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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Kellerausbau: Das können Eigentümer beachten

Benötigen Eigentümer in ihrer Immobilie zusätzlichen Raum wie zum Beispiel für ein Homeoffice, einen Hobbyraum oder eine Wohnung, lässt sich diese oftmals im Keller realisieren. Darauf weist der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie hin. Für dem Kellerausbau sollten Eigentümer allerdings vorab verschiedene Aspekte berücksichtigen, und zwar die Bauphysik, die baulichen Vorgaben und die Möglichkeiten für eine Wärmedämmung. Außerdem sollten sie sich über die Kosten informieren. Für das Vorhaben sei es so zum Beispiel wichtig, dass der Keller und auch die Bauteile trocken sind. Ist dies der Fall, können weitere Planungen erfolgen. Dabei müssen allerdings auch rechtliche Aspekte beachtet werden. Denn während sich der Hobbyraum in der Regel in Eigenregie realisieren lässt, ist für den Bau einer Souterrain-Wohnung vorab unter anderem die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich. Auch eine Wärmedämmung des Bodens und der Kellerwände sollte laut des Fachverbands beim Ausbau erfolgen, unter anderem zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit. Der Fachverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für die Wärmedämmung staatliche Fördermaßnahmen gibt. Neben der Wärmedämmung können Eigentümer gegebenfalls auch über eine Trittschalldämmung nachdenken. Denn auch aus dem Keller können Geräusche in andere Stockwerke übertragen werden, zum Beispiel von einer schleudernden Waschmaschine. Quelle: der-daemstoff.de/wavepoint © wavepoint

Wärmedämmung: Fachverband erläutert Vorteile

Eine Wärmedämmung von Gebäuden ist effektiv und einfach umsetzbar – dieser Auffassung ist der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie. Mineralwolle könne auch dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, schreibt der Fachverband auf seiner Internetseite „der-daemstoff.de“. Dafür müsse das Haus allerdings vom Dach über die Fassade bis hin zur Kellerdecke gedämmt sein. Für die Wärmedämmung kann sogenannte Mineralwolle verwendet werden, eine Kombination aus Glaswolle und Steinwolle. Ziel der Maßnahmen ist die Reduktion des Heiz- und Kühlenergiebedarfes, um letztlich Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dass sich eine Wärmedämmung von Gebäuden lohnt, gehe auch aus einer Studie hervor, so der Fachverband. So können Interessenten in der Studie „Graue Energie und Graue Emissionen von Dämmstoffen im Vergleich zum Einsparpotential“ des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München nachlesen, dass sich durch die Wärmedämmung Energie einsparen lässt und wie viel. In den Beispiel-Berechnungen werden unter anderem auch die Baujahresklassen der Gebäude berücksichtigt. Interessenten können die vollständige Studie unter der-daemmstoff.de kostenlos herunterladen. Quelle: der-daemmstoff.de © Fotolia

Recht: Stellt der Verdacht auf Altlasten bereits ein Mangel dar?

Ein Immobilienverkäufer kann nicht zwangsläufig zur Sanierung eines Grundstücks verantwortlich gemacht werden, wenn dort Altlasten vermutet werden. Denn es müsse vorab geprüft werden, ob eine tatsächliche Bodenbelastung vorliegt. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (V ZR 213/21) und verwies den Fall daher zurück an das Oberlandesgericht (OLG) München. Im vorliegenden Fall hatte ein Immobilienverkäufer (Immobilienunternehmen) ein Gebäude auf einem Münchener Grundstück in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt und mit dem Verkauf dieser begonnen. Das Immobilienunternehmen wollte vorab allerdings noch eine Tiefgarage errichten lassen, wahrscheinlich, um einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Daher beauftragte es vorab eine Bodenanalyse. Bei dieser kam heraus, dass sich bei dem Boden unter der geplanten Tiefgarage um eine aufgefüllte Kiesgrube handelt, die mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet ist. Das Immobilienunternehmen informierte daraufhin die Stadt, setzte den Verkauf zunächst aus und schloss die Haftung für eine Altlastenfreiheit des Grundstücks außerhalb des Innenhofs in den Kaufverträgen aus. Danach nahm sie den Verkauf wieder auf und informierte die Käufer über die Altlastenauskunft für den Boden unter der geplanten Tiefgarage. Weil die neue Wohnungseigentümergemeinschaft später mögliche Ansprüche wegen der Altlasten im Innenhof und im südlichen Außenbereich geltend machen wollte, landete der Fall erst vor dem Landgericht, dann vor dem OLG und schließlich vor dem BGH. Der BGH entschied allerdings, dass vor einem Urteil erst eine sogenannte behördlichen Gefährdungsabschätzung erfolgen muss. Bei dieser müsse geprüft werden, ob tatsächlich eine Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vorliegt. Der BGH verwies den Fall daher zurück ans OLG. Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: V ZR 213/21)/wavepoint © Photodune

