zudem brennt Mineralwolle nicht, sodass eine Dämmung mit diesem Dämmstoff zum passiven Brandschutz beiträgt. Quelle: hausbauhelden.de © fotolia.de


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