Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Zweckentfremdung von Wohnraum:
Auch wenn die Themen illegale Ferienwohnungen und Zweckentfremdung von Wohnraum in einigen Städten und Bundesländern strenger behandelt werden als in anderen, fordern Mieterverbände und Verbände aus dem Hotel- und Gaststättenbereich Regelungen im Gesetz, sowie eine Verschärfung des Wohnaufsichtsgesetzes. Gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten sollen dafür sorgen, dass Vermittlungsportale, Vermieter und Mieter strenger kontrolliert werden. Mit einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) wagen Verbände einen neuen Vorstoß für die Regelung bzw. das Verbot von privaten Kurzzeitvermietungen an Touristen. Bisher sieht die Landesregierung in NRW keine Notwendigkeit für eine Änderung des Landesgesetzes. Wie ein verschärftes Wohnraumschutzgesetzt funktionieren kann, ist zum Beisoiel seit April 2019 in Hamburg zu sehen. Wer seinen Wohnraum als Ferienunterkunft anbieten möchte, muss die Anzeige in Portalen, sowie im Printbereich mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Diese ist über einen Onlinedienst bei der Stadt zu beantragen. Anzeigen für Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutznummer werden mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Auch eine Verkürzung der jährlichen erlaubten Vermietungsdauer von sechs Monaten auf acht Wochen und die Regelung, dass nur weniger als die Hälfte des Wohnraumes vermietet werden darf, soll dem Problem entgegenwirken. Damit Regelungen und Vorschriften auch eingehlaten werden, müsste das Kontrollpersonal aufgestockt und Durchgriffsrechte gegen die Onlineplattformen erteilt werden. Obwohl in Berlin bereits seit 2014 ein Zweckentfremdungsverbot gilt, konnte gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften noch nicht so vorgegangen werden, wie ursprünglich angedacht. Obwohl auch in Berlin für die Vermietung eine Registrierungsnummer notwendig ist, werden nach Schätzungen des Senats mindestens 20.000 Zimmer oder ganze Wohnungen zu Ferienzwecken privat vermietet. Quelle: Mieterverbände © photodune.net
Vorteile eines Fertighauses :
Wer beim Hausbau Planungssicherheit und Transparenz braucht, aber sich nicht eigenständig um den Bau eines Hauses kümmern kann oder möchte, sollte über den Kauf eines Fertighauses nachdenken. Eine Fertighausfirma übernimmt vor und während der Bauphase alle notwendigen Schritte zum Eigenheim, kümmert sich sowohl um die Grundstückssuche als auch um die Fertigstellung der Traumimmobilie und informiert seinen Auftraggeber regelmäßig über den Bauvorgang. Damit es auch in puncto Kosten zu keinen bösen Überraschungen kommt, wird beim Bau von Fertighäusern bereits in der Planungsphase ein Festpreis vereinbart. Je nachdem, ob sich zukünftige Eigentümer für ein Ausbauhaus entscheiden, indem sie zum Beispiel den Innenausbau selbst übernehmen oder für ein schlüsselfertiges Haus, bei welchem die Fertighausfirma sowohl den Rohbau als auch den Innenausbau verantwortet, setzen sich die Kosten modular zusammen. Da ein Fertighaus in der Regel eine sehr hohe Qualität aufweist und der Rohbau unter guten Bedingungen und strenger Beobachtung industriell vorgefertigt wird, scheinen die Kosten auf den ersten Blick höher, als wenn die Bautätigkeiten in Eigenregie ausgeführt werden. Doch langfristig und nach einer genauen Kostenanalyse bewegt sich eine Fertighaus in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein Fertighaus orientiert sich an den neusten Energieeffizienzrichtlinien, spart langfristig Energie und somit auch Kosten ein. Wer möchte, kann sich sogar für den Bau eines Holz-Fertighauses entscheiden und zusätzlich den CO2-Gehalt in der Atmosphäre verringern. Bei der Planungsphase sollten sich künftige Hausbesitzer nicht nur genau überlegen, wie das Haus aussehen soll, die Anzahl und Größe der Zimmer bestimmen und über den Innenausbau nachdenken, sondern sich auch über energetische Themen und über das Wohnen im Alter Gedanken machen. So können von vornherein Kosten für spätere Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen eingespart werden. Quelle: Hausjournal / BDF © photodune.net
