Höherer energetischer Mindeststandard

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Ab 1. Januar 2016 treten verschärfte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Neubau in Kraft. Sie sind Teil der seit Mai 2014 geltenden EnEV, werden aber erst 2016 in einem zweiten Schritt umgesetzt:

  • Der maximal zulässige Primärenergiebedarf (Heizenergie plus Energieaufwand für Gewinnung und Transport der Energieträger) der Immobilie liegt nun um 25 Prozent unter der bisher geltenden Grenze.
  • Die Wärmeverluste der Gebäudehülle müssen um 20 Prozent geringer ausfallen als bisher.

Im Klartext bedeutet das: Neue Häuser müssen noch besser gedämmt und noch effizienter beheizt werden als bisher. Das ist in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden. Die Neuregelung betrifft alle Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag gestellt wird. Wer noch bis Ende 2015 Bauantrag oder -anzeige einreicht und erst im neuen Jahr anfängt zu bauen, kann auch im neuen Jahr noch nach den alten EnEV-Regeln bauen. Immobilienkäufer sollten bei Neubauangeboten deshalb genau prüfen, welchen Standard sie für welchen Preis bekommen.