Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Baubranche: Was taugt Hanf als Baustoff?

Konventionelle Baustoffe geraten immer weiter unter Druck, da sie nicht wiederverwertet werden können und somit als Sondermüll entsorgt werden müssen. Die Lösung könnten ökologische Baustoffe wie zum Beispiel Hanf sein. Denn in Verbindung mit Naturkalk ist es eine gute bauphysikalische als auch ökologische Alternative. Zudem glänzt es mit vielen Vorteilen. Wird beispielsweise beim Wohnungsbau mit Hanfbausteinen mit einer Mauerdicke von 40 Zentimetern gearbeitet, ist aufgrund des geringen U-Werts (Wärmedämmwert) von 0,18 keine weitere Dämmung nötig. Hat die Mauer aus Hanf eine Dicke von 45 Zentimetern, erreicht man sogar den Passivhausstandard. Zudem dämmen die Bausteine Wärme, speichern sie und geben sie an die Umwelt ab.  Auch in Sachen Brandschutz überzeugt Hanf als Baumaterial. Dadurch, dass der Kalk in die Hanfschäben eindringt, mineralisiert er diese und der Baustein brennt daher nicht. Zusätzlich kann der nachhaltige Baustoff kompostiert sowie als Baumaterial wiederverwendet werden. Quelle: ivv © photodune.net

Leben & Wohnen: Geheimtipp Flächenheizung

Normale Heizkörper sind nach Meinung des Verbandes Privater Bauherren (VPB) nicht mehr zeitgemäß. Anstatt auf die veraltete Heizungstechnik zu setzen, sollten Verbraucher auf Strahlungsheizungen umschwenken. Doch wo liegen zwischen beiden Systemen die Unterschiede? Herkömmliche Heizungen erwärmen die Luft und verteilen diese Wärme im Raum mittels Luftwirbelbildung. Doch bei diesem Prozess wird nicht nur warme Luft, sondern auch Staub aufgewirbelt, was vor allem bei Asthmatikern zu weitreichenden Problemen führen kann. Strahlungsheizungen, wie zum Beispiel Fußboden- oder Wandheizungen, erwärmen dagegen ein Bauteil, wie zum Beispiel eine Wand. Diese gibt die Wärme dann kontinuierlich über Stunden an den Raum ab. Um das Bauteil zu erwärmen, wird nur eine Temperatur von 35 Grad Celsius benötigt – also die Hälfte im Vergleich zur konventionellen Heizung.  Quelle: VPB © photodune.net

Mieten & Vermieten: Mietpreisbremse 2.0 – das ist neu ab diesem Jahr

Seit gestern gilt das von der Bundesregierung beschlossene „Mieterschutzgesetz“. Ein kurzer Überblick, was sich für Vermieter und Mieter seit dem 1. Januar geändert hat. Mit dem neuen Gesetz wird das mutwillige „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis 100.000 Euro geahndet. Zudem sinkt die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent. Die Miete darf anschließend nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Zahlen Mieter eine laut dem neuen Gesetz zu hohe Miete, können Sie den Vermieter schriftlich „rügen“ und stattdessen die alte – niedrigere – Miete zahlen. Das neue „Mieterschutzgesetz“ gilt allerdings nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, wie beispielsweise in München, Berlin, Köln, Stuttgart, Hamburg, Freiburg und anderen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei Neubauten, die ab 2014 errichtet wurden, sowie bei Erstvermietung greift das neue Gesetz indes nicht.  Quelle: Bundesregierung © Fotolia.com © Oliver Boehmer Bluedesign #78882255

Guter Rat: Was Mieter an Silvester beachten sollten

In wenigen Tagen steigt für viele die wohl wichtigste Party des Jahres. Wer Silvester in den eigenen vier Wänden feiern will, sollte aber einiges beachten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. So weist Haus & Grund darauf hin, dass zwar auch an Silvester ab 22:00 Uhr die offizielle Nachtruhe gelte, sich aber aus nachvollziehbaren Gründen kaum jemand daran halte. Der Verein empfiehlt, ab 01:00 Uhr den Lärmpegel auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, damit die weniger feierwütigen Nachbarn in Ruhe schlafen können. Besondere Vorsicht ist beim Abfeuern von Silvesterraketen geboten. Diese dürfen weder vom Balkon noch von der Terrasse gezündet werden. (AG Berlin-Mitte, Az.: 25 C 177/01). Wer dennoch einen pyrotechnischen Gruß in den Himmel senden will, sollte dies in einer Umgebung tun, in der sich weder eine Kirche, noch ein Krankenhaus oder ein Altenheim befindet. Um Brände durch Pyrotechnik zu unterbinden, sollten Mieter Dachluken sowie Fenster geschlossen halten und brennbare Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse entfernen.  Quelle: Haus & Grund © photodune.net

Immobilienkauf: Baukindergeld wird gut angenommen

Drei Monate nach Einführung des Baukindergeldes scheint der staatliche Zuschuss für den Kauf von Immobilien bei den Familien gut anzukommen. Das zeigt ein erstes Fazit der KfW. So haben laut Informationen der zuständigen Bankengruppe bisher 47.741 Familien in Deutschland das Baukindergeld in Anspruch genommen. Aus Nordrhein-Westfalen kamen mit 10.728 die meisten Anträgen. Aktuell werden bei der KfW pro Woche 3.000 Förderanträge gestellt. Das Baukindergeld wurde im September dieses Jahres beschlossen. Familien erhalten beim Erwerb oder dem Bau einer Immobilie pro Kind einen staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro. Diese Fördersumme wird anschließend auf zehn Jahre gezahlt. Bis zum 31. Dezember 2020 können Familien das Baukindergeld bei der KfW noch beantragen. Quelle: KfW © photodune.net

Guter Rat: Wie viel Weihnachtsdeko ist erlaubt?

In wenigen Tagen ist Heiligabend und schon jetzt blinkt und leuchtet es weihnachtlich im ganzen Land. Doch wie viel Weihnachtsdeko ist eigentlich erlaubt? Haus & Grund Rheinland klärt auf. Eine schöne Lichterkette am Baum im eigenen Garten oder ein stimmungsvoller Lichterbogen im Fenster sind laut Haus & Grund Rheinland kein Problem. Wenn allerdings das eigene Grundstück sowie das Haus so massiv dekoriert und beleuchtet wurde, dass es die Nachbarn stört und die Umgebung taghell erleuchtet, kann juristischer Ärger drohen. Wollen Mieter im Gemeinschaftsflur für eine weihnachtliche Stimmung sorgen, ist eine Dekoration dann zulässig, wenn dabei keine Fluchtwege versperrt oder andere Bewohner nicht belästigt werden. Grundsätzlich gilt auch beim Thema Weihnachtsdeko: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen und es mit der Dekoration nicht übertreiben.  Quelle: Haus & Grund Rhein-Berg © photodune.net


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