Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Sinkende Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser:

Laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden von Januar bis März 2019 2,8 Prozent weniger Baugenehmigungen für den Neubau vergeben als im ersten Quartal 2018. Vor allem im Bereich Mehrfamilienhäuser gingen Baugenehmigungen deutschlandweit stark zurück. Einzig Thüringen kann einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie die Wohnungswirtschaft zeigen sich alarmiert. Mit dieser rückläufigen Entwicklung vergrößert sich das Problem des Wohnungsmangels und des bezahlbaren Wohnraums.   Der BFW fordert die Politik dazu auf, dem Problem in der Wohnungspolitik entgegenzusteuern und den Fokus nicht weiterhin auf das Mietrecht und einer Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse, sondern auf den Neubau, vor allen von Mehrfamilienhäusern, zu legen. Denn im Vergleich zum Vorjahr sind die Baugenehmigungen im Bereich Mehrfamilienhaus um 4,4 Prozent und im Bereich Zweifamilienhaus um 4 Prozent gefallen. Einzig die Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sind um 2,3 Prozent gestiegen, was jedoch das Problem des Wohnungsmangels in Großstädten und Ballungszentren nicht behebt.   Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bemängelt den Rückgang der Baugenehmigungen und fordert die Politik dazu auf, Bedingungen und Maßnahmen für den Wohnungsneubau zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise neben der Erhöhung der Genehmigungskapazitäten in Ämtern und eines Planungs- und Baubeschleunigungsgesetzes auch eine Genehmigung für den einheitlichen Typenbau von Wohnungseinheiten durch serielle und modulare Bauweisen. Ebenso sind dauerhafte steuerliche Verbesserungen für den Wohnungsbau, eine aktive Liegenschafts- und Bodenpolitik sowie die Vergabe von Grundstücken nach dem Konzeptprinzip und nicht nach dem Höchstangebot notwendig.   Quelle: BFW und GdW   © photodune.net

Wichtig: Bauherren-Haftpflichtversicherung vor Baubeginn:

Bauherren sind verantwortlich für alles, was auf dem Bau passiert. Deshalb schließen viele Bauherren vor Baubeginn eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, ab.  Damit sind sie gegen unvorhersehbare Schäden, die aufgrund von Unwetter oder Vandalismus entstehen können oder gegen Konstruktions- und Materialfehler versichert. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung  kann zusätzlich um den Schutz vor Feuer und gegen Diebstahl ergänzt werden.  Reißt ein Unwetter das Mauerwerk ein oder kommt es zu Wasserschäden im Sinne von Elemantarschäden wie zum Beispiel eine Unterspülung des Rohbaus durch Hochwasser, greift die Versicherung. Auch Schäden am Rohbau, die mutwillig durch Randalierer entstanden sind oder Schäden von Bös- und Fahrlässigkeit der Handwerksfirmen, sind versichert. Bei Brand oder einer Explosion greift jedoch nur eine zusätzliche Feuerrohrbauversicherung. Auch beim Thema Diebstahlschutz sollten Bauherren sich vor Baubeginn zusätzlich versichern und dabei beachten, dass sich der Versicherungsschutz bei Diebstahl nur auf bereits verbaute Materialien und Baustoffe bezieht. Somit sind Werkzeuge von Handwerkern und Materialien des Bauherrn, wie zum Beispiel Dachziegel, Balken und Metall nicht mit der Bauleistungsversicherung abgedeckt und müssen deshalb gesondert geschützt werden.   Die Kosten für eine Versicherung richten sich nach der Bausumme und werden durch einen Kostenvoranschlag bestimmt. Sollte sich die Bausumme erhöhen, muss die Versicherung unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel verlangen Versicherer 0,15 bis 0,2 Prozent der Summe der Baukosten. Kommt eine Diebstahlversicherung dazu, erhöhen sich diese auf 0,25 bis 0,5 Prozent.   Quelle: Hausjournal    © fotolia.de

