Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: Städtevergleich Müllgebühren und Service :

Im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine Studie über die Kosten und den Service der Müllabfuhr erstellt. Dabei wurden Deutschlands 100 nach Einwohnerzahl größten Städte bewertet und miteinander verglichen. Die für die Studie notwendigen Informationen wurden den aktuellen Abfallgebührensatzungen der jeweiligen Städte entnommen. Ziel der Studie ist, zum einen die Kosten für Müll transparenter zu machen. Zum anderen soll die Studie Kommunen als Grundlage dienen, Diskussionen und weitere Untersuchungen durchzuführen, um Dienstleistungen der Müllabfuhr künftig flexibler und kostengünstiger zu gestalten. In der Studie wurden der Abfuhrrhythmus und der Servicegrad der Müllabfuhr von den Müllsorten Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier untersucht. Zusätzlich unterscheidet die Studie bei dem Ranking des Service zwischen einem Vollservice, in dem keine Mitwirkung der Bewohner notwendig ist, und einem Teilservice, in dem die Mülltonnen auf den Bürgersteig abgestellt und nach Entleerung wieder abgeholt werden müssen. Ebenso wird zwischen einem 7-tägigen oder 14-tägigen Abholrhythmus unterschieden. Als Berechnungsparameter und Musterbeispiel dient das Müllvolumen einer vierköpfigen Familie. Auf Platz eins im Ranking der Müllgebühren und dem Service steht die Stadt Flensburg. Hier bezahlt eine Musterfamilie bei einem 14-tägigen Vollservice durchschnittlich einen Jahresbeitrag von 130,20 Euro. Auf Platz 100 steht die Stadt Leverkusen, die jährlich durchschnittlich 562,16 Euro für einen 14-tägigen Teilservice bezahlt. Mit der transparenten Darstellung der Kosten sollen Städte und Kommunen Stellung dazu nehmen, warum es in Deutschland eine gravierende Kostendiskrepanz bei den Müllgebühren sowie Unterschiede in der Transparenz und Flexibilität des Gebührensystems und der unterschiedlichen Rechtsgrundlage in den Städten gibt. Quelle: Haus und Grund © photodune.net

An- und Umbau des Dachbodens:

Ob aus ästhetischen Gründen oder für die Vergrößerung der Wohnfläche, viele Hausbesitzer entscheiden sich für den Aus- oder Umbau ihres Dachbodens. Kleine Renovierungsmaßnahmen wie der Einbau von Trockenbauwänden, Malerarbeiten oder die Gestaltung von Böden dürfen in Eigenregie durchgeführt werden. Auch beim Austausch von Fenstern oder der Wärmedämmung können erfahrene Handwerker selbst Hand anlegen. Doch für aufwendige Umbaumaßnahmen, welche in die Statik des Hauses eingreifen oder die Fassade verändern sowie bei Heizungs-, Elektrik- und Sanitäranbauten, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Doch bevor sich Eigentümer oder Handwerker an die Arbeit machen, muss die Dachform des Gebäudes in Augenschein genommen werden. Ein Satteldach oder ein Mansardendach eignen sich für An- und Umbaumaßnahmen besonders gut. Im Zuge der Renovierungsarbeiten bietet sich oftmals auch eine Modernisierung des Dachbodens an. Eine effektive Wärmedämmung zum Beispiel mindert nicht nur den häuslichen Energieverbrauch und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern reduziert die Heizkosten und steigert den Immobilienwert. Um die Kosten zu minimieren können Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragt werden. In der Planungsphase sollte ebenso überprüft werden, ob und welche Genehmigungen beim Bauamt beantragt werden müssen. Vorteilhaft ist, wenn der Dachboden bei der Baubehörde bereits als Wohnraum angemeldet ist. In diesem Fall können zahlreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Baumaßnahmen, in denen die Dachfläche oder Dachneigung verändert oder die Gesamtfläche vergrößert werden soll, sind grundsächlich genehmigungspflichtig. Statik und Gebäudesubstanz entschieden in der Regel über die Genehmigungsvergabe. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module:

