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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Garten: Hochbeet selbst bauen

Möchten Häuslebauer in ihrem Garten, auf ihrer Terrasse oder auf ihrem Balkon ein Hochbeet aus Holz realisieren, finden sie dazu beim Portal „bauen.de“ Tipps. So müssen zunächst 2,5 bis 5 Zentimeter dicke Holzlatten (je nach Bedarf) für die Seitenwände sowie Kanthölzer oder Pfosten für die Stabilisierung gekauft und mit einer entsprechenden Schutzlasur versehen werden. Danach kann die Stellfläche fürs Hochbeet mit einer Schnur markiert und die Pfosten können gesetzt werden. Zudem müssen noch weitere Schritte folgen wie zum Beispiel das Beplanken der Seiten, das Anbringen eines verzinkten Gitters zum Schutz vor Wühlmäusen und das Auslegen des Hochbeetes mit Teichfolie. Sind alle entsprechenden Schritte abgeschlossen, kann das Hochbeet mit verschiedenen Schichten befüllt werden. Den Anfang macht eine Schicht aus Baum- und Strauchschnitt, gefolgt von Ästen und Rindenmulch, Laub oder Grasschnitt, halbreifem Kompost und reifem Kompost. Beim Bepflanzen des Hochbeetes sollten Hobby-Gärtner auf eine entsprechende Fruchtfolge achten. Während im ersten und zweiten Jahr Pflanzen wie Tomaten, Kohl und Gurken gesät werden können, sollten im dritten und vierten Jahr Mittelzehrer wie Salat, Chinakohl und Paprika folgen. Vom fünften bis siebten Jahr können dann Schwachzehrer wie Bohnen, Erbsen und Kräuter gepflanzt werden. Auf dem Portal „bauen.de“ erhalten Interessenten auch Informationen dazu, welche Pflanzen zeitgleich ins Hochbeet gepflanzt werden sollten sowie die vollständige Bauanleitung. Quelle: bauen.de © Photodune

Wettbewerb: Klimaaktive Kommune 2023 gesucht

Noch bis Freitag, 31. März, können Städte, Landkreise und Gemeinden mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilnehmen. Den Gewinnern winkt ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro, das wiederum in Klimaprojekte investiert werden muss. Ausgeschrieben unter klimaschutz.de/de/wettbewerb2023 sind drei Wettbewerbskategorien, und zwar „Kategorie 1 – Ressourcen- und Energieeffizienz“, „Kategorie 2 – Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus“ und „Kategorie 3 – Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“. Außerdem wird ein „Sonderpreis – Klimaschutz in sozialen Einrichtungen“ ausgelobt. Es können sich Städte, Landkreise und Gemeinden beteiligen, die beispielsweise Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- beziehungsweise Energieverbrauchs umsetzen, die die Nutzung von erneuerbaren Energien entscheidend voranbringen und die privatwirtschaftliche Unternehmen beim Klimaschutz mit ins Boot holen. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Diese findet voraussichtlich im November 2023 statt. Weitere Informationen: difu.de/klimaschutz.de © Photodune

Immobilienkauf: Bargeld nicht mehr zulässig

Immobilien dürfen nicht mehr mit Bargeld, Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Außerdem soll zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen der Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung dienen. Zudem sind ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum erwerben, künftig nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Entsprechende Mitteilungen müssen bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Dies geht aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) hervor, dass der Bundestag kürzlich verabschiedet hat. Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt das SDG II. „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist ein grundsätzlich sinnvolles Instrument, um die Wirtschaftssanktionen durchzusetzen und die Bekämpfung von Geldwäsche voranzutreiben“, so Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar beim IVD-Bundesverband. bundestag.de/bundesfinanzministerium.de/ivd.net/ © Fotolia

Ausbildung: Junge Handwerker gesucht!