Guter Rat: Urteil Eigenbedarfskündigung: BGH hebt zwei Urteile auf

Der für das Wohnraummietrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei bereits gefällte Urteile bezüglich Eigenbedarfskündigungen aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an die Gerichte zurückverwiesen. Diese müssen hinsichtlich der Härtefallklausel (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB) von den Gerichten noch einmal genau geprüft werden.    Im ersten Fall (AZ VIII ZR 180/18) wurde einer über 80jährigen Mieterin, die seit 1974 in einer Dreizimmerwohnung in Berlin lebt, das Mietverhältnis vom neuen Eigentümer aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Gemeinsam mit seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern möchte der neue Eigentümer in seine im Jahre 2015 erworbene Wohnung einziehen. Zwar haben das Amts- und Landgericht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Eigenbedarfskündigung des Klägers für wirksam erachtet, jedoch hat das Berufungsgericht die Räumungsklage aufgrund des hohen Alters der Mieterin, ihrer Demenzerkrankung, sowie der mit ihrer langen Mietdauer zusammenhängenden Verwurzelung und der Schwierigkeit, neuen und bezahlbaren Wohnraum in Berlin zu finden, abgewiesen. Diese Entscheidung muss noch einmal geprüft werden, denn das Berufungsgericht hat versäumt, ein Gutachten eines Sachverständigen in Bezug auf die Härtefallabwägung (§ 574 BGB) einzuholen. Gleichzeitig wurde dem Erlangungsinteresse des Klägers unzureichendes Gewicht beigemessen.   Im zweiten Fall (AZ VIII ZR 167/17) hat das Berufungsgericht dem Kläger und somit der Vermieterseite zugestimmt und die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bejaht, ohne ebenfalls ein Sachverständigengutachten bezüglich des Gesundheitszustandes der Beklagten einzuholen. Da in beiden Fällen sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite grundrechtlich geschützte Belange (Eigentum und Gesundheit) betroffen sind, ist sowohl eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts (Sachverständigengutachten) als auch eine sorgfältige Abwägung aller Belange unumgänglich.    Quelle: BGH   © fotolila.de

Leben & Wohnen: Neuer Ratgeber: „Das Vermieter-Set“

Die Stiftung Warentest hat einen neuen Ratgeber mit dem Titel „Das Vermieter-Set“ rausgebracht. Das 176-seitige Buch richtet sich an private Kleinvermieter und gibt Auskunft zu allen Fragen, sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Vermieters. Von der Suche nach einem geeigneten Mieter bis zum Auszug, enthält der Ratgeber umfangreiche Anleitungen und rechtssichere Informationen rund um das Thema Vermietung. Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder zu Schönheitsreparaturen werden genauso beantwortet wie Fragen zum Mietvertrag oder Mieterhöhung. Auch für unerwartete Probleme, was zum Beispiel zu tun ist, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt, finden Leser einen geeigneten Leitfaden zur Problemlösung.  Der Ratgeber bietet einen Rundum-Service und stellt wichtige Formulare und Verträge zum Heraustrennen und Ausfüllen bereit. So finden Vermieter sowohl Vordrucke für eine Nebenkostenabrechnung oder ein Übergabeprotokoll, als auch Formulare für Mietverträge oder Kündigungsschreiben. Mieterselbstauskünfte und vorformulierte Mahnbriefe sind ebenfalls in dem „Vermieter-Set“ mit inbegriffen. Zusätzlich werden selbstrechnende Formulare zum Herunterladen bereitgestellt, die vor allem bei einer Nebenkostenabrechnung eine große Hilfestellung und Arbeitserleichterung sind.    Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist im Handel erhältlich oder kann bei der Stiftung Warentest online bestellt werden.    Quelle: Stiftung Warentest   © fotolia.de / wladi

Marktdaten: Studie: Wer baut Deutschland?

