Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Energieeffizienz: Online Wärmekompass hilft bei der Suche nach der richtigen Heizung
Wer sich eine neue Heizung anschaffen möchte, sollte sich sowohl Gedanken um die Wirtschaftlichkeit, als auch um den Klimaschutz machen. Der Online Wärmekompass von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht herstellerunabhängige Heizungssysteme und hilft bei der Entscheidungsfindung. Mit dem Wärmerechner reagiert die AEE mit Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf einen großen Bedarf: Etwa Zweidrittel aller zentralen Heizungen sind veraltet, sanierungsbedürftig oder ineffizient. Da sich der Eigentümer mit dem Kauf eines neuen Heizungssystems auf etwa zwanzig oder mehr Jahre bindet, sollten sich Käufer nicht nur Gedanken über die aktuellen Öl- und Gaspreise machen, sondern ebenfalls weitere Komponenten beachten. In wenigen Schritten vergleicht der Wärmekompass diverse Technologien, Brennstoffe, Preise und Treibhausgasemissionen, die der jeweilige Heizungstyp verursacht. Unter Berücksichtigung von etwa 60 verschiedenen Parametern, wie z.B. Gebäudetyp, Bauart und Nutzungsfläche berechnet der Kompass, welche Heizung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Wärmerechner in erster Linie auf klimafreundliche Energieträger konzentriert. Wer auf fossile Energien zurückgreifen möchte, muss dies in dem Vergleich gesondert angeben. Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Kurzzeitvermietung kann nicht ohne Weiteres verboten werden
In Zeiten von Airbnb und anderen Unterkunftsvermittlern ist es für die meisten Eigentümer Gang und Gebe, ihre Wohnungen kurzweilig an täglich oder wöchentlich wechselnde Gäste zu vermieten. Der BGH hat bereits 2010 die Zulässigkeit der Kurzzeitvermietung festgestellt. Die Mitglieder einer aus acht Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einer Immobilie in Papenburg möchten diese Regelung nun ändern und einer Eigentümerin die Kurzzeitvermietung ihrer Wohnung untersagen. Als Basis für das Änderungsvorhaben soll eine in der Teilungserklärung vereinbarte Öffnungsklausel dienen, welche besagt, dass Änderungen an bestehenden Regelungen vorgenommen werden können, sollte per Mehrheitsbeschluss eine Dreiviertelmehrheit vorliegen. Die sieben Mitglieder der WEG der Immobilie waren sich einig und änderten den Paragraphen. Diesen Beschluss hat die Wohnungseigentümerin angefochten und vor dem BGH (AZ V ZR 112/18) Recht bekommen. Grundsächlich berechtigt die Öffnungsklausel zu mehr Flexibilität, um Änderungen per Mehrheitsbeschluss zu erlauben. Zum Schutz der Minderheit bezieht sich dies jedoch nicht auf „mehrheitsfeste“ Rechte, zu denen die Untervermietung einer Immobilie gehört. Eigentumswohnungen dienen dem Wohnzweck und folgen somit einer Zweckbestimmung. Änderungen an der Teilungserklärung können nicht mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden, sondern brauchen die Zustimmung aller Einheiten. Quelle: BGH © photodune.net
Mieten & Vermieten: Die Zukunft der Mieterkommunikation ist digital
Die Digitalisierung hat unseren Alltag seit Jahren fest im Griff. Allmählich breitet sie sich auch in andere Bereiche aus – wie beispielsweise in der Mieterkommunikation. Schwarze Bretter mit Papieraushängen? In immer mehr Hausfluren ist das Vergangenheit. Statt Zettelwirtschaft informieren interaktive Displays die Mieter über Neuigkeiten. Denn die digitale Kommunikation besitzt zahlreiche Vorteile. So können Mieter über das interaktive Display nicht nur Informationen konsumieren, sondern auch mit dem Vermieter selbst kommunizieren und beispielsweise defekte Lampen oder andere Schadensfälle melden. Zudem gehen – anders als bei den losen Zetteln an der analogen Pinnwand – keine wichtigen Informationen verloren. Quelle: Haufe © photodune.net
Leben & Wohnen: Einbruchsstatistik 2018: Licht und Schatten
Vor wenigen Wochen stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vor. Nach seiner Aussage ist die Zahl von Wohnungseinbrüchen deutschlandweit zurückgegangen. Doch stimmt das wirklich? Untersucht man die Zahlen in den einzelnen Landkreisen fällt vor allem eins auf: Die Fälle von Wohnungseinbrüchen sind in zahlreichen Landkreisen sowie kreisfreien Städten im Vergleich zu 2017 gestiegen. Betroffen sind Kommunen in Ost und West. Trauriger Spitzenreiter ist der Landkreis Gifhorn, hier wurden 2018 91 Einbruchsdelikte je 100.000 Einwohner mehr registriert. Auch in Pinneberg (65), Chemnitz (90) und Neumünster (73) gab es mehr Einbrüche als 2017. Hinzu kommen weitere 20 Kreise, die einen leichten Zuwachs an Wohnungseinbrüchen verzeichnen. Quelle: Bundeskriminalamt © photodune.net
Guter Rat: Viele Sturmschäden werden zu spät erkannt
Die triste Winterzeit mit den teils stürmischen Phasen ist vorbei. Spätestens jetzt sollten Hausbesitzer Haus und Garten auf bisher unentdeckte Sturmschäden untersuchen. Denn kippt beispielsweise jetzt im Frühjahr ein Baum auf das Haus, ist es teilweise schwer nachzuwiesen, dass er bereits durch winterliche Stürme gelockert wurde. Hier sind Hauseigentümer in der Beweispflicht. Und auch Sturmschäden am Dach können bei zu später Entdeckung teure Folgen haben. Helfen kann hier ein unabhängiger Bausachverständiger. Er erkennt lose Ziegel und weist auch auf andere Sturmschäden hin, die Eigentümer nicht entdeckt hätten. In den meisten Fällen verhindern Hausbesitzer dadurch späteren Ärger mit den Versicherungen. Quelle: VPB © photodune.net
Energieeffizienz: Ab 2050 könnte 86 % des Strombedarfs von erneuerbaren Energien kommen
Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die fast den gesamten Strombedarf weltweit decken: ab 2050 könnte das Realität werden. Davon geht die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (Irena) aus. Denn laut einer Untersuchung der Irena sei das Potenzial regenerativer Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser noch lange nicht ausgereizt. Würde dieses Potenzial stärker genutzt, könnte ab 2050 86 Prozent des Strombedarf über diese Energiequellen genutzt werden – auch wenn parallel der globale Strombedarf steigen sollte. Um die weltweiten Klimaziele des Vertrages von Paris einzuhalten, muss nach Ansicht von Irena der Umbau des Energiesektors intensiviert werden. Nur so könne nach Meinung der Agentur die Erderwärmung langfristig gestoppt werden. Quelle: Internationale Agentur für Erneuerbare Energien © photodune.net