Kategorie: Allgemein
Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool
Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fällt vom Nachbargrundstück das Laub 90 Jahre alter Eichen in diesen, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 19 U 67/23). Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben, einen nicht überdachten Pool errichtet und wegen der unter anderem in den Pool herunterfallenden Eicheln und Eichenblätter eine monatliche Laubrente vom 277,62 Euro vom Nachbarn verlangt. Das Gericht sah zwar, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, diese übersteige aber nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem habe die Klägerin aufgrund der Gegebenheiten bereits vor der Errichtung des Pools damit rechnen können, dass Laub in diesen fallen wird. © immonewsfeed
Wohnküche: Das sind die Trends
Zunehmend an Bedeutung in modernen Wohnküchen gewinnen intelligente und ergonomische Lösungen, die das Kochen und Wohnen nicht nur angenehmer, sondern auch effizienter gestalten. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ Volker Irle hebt hervor, dass die aktuellen Innovationen im Möbelfachhandel darauf abzielen, Küchen- und Wohnbereiche durch smarte Stauraumlösungen und ergonomische Designs zu bereichern. Die Anpassungsfähigkeit der Möbel ist dabei zentral: Moderne Klappensysteme ersetzen traditionelle Schranktüren, bieten durch optimierte Mechanismen einen höheren Nutzungskomfort und machen den Stauraum leichter und angenehmer zugänglich. Diese Systeme unterstützen eine effizientere Nutzung des Raumes und integrieren sich nahtlos in das Gesamtdesign der Küche. Zusätzlich können mit innovativen Beleuchtungskonzepten neue Standards gesetzt werden. Integrierte LED-Lichtprofile in Schubkästen sorgen für eine hochwertige und atmosphärische Beleuchtung, die nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität der Küchenmöbel erhöht. Maßgeschneiderte und multifunktionale Küchenlösungen gewinnen somit weiterhin an Bedeutung. © immonewsfeed
Smart Home: Technik für Technologiebegeisterte
Smart-Home-Technologien haben einen festen Platz in deutschen Haushalten erobert: 75 Prozent der Befragten gaben in einer Studie eines Versandhändlers für Elektronik an, bereits smarte Produkte nutzen. Insbesondere werden intelligente Unterhaltungssysteme und Sprachassistenten geschätzt. Für die Anschaffung von Smart-Home-Technologien ist Technologiebegeisterung ein signifikanter Beweggrund. Viele Nutzer haben Freude an den neuesten Entwicklungen und integrieren diese gerne in ihren Alltag. Die Verbraucher profitieren unter anderem vom gesteigerten Wohnkomfort durch Smart-Home-Technologien. Zudem überzeugen sie praktische Aspekte wie die einfache und intuitive Steuerung des häuslichen Umfelds. Ein weiterer entscheidender Vorteil von Smart-Home-Systemen ist die Möglichkeit, durch diese Energiekosten zu senken. Etwa 30 Prozent der Befragten haben sogar in smarte Technologien investiert, um ihre Energieausgaben zu reduzieren. 59 Prozent bestätigen, dass sie tatsächlich Strom- oder Energiekosten durch die Nutzung von Smart-Home-Technologien eingespart haben. © immonewsfeed
E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen
Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin. Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert. Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen. © immonewsfeed
Energiekosten: Sparen durch gemeinsames Wohnen
Bei steigenden Strompreisen bietet das Zusammenleben in einer Wohnung eine effektive Möglichkeit, die Energiekosten zu reduzieren. Ob mit dem Partner, einem Kollegen oder einem Freund, das Teilen eines Haushalts kann Einsparungen bei vielen Kostenpunkten bringen, darunter auch beim Stromverbrauch. Insbesondere im Vergleich zu Single-Haushalten zeigt sich, dass ein Zweipersonenhaushalt durchschnittlich 800 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr verbraucht. Das hat beträchtliche finanzielle Einsparungen zur Folge. Die Teilung der Wohnkosten unter mehreren Personen führt nicht nur zu einer gerechten Aufteilung der Miete und Versicherungen, sondern auch der Nebenkosten. Das Zusammenleben bietet auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken, der durch Freizeitaktivitäten wie das Video-Streaming entsteht. Gemeinsame Filmabende bringen gleich mehrere Vorteile mit sich: Sie reduzieren den individuellen Stromverbrauch, fördern ein umweltfreundlicheres Verhalten und stärken die sozialen Bindungen zwischen den Bewohnern. © immonewsfeed
Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen
Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete. Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können. © immonewsfeed