Autor: Astrid Stein
Studie: Preiseinbrüche bei Immobilien zu erwarten
Preiseinbrüche von bis zu zehn Prozent bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland – diese Entwicklung prognostiziert Studienautor Konstantin A. Kholodilin aus der Abteilung Makroökonomie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Gemeinsam mit seinem Kollegen Malte Rieth hat er die Entwicklungen von Miet- und Kaufpreisen in 97 deutschen Städten untersucht. Aus der Studie geht auch hervor, dass vor allem Kaufinteressenten tiefer in die Tasche greifen müssen. So hätten sich die Preise für Einfamilien- und Reihenhäuser im vergangenen Jahrzehnt in etwa verdoppelt. Die Preise für Eigentumswohnungen seien im vergangenen Jahrzehnt um rund 150 Prozent gestiegen, die Preise für Baugrundstücke um rund 130 Prozent. Auch die Mieten stiegen im Vergleichszeitraum an, und zwar um rund 56 Prozent. Diese große Diskrepanz der Entwicklungen zwischen den Kauf- und Mietpreisen hält das DIW Berlin allerdings für bedenklich. Denn Kapitalanleger, die ihre Immobilie durch die Vermietung refinanzieren möchten, oder Privatpersonen, die sich die Miete durch den Erwerb einer Immobilie sparen möchten, stehen nun vor einem Problem. Entwickeln sich die Mieten und Kaufpreise auseinander, könne es zudem zu sogenannten Preisblasen kommen. Dennoch dürfte der Immobilienmarkt laut DIW Berlin vergleichsweise stabil bleiben, denn auch aktuelle Entwicklungen müssten berücksichtigt werden. So kommt es zum Beispiel auch zu steigenden Immobilienpreisen, wenn nur wenige Objekte verfügbar sind, die Nachfrage nach diesen aber hoch ist. Quelle und weitere Informationen: diw.de © Fotolia
Policy Brief: Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen für Städte
Darüber, wie sich Städte klimafest machen und besser vor Extremwettereignissen schützen können, haben sich mehr als 80 Personen aus 65 deutschen Kommunen in zwei Workshops Gedanken gemacht. In einem sogenannten Policy Brief wurden die zwölf Handlungsempfehlungen des Projekts „ExTrass – ‚Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen – Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten‘“ nun von einem Forschungsteam der Beratungsfirma adelphi, der Universität Potsdam und des Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) veröffentlicht. Aus dem Policy Brief geht unter anderem hervor, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschärft werden müssen. Gesetze wie das Klimaschutzgesetz des Bundes, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesbodenschutzgesetz sollten daher konkretisiert werden. Zudem sei es laut der Autoren sinnvoll, Klimaanpassung durch Landesgesetze zur Pflichtaufgabe für Kommunen zu machen und die Kommunen dafür mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten. Mittels eines Monitorings soll außerdem sichergestellt werden, dass festgelegte Klimaanpassungsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wurden die Klimaanpassungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Dachbegrünung von Neubauten – nicht umgesetzt, sollten Bußgelder verhängt werden. Auch sollte nach einiger Zeit der Erfolg der Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel ob die Dachbegrünung tatsächlich anwächst. Weitere Handlungsempfehlungen finden Interessenten im Policy Brief, der kostenlos unter adelphi.de/de/system/files/mediathek/bilder/_ExTrass_Policy_Brief_221114_finaleVersion_b.pdf heruntergeladen werden kann. Quellen: idw-online.de/adelphi.de © Photodune
WEG: Zu wenig Wissen über Sanierungsmöglichkeiten
Viele Wohnungseigentümer finden es schwer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) hervor, an der rund 2.700 Wohnungseigentümer teilgenommen haben. Anhand der Umfrage wird unter anderem deutlich, dass nur 8 Prozent der befragten Wohnungseigentümer wissen, dass sie in ihren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Sanierungsbeschlüsse fassen können. Der Rest der Wohnungseigentümer fühlt sich darüber nicht informiert (62 Prozent) oder nur teilweise informiert (30 Prozent). Den befragten Wohnungseigentümern fehlt es offenbar an grundlegendem Wissen zum Fassen von Beschlüssen und zu den Regelungen der Kostenverteilung in WEG (70 Prozent). Darüber hinaus wünschen sie sich spezielle Energieberatungsangebote (69 Prozent) und Förderprogramme für WEG (60 Prozent). Außerdem benötigen die Wohnungseigentümer Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsfahrplänen (52 Prozent) und halten auch eine energetische Rechtsberatung für erforderlich (49 Prozent). Quelle und weiter Informationen: wohnen-im-eigentum.de © Fotolia
Preissteigerung: Vermieter darf Gasversorgung nicht stoppen
Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht einfach das Warmwasser abdrehen, auch nicht im Sommer. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Sommer aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie der damit verbundenen Versorgungsengpässe und Preissteigerungen die Gasversorgung seiner Mieter unterbrochen. Der Vermieter gab an, seine Mieter dadurch vor Preissteigerungen schützen zu wollen. Außerdem sei er mietvertraglich nicht dazu verpflichtet, Warmwasser bereitzustellen. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass die Mieter ihr Warmwasser auch in der Küche hätten zubereiten und im Winter auf Elektroheizungen hätten umsteigen können. Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin beschwerte sich daraufhin. Sie führte unter anderem an, dass Warmwasser für die Körperhygiene wichtig und auch eine Voraussetzung für gesundes Wohnen sei. Daraufhin forderte das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt den Vermieter (Eigentümer) mit einer wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfügung dazu auf, die Gasversorgung der Liegenschaft binnen einer Woche wiederherzustellen. Gegen diesen Bescheid wollte sich der Eigentümer per Eilantrag wehren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab allerdings der Bewohnerin Recht und folgte damit dem Wohnungsamt. Warmwasser gehöre laut des Verwaltungsgerichts in Deutschland zu den Mindeststandards für menschwürdiges Wohnen. Zudem werden die Kosten für Warmwasser und Heizung durch die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter getragen. Auch die tatsächlichen Kosten werden ermittelt, und zwar mit der Jahresendabrechnung. Quelle: verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 8 L 1907/22.F © Fotolia
Reparaturen: Vieles lässt sich auch in Eigenregie durchführen
Sie sind lästig, aber leider immer wieder erforderlich: Kleinere Reparaturen oder die Beseitigung von Schäden an Möbeln in der Wohnung oder im Haus. Damit Mieter oder Eigentümer nicht jedes Mal einen Handwerker anrufen müssen, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ einige Tipps zusammengestellt. Weist zum Beispiel ein Möbelstück aus Massivholz eine Kerbe oder Delle auf, könne man auf die betroffene Stelle ein bisschen Spucke geben und über Nacht einwirken lassen. Die Fasern richten sich durch diese Methode laut „schoener-wohnen.de“ meistens wieder auf und können dann mit Schleifpapier bearbeitet werden. Wem die Methode mit der Spucke zu ekelig ist, kann stattdessen auch ein nasses Tuch oder ein Bügeleisen verwenden. Bei Dellen in Holzböden muss auch nicht gleich ein Austausch erfolgen. Stattdessen können auch günstigere Reparatur-Sets gekauft werden, mit denen sich die Schäden beseitigen lassen. Um Schäden wie Algen und Moos an Fassaden gar nicht erst entstehen zu lassen, kann auch vorgebeugt werden. Dafür können in Baumärkten sogenannte Algen-Ex-Anstriche gekauft werden, die einmal im Jahr verwendet werden sollten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass diese ökologisch unbedenklich sind. Wer nichts reparieren, aber seine Immobilie mit einer Photovoltaik-Anlage ausstatten lassen und mehr darüber erfahren möchte, wann diese sich amortisiert hat, sollte vorab einen Rechner benutzen. Einen solchen finden Interessenten unter solaranlagen-portal.com/photovoltaik-rechner. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune
Wohnkosten: Über 40 Prozent der NRW-Mieter mussten 2021 Nachzahlungen leisten
Die Wohnnebenkosten in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind zuletzt außergewöhnlich stark gestiegen, und zwar um 9,7 Prozent. Die Nettokaltmieten haben sich ebenfalls verteuert, nämlich um 1,7 Prozent. Insgesamt stiegen die Wohnkosten dadurch um 5 Prozent. Mieter in NRW müssen nun durchschnittlich monatlich 13,15 pro Quadratmeter fürs Wohnen bezahlen – davon 7,68 Euro für die Miete und 5,46 Euro für die Nebenkosten. Das geht aus dem NRW-Wohnkostenbericht des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen hervor. „Die Inflationsrate für das Jahr 2021 lag bei 3,1 Prozent. Die Kaltmieten sind […] deutlich geringer gestiegen als die allgemeine Teuerung, die Wohnnebenkosten dafür jedoch sehr viel stärker“, so Verbandspräsident Konrad Adenauer. Die Entwicklung ist laut Haus & Grund Rheinland Westfalen vor allem auf die im Schnitt um rund 30,5 Prozent gestiegenen Heizkosten und die um 21,3 Prozent gestiegenen Kosten für die Warmwasseraufbereitung zurückzuführen. Der Anstieg der Kosten komme durch konjunkturelle Entwicklungen einerseits und die CO2-Steuer andererseits zustande. Darüber hinaus sind laut Haus & Grund auch die Kosten in anderen Bereichen gestiegen, zum Beispiel für die Gartenpflege, Hausmeister und Schornsteinfeger. Die Entwicklungen führen zu Problemen für Mieter und Vermieter: Während 2020 noch 27,3 Prozent der Mieter nach Erhalt ihrer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten mussten, waren es 2021 bereits 42,5 Prozent. Die Vermieter müssen den fehlenden Betrag bis zur Jahresabrechnung vorstrecken. Den vollständigen Wohnkostenbericht können Interessenten kostenlos unter hausundgrund-verband.de/themen/wohnkostenbericht/ herunterladen. Quelle: hausundgrund-verband.de © Fotolia