Mehr Auszubildende in Handwerksberufen gewinnen – für dieses Ziel setzt sich der Deutsche Handwerkskammertag (DHTK) in Zusammenarbeit mit dem Partner Meta ein. Auf verschiedenen Social-Media-Kanälen weist der DHTK daher nun mit einem Video nun unter anderem auf die zahlreichen Berufe hin, die es im Handwerk gibt. So können sich Interessenten zum Beispiel zum Metallbauer, zur Elektromaschinenbauerin oder zum Kraftfahrzeugmechatroniker ausbilden lassen. Laut DHTK lassen sich durch Handwerksberufe nicht nur sichtbare Veränderungen erzielen, sondern Handwerker können auch an der Klimawende mitwirken. „Durch ihre Berufswahl können junge Menschen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Wir freuen uns sehr, dass wir das Berufsangebot des Handwerks auf unseren Social-Media-Kanälen vorstellen, wo junge Menschen sich informieren, Inhalte teilen und sich miteinander austauschen“, so Eva-Maria Kirschsieper, Direktorin für Nachhaltigkeit im Wirtschaftsraum Europa, im Nahen Osten und in Afrika (EMEA-Region) bei Meta. Das Video können sich Interessenten bei Facebook (facebook.com/handwerk/videos/516825113436841/), Instagram (instagram.com/p/CksWJtuKEXp/) oder Twitter (twitter.com/MetaGermany/status/1589897941862735873) ansehen. Auf der Internetseite handwerk.de finden sie zudem Informationen zu den Ausbildungen in den verschiedenen Handwerksberufen, erhalten Karriere- und Bewerbungstipps und können auch einen Lehrstellen-Radar für Ausbildungs- und Praktikumsplätze nutzen. Quelle und weitere Informationen: handwerk.de © Photodune

Analyse: Banken müssen bei Vergabe von Immobilienkrediten genauer hinsehen

Banken werden bei der Vergabe von Krediten an Häuslebauer vorsichtiger. Diese Entwicklung prognostiziert die Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY aufgrund einer aktuellen Analyse. „Auf dem Immobilienmarkt hat sich das Blatt gewendet: Die stark gestiegenen Zinsen bremsen die Nachfrage nach Immobilienkrediten, zudem erscheinen Immobilien, deren Preise zwischen Q1 2019 und Mitte 2022 um 35 Prozent gestiegen sind, in vielen Regionen inzwischen überbewertet“, so Robert Melnyk, Leiter des Bereiches Banken und Kapitalmärkte bei EY Financial Services. Banken werden laut Robert Melnyk daher vorsichtiger bei der Kreditvergabe. Laut EY wird in Deutschland für 2023 ein Rückgang des Immobilienkredit-Bestands um 0,1 Prozent erwartet. Ein Wachstum von 0,5 Prozent wird hingegen für die gesamte Eurozone erwartet. Außerdem habe auch die Erhöhung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers Einfluss auf den Immobilienmarkt. Dieser wird ab Februar 2023 für risikogewichtete Aktiva von 0 auf 0,75 Prozent angehoben. Außerdem war eine Quote eingeführt worden, nach der der sektorale Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite 2,0 Prozent betragen soll. Banken müssen dementsprechend Eigenkapital für vergebene Immobilienkredite zurücklegen und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu abgehalten, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren. Grund dafür ist wohl auch die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass einige Kreditnehmer ihre monatliche Rate künftig nicht mehr tilgen können. Laut EY wird der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen 2023 in Deutschland voraussichtlich von 1,2 Prozent (Stand: Dezember 2022) auf 2,3 Prozent ansteigen. Zuletzt habe es laut EY sehr wenig Kreditausfälle gegeben. Die Prüfungs- und Beratungsorganisation führt dies unter anderem auf die Corona-Hilfsangebote zurück. Es sei nun aber eine Wirtschaftsflaute zu erwarten, die zum Beispiel zum Anstieg von Unternehmensinsolvenzen führt. Quellen: ey.com/bafin.de © Fotolia

Hausbau: VPB rät zu naturnahen Gärten

Biodiversität im Hausgarten fördern und Steinwüsten vermeiden – dass sollten Eigentümer laut dem Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB gibt auch einige Tipps dazu, wie dies gelingen kann. So sollten Eigentümer beispielsweise auf insektenfreundliche Hecken mit Gewächsen wie Roter Hartriegel, Feldahorn oder Hainbuche anstelle von Kirschlorbeer- und Thuja-Hecken setzen. Denn letztere seien für die „Natur fast so interessant wie eine Plastikpalme“. Zudem sollten Eigentümer Monokulturen wie grüne Rasen vermeiden. Besser seien Blumenwiesen mit vielen unterschiedlichen Arten. Aus Liebe zu den Insekten sollten im Garten auch Wildkräuter angepflanzt werden und auf eine überflüssige Beleuchtung sollte verzichtet werden. Darüber hinaus macht der VPB darauf aufmerksam, dass Insekten unter Laub Schutz suchen und die Laubhaufen daher liegengelassen werden sollten. Wer sich selbst nicht mit dem Gärtnern auskennt oder befassen will, kann auch Landschaftsgärtner oder Landschaftsarchitekten beauftragen. Auf keinen Fall sollten Eigentümer laut VPB eine Steinwüste mit Kies oder Schotter schaffen, denn diese könnten das örtliche Mikroklima sogar negativ beeinflussen. Quelle: vpb.de © Photodune


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