Um die aktuellen Tendenzen im Bereich Wohnungsbau in Deutschland zu untersuchen, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau die Prognos AG damit beauftragt, eine Studie zum Thema „Wer baut Deutschland?“ durchzuführen. Sieben weitere Organisationen und Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche haben sich dem Verbändebündnis Wohnungsbau angeschlossen, unter anderem der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Studie wurde im Mai 2019 im Rahmen des „11. Wohnungsbau-Tages“ vorgestellt.   Mit der Studie hat das Verbändebündnis Wohnungsbau nachgewiesen, dass es in Deutschland zu wenige und zu teure Wohnungen gibt und dass ein großer Teil der Wohnungen zu weit weg von den Ballungszentren gebaut wird. Um den untersuchten Problemen entgegenzuwirken, hat das Verbändebündnis Wohnungsbau einen 10-Punkte-Plan entwickelt. Dieser soll sowohl zu mehr Quantität, als auch mehr Qualität im Wohnungsbau führen. Die zehn Handlungsempfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen.    Neben der Bereitstellung von mehr Bauland, der Förderung von Sozialwohnungsbau und Aufstockung des Personals in Verwaltungen für schnellere Baugenehmigungsentscheidungen soll auch mehr Transparenz im Bereich Konzeptvergaben geschaffen werden. Außerdem sollen mehr Kostenkontrollen in der Gesetzesgebung dafür sorgen, dass die stetig steigende Preisentwicklung von Baukosten beaufsichtigt werden kann. Auch der Ausbau der Digitalisierung in der Baubranche ist eine Handlungsempfehlung des 10-Punkte-Plans. Für den Wohnungsbau außerhalb der Ballungszentren empfiehlt sich ein intensiver Austausch und Ausbau von Stadt-Umland-Kooperationen. Der Ausbau und die Schaffung von Infrastruktur muss mehr gefördert werden.   Quelle: Verbändebündnis Wohnungsbau   © fotolia.de

Baubranche: Mehr Wohnfläche durch Hausanbau

Ob für den Eigenbedarf, weil Nachwuchs ansteht oder zur Vermietung – manchmal reicht der Wohnraum in den eigenen vier Wänden nicht aus. Deshalb denken einige Eigentümer über die Vergrößerung ihres Hauses nach. Manche möchten den Dachboden ausbauen, andere eine ganze Etage. Wer es noch größer haben möchte, kann mit einer Außentreppe sogar eine Einliegerwohnung dazu gewinnen. Obwohl der Ausbau eines Hauses günstiger ist, als ein Neubau, ist mit hohen Kosten zu rechnen.  Bevor sich Eigentümer ans Werk machen, muss zunächst ein Gebäudestatiker oder ein Architekt überprüfen, ob die bestehende Bausubstanz für den An-oder Aufbau geeignet ist und ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Neben einem genehmigten Bauantrag sollte die finanzielle Situation in einem ausführlichen Finanzplan mit diversen Einzelpositionen aufgeführt werden. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentlichen Bauarbeiten auch weitere wie zum Beispiel Kosten für einen Sachverständigen und einen gerichtsfesten Bauplan, sowie Kosten für die Verlegung von Elektro- und Abwasserleitungen und Heizrohren, eine Anpassung des Schornsteins und der komplette Innenausbau inklusive Einrichtung.   Um die Baukosten zu minimieren, haben Eigentümer die Möglichkeit, Förderung in Form von Darlehen, Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen zu beantragen. Vor allem im Bereich energieeffizientes und barrierefreies Bauen werden Fördergelder bereitgestellt. Hierbei ist es ratsam, sich von einem effizienten Energieberater Unterstützung zu holen. Dieser gibt Auskunft darüber, welche umweltschonenden Maßnahmen durchgeführt werden können und hilft mit seinem fachlich korrekten Sanierungskonzept gleichzeitig bei der Beantragung von Fördergeldern.   Quelle: Hausjournal   © fotolia.de


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