Werden in die Gebäudehülle Solarmodule zur Erzeugung von Energie eingebaut, nennt sich das „gebäudeintegrierte Photovoltaik (PV)“. Bisher sind Photovoltaikanlagen vor allem auf Häuserdächern von Neubauimmobilien oder als freistehende Anlagen auf dem Land bekannt. Um die Herstellung von Solarstrom voranzubringen und Ökostrom zunehmend in die Baubranche zu integrieren, entwickeln und testen Forscher in diversen Pilotprojekten, wie sich PV-Anlagen effektiv in Gebäuden integrieren lassen, um den Ertrag von Solarenergie zu steigern. Die Zukunftsaussichten sind vielversprechend. Ob auf Gebäudefassaden, in Betonwänden, an Fenstern oder sogar als Dachziegel, künftig soll mehr Sonnenlicht in erneuerbare Energien umgewandelt werden. Vor allem große Gebäude eignen sich aufgrund ihrer Flächen besonders gut zur Energiegewinnung und Erzeugung von Ökostrom. Die integrierten Solarmodule in Fassaden oder Fenstern haben den Vorteil, dass aufgrund ihrer vertikalen Ausrichtung die morgendliche und abendliche Sonne besser genutzt werden kann, als alleinig auf dem Dach. Auch bei Schneefall im Winter werden die stromerzeugenden Anlagen nicht verdeckt, sondern bieten zu jeder Tageszeit freie Flächen für die Aufnahme von einfallendem Sonnenlicht. Die Zellstruktur der integrierten Photovoltaik-Module besteht aus Dünnschicht-Modulen, die zum Beispiel aus Kupfer, Gallium, Selen und Indium zusammengesetzt werden. Bei der Herstellung von integrierten Photovoltaik in Fenstern benutzen Forscher organische Moleküle, aus denen ultraviolettes Licht absorbiert wird. Dünne, an die Fenster angebrachte PV-Streifen nehmen das Sonnenlicht auf und wandeln dieses in Energie um. Durch die fast transparenten Solarmodule wären in der Gestaltung von Gebäuden, wie zum Beispiel von Fabriken, Hochhäusern und großen Bürokomplexen optisch fast keine Grenzen gesetzt. Quelle: Trurnit energie tipp © photodune.net

Urteil: Berechnung der Balkonfläche als Wohnfläche:

Bei der Berechnung der Wohnfläche von frei finanziertem Wohnraum gelten grundsächlich dieselben Bestimmungen wie für den preisgebundenen Wohnraum. Diese sind im Wohnraummietrecht festgelegt. Im Jahre 2004 wurde die Wohnflächenverordnung geändert. Diese besagt, dass die Anrechnung der Balkonfläche zu einem Viertel, in Ausnahmefällen höchstens zur Hälfte, auf die Gesamtfläche einer Wohnung anzurechnen ist. Bis Ende des Jahres 2003 wurde nach der II. Berechnungsverordnung die Hälfte der Balkonfläche kalkuliert. Bei der Berechnung der Fläche gilt das Regelwerk, welches beim Vertragsabschluss gültig war.  Vor dem Amtsgericht Berlin (AZ VIII ZR 33/18) stritten sich eine Eigentümerin und ein Mieter über die tatsächliche Größe der Wohnfläche und um die daraus resultierende Miethöhe. Auslöser für den Rechtsstreit war, dass die Eigentümerin eine Mieterhöhung um 20% anstrebte und dafür die Zustimmung des Mieters brauchte. Der Mieter forderte hingegen eine anteilige Rückzahlung, der seiner Meinung nach, zu hohen Mietkosten. Anlehnend an seinen im Januar 2007 abgeschlossenen Mietvertrag kritisierte er, dass die berechnete Wohnfläche die tatsächliche Fläche um mehr als 12% übersteigt. Das Amtsgericht ordnete einen Sachverständigen an, die Wohnfläche zu berechnen. Die Fläche des Balkons spielte bei der Berechnung eine zentrale Rolle, denn diese wurde bis dato zur Hälfte kalkuliert. Laut Sachverständigengutachten sei die Balkonfläche aber, laut Wohnflächenverordnung, lediglich zu 25% zu berechnen. Das AG Berlin entschied trotz Sachverständigengutachten, die Balkonfläche mit 50% zu berechnen. Grund dafür seien die in Berlin abweichenden örtlichen Verkehrssitten. Demnach gelte auch weiterhin die II. Berechnungsverordnung. Der Angeklagte geht in Berufung. Ein zweites gerichtlich angeordnetes Gutachten bestätigt, dass Balkonflächen in Berlin im Jahr 2007 zu einem Viertel berechnet wurden. Das Landgericht ändert das erstinstanzliche Urteil ab und berechnet 25% der Balkonfläche auf die Wohnfläche. Quelle: BGH © photodune.net