Möbel: Experten setzen auf Pappeln

Ob leichte Möbelplatten, Pflanztöpfchen oder Terrassendielen – sie alle können (teilweise) aus schnellwüchsigen Pappeln beziehungsweise aus deren gemahlener Rinde und deren Zweigen hergestellt werden. Herausgefunden haben das in den vergangenen Jahren mehrere Experten beim Forschungsprojekt Dendromass4Europe (D4EU). Durch geführt wurde es unter der Leitung von Norbert Weber, Professor für Forstpolitik und Forstliche Ressourcenökonomie an der Technischen Universität Dresden Die Pappeln werden dazu seit 2017 auf schwer zu bewirtschaften Flächen angebaut und wachsen in sogenannten Kurz-Umtriebs-Plantagen (KUP) auf rund 1.300 Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Nordwesten der Slowakei. Der Anbau der Pappeln wirkt sich wohl positiv auf die Umwelt aus und führt laut des slowakische Instituts für angewandte Ökologie „Daphne“ langfristig sogar zu einer besseren Bodenqualität. Neben den sieben Instituten der Technischen Universität Dresden, Daphne und dem österreichische Forschungszentrum Wood K plus waren auch weitere Unternehmen am Forschungsprojekt beteiligt. Zu diesen zählen unter anderem IKEA Industry Malacky (Slowakei), Pulp-Tec Compound GmbH & Co KG (Deutschland) sowie TerrainEco (Tschechische Republik). Sie testen zurzeit Prototypen. Quelle: idw-online.de/tu-dresden.de/Weitere Informationen: dendromass4europe.eu © Photodune

Co-Living: Unternehmen machen Vor- und Nachteile aus

Über das sogenannte Co-Living informieren das Urban Land Institute (ULI) und das Unternehmen JLL in einem Best-Practice-Leitfaden. Beim Co-Living leben Personen auf Zeit gemeinsam in einer Immobilie, zumeist in einer Stadt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zu teurer Wohnraum, das Alleinsein oder der Wunsch nach mehr Energieeffizienz führen zum Co-Living. Das Co-Living richtet sich zum Beispiel an Menschen mit Hochschulabschluss, aktive Rentner, aber auch an Geschäftsreisende, wie das ULI ausmacht. In Europa habe sich der Markt sehr schnell entwickelt. So sind in Co-Living-Immobilien laut ULI zwischen 2020 und Mitte 2022 rund 1,2 Milliarden Euro investiert worden. Die stärksten Wachstumsimpulse für den Sektor sehen 175 befragte Marktteilnehmenden in der Nicht-Bezahlbarkeit von Wohnraum (49 Prozent), dem hohen Anteil jüngerer Menschen (49 Prozent) und der Zahl der Einpersonenhaushalte (40 Prozent). Auch der Wunsch nach Flexibilität (34 Prozent) und Urbanisierung (34 Prozent) tragen laut der Befragten zur Entwicklung des Sektors bei. Die Befragten nannten in Bezug auf das Co-Living aber auch einige Herausforderungen. So zählen fehlende Bestände (38 Prozent), negative planerische Eingriffe (36 Prozent), ein begrenztes Marktbewusstsein (27 Prozent), ein Mangel an Betreibenden (24 Prozent) und die Verfügbarkeit von Grundstücken (22 Prozent) zu den Aspekten, die das Co-Living erschweren. Quelle und weitere Informationen: germany.uli.org © Fotolia

BSB: „Immer mehr Modernisierungen werden verschoben oder ganz aufgegeben“

Immer mehr Modernisierungen werden laut einer Umfrage des Bauherren-Schutzbundes verschoben oder ganz aufgegeben. So gaben nur noch 34,3 Prozent der befragten Wohneigentümer mit einer 15 Jahre alten oder älteren Immobilie im August 2022 an, Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen zu wollen. Ungefähr ein halbes Jahr zuvor waren es noch 50,2 Prozent. Darüber hinaus bewertet mehr als die Hälfte der Befragten (54,9 Prozent) die Förderbedingungen für energieeffizientes Modernisieren nun als schlecht. Ein halbes Jahr zuvor waren nur 44 Prozent der Befragten der Auffassung, dass die Förderbedingungen schlecht sind. Für die Umfrage wurden in zwei Zeiträumen jeweils 1.000 Wohneigentümer befragt. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert in diesem Zusammenhang die Förderpolitik sowie „die abrupte Kürzung der Förderungen für Gebäudesanierung“. Sie schlage direkt auf die Investitionsmöglichkeiten der Verbraucher durch. „Die Regierung hat Selbstnutzern mit Modernisierungsabsicht mit dieser Aktion in Zeiten explodierender Preise und Darlehenszinsen den Boden unter den Füßen weggezogen. Der Einbau einer Wärmepumpe kostet nun nochmal bis zu 6.000 Euro mehr“, so der Geschäftsführer, der mehr vom Bund bereitgestelltes Geld sowie einen Förderrahmen mit Planungssicherheit fordert. Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © Photodune


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