Klimaneutralität: IAO entwickelt Roadmap für nachhaltiges Bauen

Auf Baustellen soll künftig weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen werden. Entsprechende Maßnahmen für eine Dekarbonisierung der Baustelle bis 2045 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in einer strategischen Roadmap. Die strategische Roadmap hebt zwölf Handlungsfelder hervor, die auf dem Weg zur klimaneutralen Baustelle bis 2045 zu berücksichtigen sind. Zu diesen zählen unter anderem folgende: Politik, Wirtschaft, Bildung, Technologie, Marktdesign, Forschung und Entwicklung sowie Kommunikationstechnologien auf der Baustelle. An der Roadmap, die Interessenten kostenlos über die Seite iao.fraunhofer.de abrufen können, waren auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau beteiligt. Quelle und weitere Informationen: iao.fraunhofer.de © wavepoint

Photovoltaik: Fehlkäufe vermeiden

Die Beliebtheit von Photovoltaiksystemen steigt laut des Portals „infranken.de“ kontinuierlich an. Das spiegele sich auch im Austausch über das Thema auf Social-Media-Plattformen wider. Eine große Community diskutiert dort in Gruppen wie „Photovoltaik: Alles Rund um die Solaranlage“ (Facebook) mit über 135.000 Mitgliedern. Die Community konzentriert sich dabei auf Themen wie die Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeit des Monitorings per App oder den Inselbetrieb. Doch welche Kriterien sind beim Kauf einer Photovoltaikanlage entscheidend? Das hat das Portal „infranken.de“ analysiert und zusammengetragen. Demnach sind das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Rendite, die Kompatibilität mit Smart Home-Technologien, die regionale Verfügbarkeit von Solarfirmen und „Made in Germany“-Komponenten, die Nutzung der vollen Dachfläche, die Unabhängigkeit vom Strommarkt, die Ausbaufähigkeit der Solaranlage, der Klimaschutz, die Option für den Inselbetrieb und die Möglichkeit des Selbstaufbaus für die Käufer besonders wichtig. Quelle und weitere Informationen: infranken.de © Photodune

Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren. Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge. Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de © Fotolia

Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat. Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen. Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren © Photodune

Hausbau: Eigenheim mit Blick auf die Zukunft errichten

Eine vorausschauende Planung und eine flexible Nutzung von Immobilien wird in Zukunft immer wichtiger. Zum einen können Leerstände so vermieden werden. Zum anderen können so für nachhaltige Entwicklungen im Gebäudebestand gesorgt werden. Zu diesen Schlüssen kommt das Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR). Zwar könnten sich Interessen aufgrund neu eingeführter Förderprogramme den Traum vom Eigenheim erfüllen, sofern hohe ökologische Standards eingehalten werden. Jedoch ist laut IÖR aufgrund des demografischen Wandels ab 2030 mit Leerständen im Einfamilienhausbereich zu rechnen. Daher sei beim Bauen eine vorausschauende Planung wichtig, sowohl seitens der Fördermittelgebern als auch seitens der Bauherren. Eine nachhaltige Lösung könnte die Planung von teilbaren Einfamilienhäusern sein, um die Wohnfläche an wechselnde Bedürfnisse anzupassen und Leerstand zu vermeiden. Weitere Forschungsergebnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Ressourcenverbrauch im Wohn- und Baubereich können Interessenten in der kostenlose Ausgabe 144/2022 der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes (umweltbundesamt.de) nachlesen. Quelle: ioer.de/umweltbundesamt.de © Fotolia

Wärmepumpen: Eine effektive Heizoption für Altbauten?

Bei korrekter Anwendung können Wärmepumpen sowohl moderate Kosten als auch eine behagliche Wärme gewährleisten und dabei das Klima schonen. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Wärmepumpe bezieht ihre Wärme kostenfrei aus natürlichen Quellen wie Luft, Boden oder Grundwasser. Das niedrige Temperaturniveau, das diese Pumpen für Heizsysteme erzeugen, liegt in der Regel zwischen 35 und 55 Grad Celsius und trägt zur Energieeinsparung bei. Der Weg zur Integration von Wärmepumpen in Altbauten beinhaltet die Suche nach einer Balance zwischen größeren Heizflächen und verbesserter Dämmung. Ein einfacher Praxistest kann hierbei helfen: Wenn an einem kalten Wintertag die Heiztemperatur auf 55 Grad begrenzt wird und alle Räume warm bleiben, kann eine Wärmepumpe erfolgreich eingesetzt werden. Andernfalls könnte eine Optimierung der Heizkörper oder der Gebäudedämmung notwendig sein. Die Effizienz einer Wärmepumpe wird durch die Jahresarbeitszahl dargestellt, die das Verhältnis des benötigten Stroms zur erzeugten Wärme angibt. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale zeigt, dass das Heizen mit einer Wärmepumpe günstiger sein kann als mit einer Gasheizung. Darüber hinaus sind Wärmepumpen umweltfreundlicher, da sie weniger CO2 produzieren. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren stark, sie können jedoch durch staatliche Förderungen bis zu 40 Prozent reduziert werden. Bei Fragen zu Wärmepumpen können sich Interessenten telefonisch unter 0800 – 809 802 400 an die Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia