Obergrenze für Hauskredite

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Quelle: FAZnet

Das Eigenheim komplett kreditfinanziert – das könnte bald vorbei sein. Die Regierung will mit einem Gesetz gegen Risiken aus Immobilienblasen vorgehen.

In Deutschland könnten bald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Obergrenze geschaffen werden, bis zu der Immobilien von Banken beliehen werden dürfen. Damit sollen Gefahren aus einer möglichen Immobilienblase bekämpft werden. Als erster Schritt ist offenbar geplant, ein sogenanntes Wohnkreditregister aufzubauen. Für dieses Register sollen die Banken entweder jeden einzelnen Hauskredit anonymisiert melden müssen. Oder die Banken sollen gesammelte und zusammengefasste Daten über Immobilienkredite abliefern.

Welchen dieser beiden Wege man beschreiten will, ist offenbar noch in der Diskussion. Auf jeden Fall sollen im Wohnkreditregister die beiden Größen „Loan to value“, also Kredithöhe im Verhältnis zum Immobilienwert, sowie „Loan to income“, also Kredithöhe im Verhältnis zum Einkommen des Kreditnehmers, erfasst werden. Für beide Werte gibt es in Deutschland, anders als in anderen europäischen Ländern, bislang keine verlässliche Statistik.

Verordnung kommt 2017

Als zweiter Schritt soll dann die gesetzliche Möglichkeit dafür geschaffen werden, dass die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bedarf vorübergehend Obergrenzen für die Beleihung von Immobilien in Deutschland verhängen kann. Immobilien könnten beispielsweise nur bis zu 60 oder 80 Prozent des Beleihungswertes beliehen werden. Solche Obergrenzen führten mehrere europäische Länder wie Irland und die Niederlande ein, nachdem dort Immobilienblasen geplatzt waren, um die Risiken in Zukunft zu verringern.

Für Deutschland hatte der Ausschuss für Finanzstabilität, in dem die Bundesbank, das Bundesfinanzministerium und die BaFin vertreten sind, Mitte vorigen Jahres der Bundesregierung empfohlen, solche „zusätzlichen Eingriffsrechte der Aufsicht zur Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung des Immobilienmarktes“ einzuführen. Dem Vernehmen nach soll mit dem Register zunächst eine Datengrundlage geschaffen werden, auf deren Basis man dann entscheiden kann, ob es Risiken aus kreditfinanzierten Immobilien in Deutschland gibt, damit ein möglicher Eingriff sich auf eine verlässliche Informationsbasis stützen kann.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sicherte eine „intensive Abstimmung mit den beteiligten Institutionen“ bei den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung zu. Zum Zeitplan wollte man sich allerdings nicht äußern. Eine Abstimmung könnte nötig sein: Denn ein ähnliches Programm sieht bereits die Europäische Zentralbank (EZB) vor. Im Mai hatte der EZB-Rat ein detailliertes Kreditmeldewesen namens Anacredit beschlossen („Analytical Credit Dataset“). Die Zentralbank sieht dabei eine neue Erhebungsmethode vor, die sich auf einzelne Kredite bezieht – also der differenzierten Variante entspricht, die nun im Finanzministerium diskutiert wird. Die Verordnung tritt Ende 2017 in Kraft, nimmt jedoch private Wohnungsbaukredite und Unternehmenskredite bis 25.000 Euro ausdrücklich aus.

Potenzielle Gefahr für Finanzmarktstabilität

Aufgrund der Doppelung sorgen die Pläne des Finanzministeriums nun für Nervosität in den Banken: „Wir befürchten eine zusätzliche Datenerhebung neben Anacredit“, teilte der Bundesverband deutscher Banken mit. Die Maßnahmen müssten abgestimmt und verzahnt werden, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzmarktstabilität sollten erst umgesetzt werden, wenn Anacredit für Wohnimmobilien gelte. Noch deutlicher wird der Bundesverband der Deutschen Volksbanken. Mit Blick auf die „enormen regulatorischen Belastungen“ spricht er sich gegen eine zusätzliche Datenerhebung aus. Der Verband äußerte Zweifel, ob „angesichts der in Deutschland sehr konservativen Beleihungswertgrundsätze bei Immobilienfinanzierungen“ ein weiteres Kreditregister überhaupt notwendig sei.