Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Klimaschutz: Zehn Kommunen ausgezeichnet
Ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro haben beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ zehn Kommunen abgestaubt, die sich in besonderer Weise für den Klimaschutz engagieren. In der Kategorie „Ressourcen und Energieeffizienz“ wurden die Stadt Mindelheim für die energetische Sanierung des Maria-Theresia-Freibads, der Kreis Viersen für den klimafreundlichen Neubau des zentralen Kreisarchivs und der Landkreis Lörrach für die interkommunale Wärmeplanung ausgezeichnet. In der Kategorie „Klimagerechte Mobilität“ wurde die Stadt Darmstadt für die Umsetzung ihres nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepts in der Lincoln-Siedlung ausgezeichnet. Der Kreis Pinneberg erhielt das Preisgeld für seinen digitalen Elektrofuhrpark und die Stadt Bielefeld für das Projekt „3 Monate ohne Auto“, bei dem Bielefelder mit städtischer Begleitung testen konnten, auch ohne Auto mobil zu sein. Zudem wurden die Gemeinde Nohfelden, die Stadt Münster und die Stadt Amberg in der Kategorie „Klimafreundliche Verwaltung“ prämiert. Die Gemeinden und Städte setzen sich beispielsweise dafür ein, die CO2-Emissionen in ihren Verwaltungen zu minimieren. Den Sonderpreis in der Kategorie „Klimaschutz und Naturschutz“ erhielt der Bodenseekreis für die Moorrenaturierung des Hepbacher-Leimbacher Riedes. Die Preisgelder sollen wiederum in den Klimaschutz fließen. Mehr zu den Projekten und zur aktuellen Preisausschreibung erfahren Interessenten unter klimaschutz.de. Quellen: idw-online.de/klimaschutz.de © Photodune
Urteil: Vermieter muss Mietverhältnis bei Suizidgefahr des Mieters fortsetzen
Würde die Räumung eines psychisch kranken Mieters zu einer Suizidabsicht führen, muss der Vermieter das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; AZ: VIII ZR 390/21). Im vorliegenden Fall wollte ein Eigentümer seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen, um zwei Wohnungen für sich und seinen Lebenspartner zusammenlegen und diesem somit wegen orthopädischer Probleme einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Er kündigte seiner Mieterin, die bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt. Diese widersprach der Kündigung daraufhin und machte Härtegründe geltend. Sie leide an schweren Depressionen bis hin zu Suizidideen. Daraufhin bot der Vermieter ihr eine andere Wohnung im Haus an. Dieses Angebot nahm die Mieterin allerdings nicht an. Daraufhin klagte er vor dem Amtsgericht auf Räumung beziehungsweise auf die hilfsweise Fortsetzung des Mietverhältnisses für ein Jahr bei Festlegung einer höheren Kaltmiete. Das Amtsgericht beziehungsweise das Berufungsgericht (Landgericht) erhöhten daraufhin zwar die zu zahlende Nettokaltmiete. Auch die Eigenbedarfskündigung wurde für wirksam erklärt, das Mietverhältnis musste der Kläger aber dennoch fortsetzen. Grund dafür waren wohl auch die Aussagen des Lebenspartners und der behandelnden Ärztin der Mieterin. Schließlich landete der Fall vor dem BGH, der aber auch zugunsten der Mieterin entschied. Auch die Ablehnung einer Therapie oder das Ausschlagen einer Ersatzwohnung könne nicht grundsätzlich dazu führen, das Vorliegen einer Härte abzulehnen. Grund dafür ist, dass Betroffene gegebenenfalls schon krankheitsbedingt über eine fehlende Einsichtsfähigkeit verfügen. Allerdings müssen laut BGH Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Quelle: Bundesgerichtshof/VIII ZR 390/21 © Photodune
Küchen: AMK verrät Trends