Ladestationen für Elektroautos ist Sache der WEG:
Die Energiewende im Bereich E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. 83.000 Elektroautos gibt es in Deutschland, bis 2022 sollen es eine Million werden. Doch der Einbau von privaten Ladestationen steht noch vor einigen Hürden. Da bei den Umbaumaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist nach der aktuellen Gesetzeslage die Erlassung der WEG unumgänglich. Damit auch einzelne Eigentümer in Zukunft auch ohne die Erlaubnis der WEG ihr Elektroauto auf ihrem privaten Stellplatz laden dürfen, müssen laut Verbraucherschutzbund Wohnen im Eigentum (WiE) Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Deshalb unterstützt WiE den vom Bundesministerium der Justiz- und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelten Diskussionsentwurf für die Einführung eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dieses würde bedeuten, dass der Einbau einer Ladestation in einer Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festgelegt werden könne. Sollte also per Stimmenmehrheit ein Beschluss für den Einbau gefasst werden, würde künftig jeder Eigentümer einen Teil der Kosten tragen, außer die WEG beschließt einheitlich eine andere Regelung zur Kostentragung. Entscheidet sich die Mehrheit der WEG Mitglieder gegen den Einbau von E-Ladestationen, sollte es einzelnen Mietern dennoch erlaubt werden, diese zu errichten. In diesem Fall müssten die Kosten vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden. Damit auch Mieter dieselben Rechte haben, sieht der BMJV vor, eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorzunehmen und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht so anzupassen, dass Vermieter dem Vorhaben der Mieter eigenhändig zustimmen dürfen. Quelle: WiE © photodune.net
Urteil: Hundehaltung in Mietwohnung :
Dass Eigentümer ihren Mietern die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung nicht ohne triftige Gründe verwehren dürfen, zeigt ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht in München (AZ 411 C 976/18). Die Mieter einer Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München wollten ihren beiden Kindern (13 und 15 Jahre) einen Hund der Rasse Magyar Vizsla schenken. Die Familie hat sich für eine Hündin aus dem Tierheim entschieden und sich von einer Tiertrainerin und von dem Tierheim jeweils eine Empfehlung ausstellen lassen. Bereits vor der Antragstellung zur Einwilligung der Hundehaltung nahm die Familie telefonisch Kontakt zu den Nachbarn auf und bat diese um Zustimmung. Alle Mieter akzeptierten das Vorhaben. Trotz der Vorkehrungen lehnten die Eigentümer den Antrag ab. Als Grund gaben sie an, sie hätten bisher noch keiner Mietpartei die Hundehaltung erlaubt. Mit weiteren Begründungen, wie zum Beispiel, dass die schulpflichtigen Kinder sich erst nach 16 Uhr um den Hund kümmern können und auch die Eltern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten die Versorgung des Tieres tagsüber nicht gewährleisten können, bekräftigten Sie ihren Entscheid. Die Familie widersprach allen von den Eigentümern genannten Ablehnungsgründen, versicherte die Versorgung des Hundes und klagte vor dem Amtsgericht in München. Das Gericht befand die Klage als rechtsgültig, denn die vom Vermieter angebrachten Ablehnungsgründe wären nicht ausreichend, um die Hundehaltung zu verbieten. Denn sowohl die Größe der Wohnung als auch die Rasse des Hundes geben keinen Anlass, eine artgerechte Haltung des Tieres in Frage zu stellen. Ebenso betonte das Amtsgericht, die Familie hätte nicht erst nach dem Erwerb des Hundes um die Genehmigung gebeten, sondern sich bereits im Vorfeld um die Zustimmung der Nachbarn gekümmert. Quelle: AG München © photodune.net