„Müll de Luxe“: Recycling Möbel im Aufwärtstrend:

Hinter dem Konzept „Green Design“ und „Müll de luxe“ stehen neu gefertigte Möbel aus bereits benutzten Baustoffen. Somit erlebt die bereits in den 80er Jahren entstandene Bewegung einen Aufschwung im Bereich Recycling und Nachhaltigkeit von Möbeln und Dekorationsartikeln und setzt einen Beitrag zum umweltbewussteren Lebensstil und Umweltschutz. Bevor bereits benutzte und weggeworfene Möbel zu neuen Designmöbeln umgebaut und umgestaltet werden, werden sie zunächst auf Schadstoffe geprüft. Den Designern sind in der Gestaltung keine Grenzen gesetzt, vorausgesetzt die Rohstoffe bestehen aus biologischem Anbau. Dank der hochwertigen Verarbeitung sind die Einzelstücke robust und langlebig und können dank des zeitlosen Looks möglichst lang im Haushalt verweilen. Möbeldesigner, die das unbehandelte Bauholz direkt von Gerüstbaufirmen beziehen, erfreuen sich besonders an den vorhandenen Stempeln der Baufirmen oder Spuren von Nägeln. Somit wird jedes Möbelstück zu einem Unikat. Quelle: Immowelt Group © fotolia.de

Abschlussbericht „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ liegt vor :

Der Abschlussbericht der von der Bundesregierung ernannten Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurde vorgelegt. Neun Monate lang erarbeitete die Kommission, unter Leitung vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesinnenministerium des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU) und der Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD), Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (SPD), Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze zu den Themen Wohnungsmangel und Baulandknappheit in Deutschland. Grundsächlich möchte die Expertenkommission, dass die öffentliche Hand einen stärkeren Einfluss auf die Immobiliengeschäfte hat. Kommunen sollen mehr in die Planungspflicht genommen werden. Unter anderem soll die Ausübungsfrist zum Vorverkaufsrecht der Kommunen für Bauland um einen Monat verlängert werden. Für Immobilienunternehmen und Bauträger bedeuten einige Lösungsansätze eine Erschwerung der Sicherung von Bauland sowie der Finanzierung. Außerdem kritisieren Branchenverbände der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, dass sie zwar offiziell als beratende Mitglieder der Baulandkommission ihre Vorschläge und Sichtweisen anbringen konnten, die Ausarbeitung des Abschlussberichts und Prioritätensetzung aber letztlich in der Hand der Minister und Abgeordneten lag. Positiv zu bewerten ist aus Sicht der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland die Flexibilisierung der Gesetzgebung im Bereich Dachgeschossausbau und Aufstockung, sowie eine Vereinfachung von Kompensationszahlungen für Eingriffe in die Natur. Auch die Einführung einer Umweltdatenbank zur Veröffentlichung von Umweltberichten und die Einführung einer Baugebietskategorie „dörfliches Wohngebiet“ wurden von den Verbandsmitglieder befürwortet. Bis zum 31.12.2022 soll außerdem das Gesetz zur schnelleren und erleichterten Ausweisung von Bauland erweitert werden. Quelle: BID / IVD / BFW © photodune.net


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