Welche Küchen 2023 im Trend liegen werden, hat kürzlich die Arbeitsgemeinschaft ‚Die Moderne Küche‘ (AMK) verraten. Beim Holz wird vor allem auf Eiche und Nussbaum sowie auf Esche und Walnuss gesetzt. Im Hinblick auf die Farben sind viele Kombinationen möglich. Neben erd-, sand- und cremefarbenen Elementen können auch die Töne „Schilf“ und „Salbei“ zum Einsatz kommen. Besonders im Trend liegen auch Küchen, in denen ein Kontrast zwischen hellen und dunklen Farben zu erkennen ist. Dunkle Hölzer können so zum Beispiel mit hellen Oberflächen kombiniert werden oder umgekehrt. Die Struktur der Oberflächen ist zurzeit extra matt, außerdem überzeugen die Oberflächen mit Vorzügen wie einer Antifingerprint-Beschichtung. Wer in seiner Küche für eine besonders edle Optik sorgen möchte, kann Gold-, Bronze- oder Kupfertöne wählen. Möglich sind zum Beispiel beleuchtete goldene Griffleisten, ein Nischen-Dekor in luxuriöser Bronze-Optik oder eine goldene Rückwand eines schwarzen Regalsystems. Interessenten, die sich ansehen möchte, wie ihre künftige Küche aussehen könnte, werden auf amk.de fündig. Quelle und weitere Informationen: amk.de © Photodune
Privatvermietung: Besondere Herausforderung durch Energiekrise
Die Energiekrise stellt besonders private Vermieter vor Herausforderungen. Dieser Auffassung ist „Haus & Grund“, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, so Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke. Konkret zeigt sich folgendes Problem: Aus der Mitgliederstudie „Private Vermieter in Deutschland“ des Zentralverbands geht hervor, dass rund 70 Prozent der befragten privaten Vermieter eine Gasheizung zur Wärmeversorgung ihrer vermieteten Wohnung beziehungsweise ihres vermieteten Hauses nutzen. Etwa 25 der Befragten plant in den kommenden fünf Jahren eine Erneuerung der Heizung. Jedoch macht ihnen bei ihren Planungen ihre finanzielle Situation womöglich einen Strich durch die Rechnung. So geben rund 50 Prozent der Befragten „fehlende Rentabilität“ als Grund dafür an, keine Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Mietobjekt durchführen zu können. Haus & Grund fordert daher einige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für private Vermieter, darunter dauerhaft ausgestattete und nur für private Vermieter zugängliche Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung. Quelle und weitere Informationen: hausundgrund.de © Fotolia
Neubau: Energie-Plus-Häuser produzieren selbst Energie
Bauherren können mittlerweile auch sogenannte Energie-Plus-Häuser errichten lassen. Darauf weist das Portal „effizienzhaus-online.de“ hin. Bei Energie-Plus-Häusern handelt es sich um Häuser, durch die sich nicht nur Energie sparen lässt, sondern durch die auch Energie produziert werden kann. Das Prinzip der Energie-Plus-Häuser basiert auf einer effizienteren Gebäudenutzung und damit verbundenen Energieeinsparungen einerseits und der dezentralen Produktion von Strom und Wärme andererseits. Laut effizienzhaus-online.de sind Energie-Plus-Häuser nicht energieautark, sondern können in produktionsschwachen Zeiten auch Energie aus dem Netz beziehen. Entsprechende Häuser müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So sollten sie beispielsweise gedämmt sein, über Wärmepumpen verfügen, mit einer Solaranlage ausgestattet und mit einer Lüftungsanlage versehen sein. Entscheidet sich jemand für den Bau eines solchen Hauses, gibt es Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: effizienzhaus-online.de © Fotolia
Energie: Das ändert sich
Im Energiebereich gibt es 2023 einige Neuerungen. Über diese informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Verbraucher sollten unter anderem die Energieeffizienzvorschriften für Neubauten, die Begrenzung der Energiepreise und die Förderung von Energiesparinvestitionen auf dem Schirm haben. So gelten ab 2023 beispielsweise striktere Anforderungen an Neubauten im Hinblick auf den Primärenergiebedarf. Zudem kommen die sogenannte Gaspreisbremse und die Strompreisbremse für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen. Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies Begrenzung gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer Energiesparmaßnahmen durchführen und fördern lassen möchte, sollte vorab prüfen, ob diese tatsächlich förderfähig sind. So sollen künftig beispielsweise nur noch Heizungen gefördert werden, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie betrieben werden. Über weitere Neuerungen im Energiebereich können sich Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Photodune