Neue Konzepte: Altersgerechtes Wohnen:
Damit das Wohnen und Leben im Alter weiterhin selbstbestimmt bleiben kann, entstehen zunehmend Wohnquartiere mit Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Mehrgenerationshäusern oder Seniorenwohnungen. Eine barrierefreie Ausstattung bewirkt, dass alle Räume, die Balkone oder Terrassen sowie alle für den Alltag benötigten Gegenstände einfach und bequem zu begehen und zu benutzen sind. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst das barrierefreie Wohnen. Wohn-Pflege-Gemeinschaften verfolgen zusätzlich den Gedanken, Wohnen und pflegerische Dienste miteinander zu verknüpfen. Menschen mit Behinderung oder beispielsweise einer Demenzerkrankung haben in der Einrichtung die Möglichkeit, gemeinschaftlich ihren Lebensalltag zu bestreiten und sich anfallende Aufgaben im Haushalt zu teilen. Auch die Pflege der Bewohner kann auf einer Etage durchgeführt werden. Viele Kommunen und Institutionen, sowie Bund und Länder vergeben Förderungen für den Bau von Wohnungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. „Junge Senioren“ interessieren sich zunehmend für das Leben in einer Senioren-WG. Im Gegensatz zu Studentenwohnungen hat jede Partei eine eigene Wohnung innerhalb der Wohneinheit und die Bewohner teilen sich zusätzlich Gemeinschaftsräume und die Küche. Auch unterschiedliche Dienstleistungen, wie eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe kann gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden. Um der Vereinsamung von älteren Menschen entgegen zu wirken und sie vollständig in die Gemeinschaft einzubeziehen, bietet sich das Konzept von Mehrgenerationshäusern besonders gut an. Hier leben Jung und Alt zusammen, helfen einander generationsübergreifend, tauschen sich aus und profitieren voneinander. So übernehmen Senioren die Kinderbetreuung und die jüngere Generation zum Beispiel den Einkauf. Quelle: KfW / BMFSF / pflege.de © fotolia.de
Rückgang Baugenehmigungen :
Nach den neusten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die erteilten Baugenehmigungen für Neubauimmobilien zwischen dem Monaten Januar bis Mai 2019, im Vergleich zum Vorjahr, um 2,4 Prozent gesunken. Die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind sogar um 4,1 Prozent gefallen. Insgesamt wurden 136.257 Baugenehmigungen erteilt. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert dabei die ständigen Neuüberlegungen zur Veränderung des Mietrechts und des Mietendeckels. Investoren brauchen, laut IVD, Planungssicherheit und keine unzuverlässigen Regulierungen und Verunsicherungen. Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) weist auf den Wohnungsmissstand hin und fordert, dass das Planungs- und Beschleunigungsgesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird. Damit auch weiterhin in den Wohnungsbau investiert wird, ist eine vorausschauende Liegenschafts- und Bodenpolitik zwingend notwendig. Ebenso fordert der GdW steuerliche Verbesserungen im Bereich Wohnungsbau und die zügige Umsetzung der Ergebnisse der Bauland- und Baukostensenkungskommission. Trotz der hohen Nachfrage nach Wohnraum wird insgesamt weniger gebaut. Auch die Zahlen der Jahresstatistik des GdW zeigen, dass die Investitionen deutlich hinter den Erwartungen liegen. Der Rückgang im Wohnungsbau ist laut GdW zu einem großen Teil auf die Verunsicherungen auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen. Doch auch der Mangel an bebaubarem Land und die überhöhten Grundstückspreise sowie hohe Baukosten und der Fachkräftemangel im Bausektor und in Handwerksbetrieben sorgen ebenfalls für rückgängige Investitionen. Quelle: IVD / GdW © photodune.net