Autor: Astrid Stein
Massivholzmöbel: Schutz durch Öl, Lack oder Wachs
Massivholzmöbel sind für ihre Stabilität, Beständigkeit und Ästhetik bekannt. Allerdings hängt ihre anhaltende Schönheit stark von der richtigen Pflege der Oberflächen ab. Drei herkömmliche Methoden zur Oberflächenpflege – Lack, Öl und Wachs – bieten jeweils einzigartige Vorteile. Entscheidend ist laut der Initiative Pro Massivholz (IPM), dass die Methode sowohl dem Geschmack des Käufers als auch der geplanten Nutzung des Möbelstücks entspricht. So versiegle die Anwendung von Lack die Poren des Massivholzes. Dadurch werden die Möbel vor äußeren Einflüssen wie verschütteten Flüssigkeiten geschützt. Durch den Lack wird die Atmungsaktivität des Holzes zwar einschränkt. Jedoch erübrigt sich eine Nachbehandlung, da die Oberfläche dauerhaft versiegelt ist. Öl hingegen dringt tief in die Poren des Holzes ein, ohne sie vollständig zu verschließen. Dies ermöglicht dem Holz eine gewisse Atmungsaktivität und die Beibehaltung seiner natürlichen Eigenschaften, wie die Feuchtigkeitsregulierung. Zudem verstärkt Öl die natürlichen Pigmente des Holzes und betont so die Farbintensität der Möbel. Wachs bietet eine weitere natürliche Option zur Oberflächenbehandlung, die farbliche Akzente hervorhebt und zusätzlich einen erhöhten Abriebschutz bietet. Alle Behandlungsmethoden erfordern laut IPM Fachwissen und werden professionell von den Herstellern durchgeführt. Quelle und weitere Informationen: moebelindustrie.de © Photodune
Urteil: Stadt muss für Totalschaden an Auto zahlen
Wegen der vernachlässigten Pflege und Kontrolle eines Straßenbaums verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Stadt kürzlich zu einer Schadenersatzzahlung von 6.500 Euro (AZ: 1 U 310/20). Im vorliegenden Fall hatte ein abgebrochener Ast einen Fiat 500 in einem Wohngebiet total beschädigt. Das OLG entschied, dass die Stadt aufgrund mangelhafter Inspektion für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Das Unglück ereignete sich im August 2019. Die letzte Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit durch die Stadtverwaltung erfolgte im Jahr zuvor. Das Landgericht gab der Schadensersatzklage von über 6.500 Euro statt und die Stadt Frankfurt konnte sich gegen dieses Urteil nicht erfolgreich wehren. Bei einigen stark geschädigte Bäumen könne zwar ein jährliches Kontrollintervall festgelegt werden, so die Richter. Besondere Umstände, wie in diesem Fall, können jedoch kürzere Kontrollintervalle und besondere Untersuchungen erforderlich machen. Die Stadt habe hier nicht berücksichtigt, „dass das äußere Erscheinungsbild der Baumkrone (…) mit einer gesunden und vitalen Robinie nicht annähernd vergleichbar war“. Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 1 U 310/20 © Fotolia
Wärmepumpentechnik: VDI fördert Qualifikation
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die zur fachgerechten Planung und Installation von Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern beitragen sollen. Die VDI-Richtlinie 4645 richtet sich der VDI an Fachleute wie Planer, Anlagenhersteller, Handwerker und Betreiber, die an der Errichtung und dem Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen beteiligt sind, die mit Wärmepumpen betrieben werden. Die VDI-Richtlinie umfasst auch ein Schulungskonzept für die Fachleute. Ziel dieses ist es, die effiziente und störungsfreie Arbeit von Wärmepumpen sicherzustellen sowie Fehlfunktionen und Betriebsstörungen zu vermeiden und die Leistung von Wärmepumpenanlagen zu optimieren. Der VDI weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Immobilienbesitzer beim Kauf einer Wärmepumpe staatliche Fördermittel nutzen können – und zwar0 in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuererleichterungen. Darüber hinaus unterstützen auch einige regionale und kommunale Behörden laut VDI den Wechsel zu Wärmepumpen. Die Richtlinie kann kostenpflichtig für 311 Euro bestellt werden. Quelle und weitere Informationen: vdi.de © Photodune
Urteil: Gericht muss neu über Betretungsrecht bei Immobilienverkauf verhandeln
Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, hat er – nach einer entsprechenden Vorankündigung – das Recht dazu, die Immobilie zu betreten. Doch kann ein Gericht das Zutrittsrecht in eine Wohnung in besonderen Fällen untersagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 420/21, BGH), hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Im aktuellen Fall möchte eine Eigentümerin ihre Immobilie ihre Immobilie veräußern. Diese hat sie an eine Mieterin vermietet, die unter schweren psychischen Problemen leidet. Die Mieterin wollte die Eigentümerin (ihre Vermieterin) nicht in die Wohnung lassen. Die Eigentümerin erhob dagegen Klage. Doch ihr wurde zunächst das Betretungsrecht versagt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten aus dem hervorgeht, dass „ein hohes Risiko für Handlungen mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe“ und sich der Gesundheitszustand der Beklagten im Falle eines Betretens der Wohnung durch Dritte weiter zu verschlechtern drohe. Der BGH wies jedoch auf einen Rechtsfehler hin. Denn das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, „wenn sich die Beklagte bei einem Betreten der Wohnung durch Vermieter, Kaufinteressenten oder Makler von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse“. Quelle: BGH/ VIII ZR 420/21 © Fotolia
Ferienimmobilien: VPB rät zur sorgfältigen Überlegung
Die Entscheidung für den Kauf einer Ferienimmobilie sollte mit Bedacht getroffen werden, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus könne zwar eine sinnvolle Investition darstellen. Dennoch sollte eine solche Immobilie genauso sorgfältig geprüft werden wie der Hauptwohnsitz, damit sie nicht zur Belastung wird. Drei zentrale Fragen sind dabei entscheidend: Können sich die zukünftigen Besitzer den Kauf und die laufenden Kosten leisten? Sind alle Familienmitglieder bereit, sich langfristig an einen Urlaubsort zu binden? In welchem baulichen Zustand befindet sich die Immobilie? Laut VPB muss bedacht werden, dass Ferienimmobilen ständig in Stand gehalten werden müssen. Reparaturen und Nebenkosten fallen an, die in manchen Urlaubsregionen höher ausfallen könnten als zu Hause. Weitere Kosten können durch geplante Renovierungen und Umbauten anfallen, um die Immobilie an persönliche Wohnwünsche anzupassen. Deshalb ist zuverlässige Hilfe vor Ort wichtig. Schließlich können kleine Reparaturen, die normalerweise leicht behoben werden könnten, bei einer Ferienimmobilie großen Aufwand verursachen. Potenzielle Käufer sollten daher notwendige Anpassungen – beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Immobilie –für sich selbst und gegebenenfalls auch künftige Mieter klären. Quelle und weitere Informationen: vpb.de/Ratgeber „Ferienimmobilie vorm Kauf kritisch prüfen!“ © Photodune
Hausbau: Techniken zum Sparen
Wie nachhaltig gebaut werden kann, hat „kabeleins.de“ in einem Beitrag über nachhaltige Wohntrends festgehalten. Moderne Technologien und innovative Ansätze wie der Bau mittels Holz-Baustein-Prinzip ermöglichen es, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Bei Holz-Baustein-Prinzip beispielsweise werden Holzbausteine im XXL-Format – ähnlich wie Lego – gestapelt. Ein Rohbau soll so innerhalb weniger Tage errichtet werden können. Darüber hinaus könne zum nachhaltigen Bauen auch die Verwendung von Altpapier und Stroh als Dämmmaterial dienen oder Material aus zweiter Hand – etwa für ein selbstgebautes Hausboot. Durch Eigenleistung ließen sich zudem auch Kosten sparen. Möchten Bauherren besonders effizient sein, sollten sie sogenannte Nullenergiehäuser errichten. Diese verbrauchen nicht mehr Energie als sie produzieren. Erheblichen Einfluss aufs Bauen und die Baukosten könnten aber auch die Grundstückwahl, die Bauunternehmerauswahl und die zukunftsorientierte Planung haben. So sind ländliche Grundstücke oft günstiger als solche in der Stadt und die Kosten für einen Bauunternehmen im Vergleich zur individuellen Planung teurer. Bauherren sollten laut kabeleins.de auch so planen, dass die Kinderzimmer gegebenfalls abgetrennt und vermietet werden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Quelle und weitere Informationen: kabeleins.de © Photodune